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Sabbatical (Sabbatjahr) – Definition & rechtliche Grundlagen

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Was bedeutet Sabbatical?

Dieser Begriff wurde aus dem Englischen eingedeutscht. Man versteht unter diesem Begriff zwei Dinge. Ursprünglich abgeleitet wurde die Begrifflichkeit vom Sabbatjahr. Das Konzept stammt aus der jüdischen Thora. Hierbei geht es darum, dass in der Landwirtschaft, genauer in der Feldarbeit nach sieben Jahren eine Arbeitspause eingelegt werden sollte. Dieses Konzept hat sich auf die moderne Arbeitswelt übertragen. Spricht man an dieser Stelle vom Sabbatical, ist hiermit eine bewusst eingelegte Pause in der Karriere gemeint.

Wie lange dauert das moderne Sabbatical?

Es gibt keine festgelegte Dauer, die ein Sabbatical haben darf oder muss. Die jeweilige Zeit des Sabbaticals kann kurz, etwa einen Monat oder lang und bis zu einem Jahr andauern. Diese bewusste Pause gestaltet die Person, welche das Sabbatical für sich gewählt hat komplett selbstbestimmt. Schließlich ist dies der Sinn einer Pause. Keine Regeln, einfach einmal zu sich kommen, Reisen und die Akkus wieder aufladen.

Wird die Auszeit bezahlt?

Meistens wird das Sabbatical als eine bestimmte Form des Urlaubs angesehen. Ein Sonderurlaub, welcher mit dem Arbeitgeber natürlich besonders abgesprochen werden muss. Diese Auszeit kann bezahlt oder auch unbezahlt verbracht werden. Eine Teilzahlung des normalen Arbeitslohns wird meistens vereinbart.

Wer kann ein Sabbatical machen?

Stimmt der Arbeitgeber zu, steht dem Sabbatical prinzipiell nichts im Wege. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch in der Regel nicht. Selbstverständlich gibt es, wie fast überall im Arbeitsrecht auch hier eine Ausnahme. Diese bilden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bis zu einem Jahr andauernden Sonderurlaub.

Da es keinerlei weitere gesetzliche Regelungen zum Sabbatical oder Sabbatjahr gibt, kann dieses auch öfter wiederholt werden. Selbstverständlich jeweils in Absprache mit dem Arbeitgeber.

Wie wird das Sabbatical oder Sabbatjahr finanziert?

Im Normalfall ist der Arbeitnehmer für sie Finanzierung dieser Auszeit selbst verantwortlich, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen wurden. Bei Beamten und den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes gibt es jedoch Regelungen dazu. Diese kündigen ihre Auszeit einige Jahre vorher an. Das Gehalt, welches bei Beamten Besoldung genannt wird, kann auf diese Weise in kleinen Teilen angespart werden, um das Sabbatical zu finanzieren.

Die Anmeldung des Sabbaticals erfolgt zwischen zwei Jahre bis zu sechs Jahre vor dessen Antritt. In dem Zeitraum, welcher dem Sabbatical vorausgeht, werden nun von der Besoldung zwischen einem Drittel oder einem Siebtel gesondert zurückgelegt. Die Auszahlung wird um die jeweilige Summe gekürzt und stattdessen auf ein bestimmtes Wertkonto angelegt. Die Finanzierung des Sabbatjahres oder Sabbaticals ist somit gewährleistet.

Übrigens: Unabhängig davon, ob es sich um Beamte oder um reguläre Arbeitnehmer handelt, besteht im Falle einer Lohnfortzahlung (auch wenn diese nur teilweise stattfindet) auch weiterhin die Einzahlung in die Sozialversicherungen. Unbezahlter Sonderurlaub ist im ersten Monat ebenfalls weiterhin sozialversichert. Die klärt auch die Frage: „Bin ich im Sabbatical krankenversichert?“ – Bleibt eine Anmeldung beim Arbeitnehmer bestehen, so besteht auch weiterhin die Krankenversicherung.

Verlängerte Abwesenheit kann Fluch und Segen gleichzeitig sein

Im Jahr 2017 veröffentlichte David Burkus einen Artikel im renommierten Harvard Business Review. Hier warnt er den Leser die Auszeit ernst zu nehmen. Egal ob es eine überraschende, verlängerte Auszeit oder ein geplantes Sabbatical ist – Es könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Unternehmen dem Mitarbeitenden nicht genug Zeit außerhalb der Arbeit zuspricht. Die verlängerte Abwesenheit kann sich aber genauso positiv auf die Motivation auswirken.

Weitere Möglichkeiten

Wer unbedingt ein Sabbatjahr machen möchte, hat in einigen Betrieben die Möglichkeit, Stunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusammeln. Hierzu gehören Urlaubstage ebenso wie geleistete Überstunden. Wurden genügend Stunden zusammengetragen, können diese für das Sabbatical verwendet werden. Hierbei sind auch kürzere Sabbatical Modelle möglich, denn es muss ja nicht immer gleich ein Jahr sein.

