Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung, die du während des Urlaubs erhältst. Der Anspruch ergibt sich aus § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du, was Urlaubsentgelt genau bedeutet, wie es berechnet wird und welche Sonderfälle bei Teilzeit, Minijob oder Kurzarbeit gelten.

Du lernst die Abgrenzung zu Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung kennen, wann die Auszahlung erfolgen muss und wie du deinen Anspruch prüfst. Mit unserem Urlaubsanspruch-Rechner berechnest du deinen Urlaubsanspruch in wenigen Klicks – die Basis für die Ermittlung des Urlaubsentgelts.

Was ist Urlaubsentgelt?

Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung, die Arbeitnehmer während ihres Erholungsurlaubs erhalten. Obwohl du in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringst, zahlt der Arbeitgeber dein Entgelt weiter – damit du während des Urlaubs finanziell abgesichert bist. Die rechtliche Grundlage bildet § 11 BUrlG.

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Es umfasst Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, Provisionen und andere wiederkehrende Zahlungen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jubiläumsprämien fließen nicht ein.

Nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld: Das Urlaubsentgelt ist gesetzlich verpflichtend; Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Zur genauen Abgrenzung siehe den Abschnitt „Urlaubsgeld vs Urlaubsentgelt“.

Erhältst du Sachleistungen (z.B. Dienstwagen), die du im Urlaub nicht nutzen kannst, muss der Arbeitgeber einen angemessenen Geldbetrag als Ersatz in die Berechnung einbeziehen. Das gleiche gilt für variablen Lohn: Bei schwankendem Gehalt wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen herangezogen – Zeiten ohne Entgelt (z.B. unverschuldete Ausfälle, Kurzarbeit) werden übersprungen und durch weiter zurückliegende Wochen ersetzt, bis 13 Wochen mit vollem Verdienst erreicht sind.

Wer hat Anspruch auf Urlaubsentgelt?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubsentgelt – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Der Anspruch ergibt sich aus § 1 BUrlG (Recht auf bezahlten Erholungsurlaub).

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage: Bei einer 5-Tage-Woche sind es mindestens 20 Werktage, bei 6 Tagen 24 Werktage. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts zählt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen – nicht die Stundenzahl, sondern die tatsächlich erbrachten Arbeitstage.

Der Anspruch entsteht erst nach sechsmonatiger Wartezeit im laufenden Kalenderjahr. Bei unterjähriger Einstellung oder Kündigung gilt die anteilige Berechnung des Urlaubs: Ein Zwölftel pro Beschäftigungsmonat bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte.

Wie wird Urlaubsentgelt berechnet?

Die Berechnung folgt einer klaren Formel. Grundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Formel und Berechnungsgrundlage

Urlaubsentgelt = (Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen ÷ Anzahl der Werktage) × Anzahl der Urlaubstage

In die Berechnung fließen ein:

  • Grundgehalt bzw. Grundlohn
  • Regelmäßige Zulagen (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
  • Provisionen und Prämien, sofern sie wiederkehrend gezahlt werden
  • Umsatzbeteiligungen

Was zählt – und was nicht

Was gehört alles zum Urlaubsentgelt? Kurz: Alles, was du regelmäßig als Arbeitsentgelt erhältst – Grundgehalt, Zulagen, Provisionen und variable Vergütungen mit Wiederholungscharakter. Nicht berücksichtigt werden: Trinkgelder, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten, Spesen, Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Jubiläumsprämien) sowie unregelmäßige Überstundenvergütungen. Überstunden, die dauerhaft anfallen, erhöhen den Durchschnittsverdienst und gehen ins Urlaubsentgelt ein.

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer arbeitet 5 Tage pro Woche und verdient 3.000 € brutto monatlich. In 13 Wochen sind das 9.000 € und 65 Arbeitstage. Der durchschnittliche Tagesverdienst beträgt 9.000 € ÷ 65 = 138,46 €. Bei 10 Urlaubstagen ergibt das: 138,46 € × 10 = 1.384,60 € Urlaubsentgelt.

Bei schwankendem Gehalt oder unregelmäßiger Arbeitszeit gilt dieselbe Formel: Der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen wird durch die tatsächlichen Arbeitstage geteilt. Multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage ergibt sich das Urlaubsentgelt. Eine dauerhafte Gehaltserhöhung kurz vor dem Urlaub kann die Berechnungsgrundlage erhöhen; eine Gehaltskürzung (z.B. durch Kurzarbeit) wird berücksichtigt – der Arbeitgeber soll nicht von einer Kürzung profitieren.

