Bereitschaftsdienst ist die Zeit, in der du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithältst, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Anders als bei der Rufbereitschaft bestimmst du den Aufenthaltsort nicht selbst – der Arbeitgeber legt ihn fest. Seit dem EuGH-Urteil 2003/2004 zählt Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit, wird aber oft geringer vergütet (Heranziehungsanteil 40–60 %).
In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du, was Bereitschaftsdienst genau bedeutet, wie er sich von Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft unterscheidet, welche Vergütung gilt und was du bei der Einführung im Arbeitsvertrag beachten musst. Mit Ordio planst du Schichtpläne und Arbeitszeiterfassung inklusive Bereitschaftsdienst rechtskonform.
Was ist Bereitschaftsdienst? Definition
Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhältst und bereit sein musst, bei Bedarf sofort die Arbeit aufzunehmen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert in § 2 Abs. 1 Nr. 5 Arbeitszeit als „Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“. Bereitschaftsdienst fällt darunter – du bist am Arbeitsort oder an einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Ort und musst bei Abruf tätig werden. Entscheidend ist die Ortsgebundenheit: Du darfst den Ort nicht verlassen, um bei Bedarf sofort einsatzbereit zu sein.
Der entscheidende Unterschied zur Rufbereitschaft: Bei Rufbereitschaft wählst du deinen Aufenthaltsort frei (z.B. zu Hause) und musst nur im Bedarfsfall zum Arbeitsort kommen. Beim Bereitschaftsdienst legt der Arbeitgeber den Ort fest – z.B. einen Bereitschaftsraum in der Klinik, die Leitwarte oder den Serverraum. Dadurch ist deine Freizeitgestaltung stärker eingeschränkt, und der Bereitschaftsdienst zählt voll als Arbeitszeit. Typische Orte sind der Bereitschaftsraum im Krankenhaus, die Leitwarte in einem Rechenzentrum oder die Wachzentrale im Objektschutz.
Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft vs. Arbeitsbereitschaft
Die drei Begriffe werden oft verwechselt. Die Abgrenzung ist wichtig für Vergütung und Arbeitszeitanrechnung:
| Kriterium | Bereitschaftsdienst | Rufbereitschaft | Arbeitsbereitschaft |
|---|---|---|---|
| Aufenthaltsort | Vom Arbeitgeber vorgegeben | Frei wählbar | Am Arbeitsplatz während regulärer Arbeitszeit |
| Arbeitszeit | Ja, voll | Nein (außer bei starker Einschränkung) | Ja, voll |
| Vergütung | Oft Heranziehungsanteil 40–60 % | Pauschale oder Zuschläge | Volle Bezahlung |
| Beispiel | Pflegekraft im Bereitschaftsraum | IT-Admin von zu Hause erreichbar | Taxifahrer wartet auf Kunden |
Arbeitsbereitschaft ist die Zeit, in der du während deiner regulären Arbeitszeit am Arbeitsplatz bist und auf Abruf arbeitest – z.B. ein Taxifahrer zwischen Fahrten. Sie zählt voll als Arbeitszeit. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst betreffen Zeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit. Mehr zur Abgrenzung findest du im Lexikon-Eintrag Rufbereitschaft.
Gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Ja. Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2003 und 2004 zählt Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit. Der EuGH hat entschieden: Wenn der Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss und bei Bedarf die Arbeit aufnehmen soll, liegt Arbeitszeit vor – auch wenn er in dieser Zeit nicht aktiv tätig ist. Die Rechtsprechung betont: Die Ortsgebundenheit schränkt die Freizeitgestaltung so stark ein, dass die Zeit nicht mehr als Ruhezeit gewertet werden kann.
§ 2 ArbZG bestätigt das: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Bereitschaftsdienst fällt darunter. Die Zeit im Bereitschaftsraum, in der du auf Einsätze wartest, zählt also voll zur Arbeitszeit und muss in die Arbeitszeiterfassung einfließen. Das Arbeitszeiterfassungsgesetz verlangt die Dokumentation – mit Ordio erfüllst du diese Pflicht. Ohne korrekte Erfassung riskierst du Bußgelder und Nachforderungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Wichtig: Wenn du „Bereitschaftsdienst von zu Hause“ leistest und deinen Aufenthaltsort frei wählst, liegt rechtlich oft Rufbereitschaft vor – und die wird anders behandelt. Entscheidend ist immer, wer den Aufenthaltsort bestimmt.
Vergütung: Heranziehungsanteil, Mindestlohn, Zuschläge
Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, wird aber oft geringer vergütet als reguläre Vollarbeit. Üblich ist der sogenannte Heranziehungsanteil von 40 bis 60 % – also ein prozentualer Anteil deines regulären Stundenlohns. Der Anteil richtet sich danach, wie oft du während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich herangezogen wirst. Beispiel: Bei einem Stundenlohn von 20 € und einem Heranziehungsanteil von 50 % erhältst du 10 € pro Stunde Bereitschaftsdienst – vorausgesetzt, die Mindestlohngrenze wird eingehalten.