Wer überhaupt nicht mit seinem Arbeitgeber übereinkommt, was das Sabbatical betrifft, der hat nur die Möglichkeit zur Kündigung. Dieser doch sehr extreme Schritt sollte natürlich gut überdacht werden. Auch die Finanzierung des Sabbaticals und ein Plan, wie es danach weiter gehen soll, müssen vorhanden sein. Denn es handelt sich schließlich um eine möglichst sorgenfreie Auszeit, in der Existenzängste und Zukunftsängste nichts zu suchen haben, da sie zur Regeneration dienen soll.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

FAQ

Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical ist eine längere, freiwillige Auszeit vom Job – meist unbezahlt – die in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen wird. Ziel ist es, sich zeitlich befristet aus dem Berufsleben zurückzuziehen, z. B. zur Erholung, Weiterbildung, für Reisen oder persönliche Projekte. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – es handelt sich um eine individuelle Vereinbarung.

Wie lange darf ein Sabbatical dauern?

Die Dauer ist flexibel: In der Praxis reichen Sabbaticals von 3 Monaten bis zu 12 oder sogar 24 Monaten. Die genaue Dauer hängt von betrieblichen Vorgaben, dem gewählten Modell und dem Einverständnis des Arbeitgebers ab.

Habe ich Anspruch auf ein Sabbatical?

Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht in Deutschland nicht. Ein Anspruch entsteht nur:
– durch eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag,
– durch eine Betriebsvereinbarung,
– oder wenn der Arbeitgeber freiwillig zustimmt.
Im öffentlichen Dienst ist ein Sabbatical häufig tariflich geregelt.

Wie kann ich ein Sabbatical finanzieren?

Gängige Modelle zur Finanzierung:
Zeitwertkonto: Ansparen von Überstunden, Urlaub oder Boni
Teilzeit mit Gehaltsstreckung (z. B. 4 Jahre 100 % arbeiten, 75 % Gehalt – im 5. Jahr bezahlte Auszeit)
Unbezahlte Freistellung: komplette Eigenfinanzierung durch Rücklagen
Je nach Modell bleiben Gehalt und Sozialversicherung ganz oder teilweise bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen Sabbatical und unbezahltem Urlaub?

Ein Sabbatical ist meist längerfristig geplant, oft mit vertraglich geregeltem Rückkehrrecht und Finanzierungskonzept.
Unbezahlter Urlaub ist oft kurzfristig und nicht immer mit Arbeitsplatzgarantie verbunden.
Ein Sabbatical ist also strukturierter und sicherer gestaltet als eine einfache Freistellung.

Bin ich im Sabbatical krankenversichert?

Nur bei fortlaufender Lohnzahlung (z. B. Gehaltsstreckung) bleibt die Krankenversicherung bestehen. Bei unbezahlter Freistellung endet der Arbeitgeberanteil, und man muss sich selbst versichern – entweder gesetzlich freiwillig oder privat. Auch die Rentenversicherung kann pausieren, wenn keine Beiträge gezahlt werden.

Wie beantrage ich ein Sabbatical?

Der Antrag sollte frühzeitig und schriftlich erfolgen. Inhaltlich empfohlen:
– Geplanter Zeitraum
– Zweck (z. B. Weiterbildung, persönliche Gründe)
– Vorschlag zur Vertretung und Rückkehr
– Ggf. gewünschtes Finanzierungsmodell
Ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten ist meist der erste Schritt.

Was muss mein Arbeitgeber beachten?

Arbeitgeber:innen sollten bei einem Sabbatical:
– Vertragliche und betriebliche Grundlagen prüfen
– Eine schriftliche Vereinbarung treffen
– Sozialversicherungsstatus regeln
– Wiedereinstiegsszenario definieren
Je nach Branche und Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Herangehensweisen – im öffentlichen Dienst oft standardisiert, in der Privatwirtschaft individuell.

Welche Nachteile kann ein Sabbatical haben?

Mögliche Herausforderungen:
Wegfall des Gehalts (bei unbezahlter Freistellung)
Selbstzahlung der Kranken- und Rentenversicherung
Karriereunterbrechung oder erschwerter Wiedereinstieg
Mögliche Nachteile bei Kreditwürdigkeit oder Versicherungen
Mit guter Planung und vertraglicher Absicherung lassen sich diese Risiken deutlich reduzieren.

Wer bezahlt ein Sabbatical?

– Bei unbezahlter Freistellung: die Person selbst
– Bei Teilzeit-/Streckungsmodellen: anteilig durch Gehaltsverzicht
– Bei Zeitwertkonten: indirekt durch angesparte Zeit
Eine vollständige Bezahlung durch den Arbeitgeber ist selten und meist tariflich geregelt.

Autor: Emma