Urlaubsgeld vs Urlaubsentgelt – der Unterschied

Oft werden Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld verwechselt. Hier die Abgrenzung:

BegriffRechtliche GrundlageZahlungszeitpunkt
UrlaubsentgeltGesetzlich (§ 11 BUrlG)Während des Urlaubs (vor Antritt)
UrlaubsgeldFreiwillig oder TarifvertragMeist einmal jährlich zusätzlich
Urlaubsabgeltung§ 7 Abs. 4 BUrlGBei Beendigung, wenn Urlaub nicht genommen werden kann

Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des tatsächlich genommenen Urlaubs – darauf hast du immer Anspruch. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Urlaubsabgeltung bezeichnet die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage bei Kündigung oder Vertragsende.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Urlaubsgeld vorschreiben – dann entsteht ein Anspruch auf der vertraglichen Ebene. Beim Urlaubsentgelt hingegen reicht das Gesetz; der Arbeitgeber muss es unabhängig von Tarif oder Betriebsvereinbarung zahlen.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit und Minijob

Teilzeitbeschäftigte und Minijobber haben denselben Anspruch auf Urlaubsentgelt wie Vollzeitkräfte. Die Berechnungsformel ist identisch; maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen, nicht nach den Arbeitsstunden. Ausführliche Informationen findest du im Ratgeber Urlaubsanspruch von Minijobbern.

Urlaubsentgelt bei Teilzeit

Bei 3 Arbeitstagen pro Woche hast du z.B. 12 Urlaubstage (anteilig). Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage pro Woche und verdient 1.200 € monatlich. In 13 Wochen: 3.600 € bei 39 Arbeitstagen. Tagesverdienst: 92,31 €. Bei 6 Urlaubstagen: 553,86 € Urlaubsentgelt.

Urlaubsentgelt bei Minijob

Ein Minijobber arbeitet 2 Tage pro Woche, verdient 520 € monatlich. In 13 Wochen: 1.560 € bei 26 Arbeitstagen. Tagesverdienst: 60 €. Bei 4 Urlaubstagen: 240 € Urlaubsentgelt.

Bei Minijobbern ist zu beachten: Eine Urlaubsabgeltung bei Kündigung kann die jährliche Entgeltgrenze überschreiten (2026: 538 € monatlich). Nicht jede Überschreitung führt zum Verlust des Minijob-Status – die genaue Prüfung hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln lohnt sich eine fachkundige Beratung.

Wann muss Urlaubsentgelt gezahlt werden?

Nach § 11 BUrlG muss das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber darf nicht warten, bis der Urlaub vorbei ist – die Zahlung erfolgt zum regulären Lohnzahlungstermin, aber spätestens vor dem ersten Urlaubstag. Auf eine spätere Auszahlung können Arbeitnehmer nicht verzichten; der Gesetzgeber schützt damit die finanzielle Absicherung während der Erholungszeit.

Wird das Urlaubsentgelt verspätet oder fehlerhaft gezahlt, solltest du die Lohnabrechnung prüfen und die Berechnung mit der gesetzlichen Formel vergleichen. Bei Abweichungen: Anspruch schriftlich geltend machen, mit Hinweis auf § 11 BUrlG. Beachte dabei Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – viele Tarife verlangen, dass Ansprüche innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.

Sonderfälle: Schichtarbeit, Kurzarbeit, Kündigung

Schichtarbeit

Schichtzulagen, Nachtzuschläge und Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit zählen zum regelmäßigen Arbeitsverdienst und erhöhen das Urlaubsentgelt. Sie fließen in die 13-Wochen-Berechnung ein.

Kurzarbeit

In Kurzarbeit sinkt der Arbeitsverdienst – und damit auch die Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt. Es wird nur das tatsächlich gezahlte Entgelt der letzten 13 Wochen berücksichtigt, nicht das ausgefallene Einkommen. Eine Kürzung des Urlaubsentgelts während Kurzarbeit ist daher die logische Folge der gesetzlichen Formel, nicht eine zusätzliche Strafe.

Kündigung

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und kann der restliche Urlaub nicht mehr genommen werden, besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) gilt ein Zwölftel pro Beschäftigungsmonat. Bei Kündigung ab 1. Juli hat der Arbeitnehmer vollen Urlaubsanspruch, wenn er mindestens sechs Monate im Kalenderjahr gearbeitet hat.

Provision und variable Bezüge

Wenn Provisionen oder leistungsabhängige Prämien regelmäßig gezahlt werden, gehören sie zur Berechnungsgrundlage. Beispiel: 9.000 € Grundgehalt + 3.000 € Provision in 13 Wochen = 12.000 € ÷ 65 Arbeitstage = 184,62 € Tagesverdienst. Bei 8 Urlaubstagen: 1.476,96 € Urlaubsentgelt.

Versteuerung und Verjährung

Steuer und Sozialversicherung

Urlaubsentgelt wird wie normales Arbeitsentgelt behandelt. Es unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen – es gibt keine Sonderregelung. Die Abzüge erfolgen wie gewohnt in der Lohnabrechnung.

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche auf Urlaubsentgelt verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen (z.B. 3 Monate nach Fälligkeit) – diese gehen der gesetzlichen Verjährung vor.

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Fazit

Urlaubsentgelt ist die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Jeder Arbeitnehmer – ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – hat Anspruch darauf. Die Auszahlung muss vor Urlaubsantritt erfolgen.

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