Mindestlohn: Die Vergütung darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Stand 2025: 12,82 € brutto pro Stunde. Auch bei einem Heranziehungsanteil von 40 % muss die Stunde Bereitschaftsdienst mindestens den Mindestlohn erbringen. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Im TVöD gilt z.B. ein Heranziehungsanteil von 25 % für Bereitschaftsdienst, im TV-V (Verkehr) ähnliche Pauschalen. Nacht- und Feiertagszuschläge können zusätzlich anfallen. Mit dem Zuschlagsrechner von Ordio berechnest du Zuschläge gesetzeskonform.
- Heranziehungsanteil: 40–60 % des regulären Stundenlohns (tariflich abweichend möglich)
- Mindestlohn: 12,82 €/h (2025) – darf nicht unterschritten werden
- TVöD: 25 % Heranziehungsanteil
- Nacht- und Feiertagszuschläge: zusätzlich bei Bereitschaft in diesen Zeiten
Dauer und Ruhezeiten (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit und schreibt Ruhezeiten vor. Da Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, gelten dieselben Grenzen:
- Maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag (§ 3 ArbZG)
- Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
- § 7 ArbZG: Opt-out für Bereitschaftsdienst möglich – z.B. Verkürzung der Ruhezeit auf 9 Stunden, wenn die Belastung gering ist und kollektivrechtlich zugelassen
Ein Bereitschaftsdienst von bis zu 24 Stunden ist möglich, wenn danach die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird. Die Ruhezeit beginnt mit dem Ende des Bereitschaftsdienstes. Wenn du während des Bereitschaftsdienstes herangezogen wirst, zählt die Einsatzzeit zusätzlich – die Gesamtarbeitszeit darf 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Praktisches Beispiel: Ein 12-stündiger Bereitschaftsdienst mit zwei Einsätzen à 1 Stunde ergibt 14 Stunden Arbeitszeit – das überschreitet die Grenze. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Verteilung anpassen oder die Ruhezeit entsprechend verlängern.
Bereitschaftsdienst im Arbeitsvertrag einführen
Bereitschaftsdienst muss im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein. Ohne vertragliche Grundlage kann der Arbeitgeber ihn nicht einseitig anordnen. Eine nachträgliche Einführung per Änderungsvertrag oder Betriebsvereinbarung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. In der Vereinbarung sollten stehen:
- Umfang und Dauer des Bereitschaftsdienstes
- Heranziehungsanteil bzw. Vergütung
- Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage
- Ort des Bereitschaftsdienstes
In Betrieben mit Betriebsrat kann die Einführung der Mitbestimmung unterliegen (§ 87 BetrVG), z.B. wenn sich Arbeitszeiten oder Belastung wesentlich ändern. Wenn Bereitschaftsdienst im Vertrag steht, bist du verpflichtet, ihn zu leisten – eine Ablehnung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wichtig: Auch die konkrete Einteilung (wer wann Bereitschaft hat) kann mitbestimmungspflichtig sein, wenn sie die Arbeitszeitverteilung wesentlich beeinflusst.
Branchen und Beispiele
Bereitschaftsdienst kommt in vielen Branchen vor, in denen eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse nötig ist:
- Gesundheitswesen: Kliniken, Pflege, Rettungsdienste – Bereitschaftsraum, Nachtwache. Pflegekräfte halten sich im Bereitschaftsraum bereit, um bei Notfällen oder Personalausfällen einzuspringen.
- IT: Serverüberwachung, technischer Support – Leitwarte oder Rechenzentrum. Techniker überwachen Systeme und reagieren bei Störungen.
- Sicherheit: Objektschutz, Wachdienste – Wachzentrale oder Sicherheitsraum. Mitarbeiter sind vor Ort, um bei Alarmen oder Einbrüchen zu handeln.
- Energie: Kraftwerke, Netzbetreiber – Leitstellen. Ingenieure und Techniker sichern die Versorgung.
- ÖPNV: Verkehrsbetriebe – Bereitschaft für Störungen. Fahrer oder Techniker stehen in Bereitschaft für Ausfälle oder Unfälle.
Im Gesundheitswesen ist Bereitschaftsdienst besonders verbreitet – z.B. wenn Pflegekräfte am Wochenende im Bereitschaftsraum der Klinik sitzen und auf Einsätze warten. Die Dokumentation der Bereitschaftszeiten und Einsätze ist hier besonders wichtig für die Lohnabrechnung und die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.
Bereitschaftsdienst im Schichtbetrieb
Im Schichtbetrieb ergänzt Bereitschaftsdienst die reguläre Schichtplanung. Er ermöglicht flexible Reaktion auf Ausfälle oder Spitzen – ohne dass du die ganze Zeit in Vollarbeit bist. Für die Planung gilt: Bereitschaftsdienst muss in den Schichtplan und in die Zeiterfassung einfließen. So kannst du z.B. am Wochenende einen Bereitschaftsdienst einplanen, während die reguläre Belegung reduziert ist – bei Bedarf wird der Mitarbeiter herangezogen.
Mit Ordio planst du Schichten und Bereitschaftsdienste übersichtlich. Die Arbeitszeiterfassung dokumentiert Bereitschaftszeiten und Einsätze rechtskonform – inklusive der Unterscheidung zwischen Bereitschaftszeit und tatsächlicher Einsatzzeit. Für die Abrechnung von Zuschlägen unterstützt dich die Lohnabrechnung – inklusive Nacht- und Feiertagszuschläge. So behältst du den Überblick über die Vergütung und erfüllst die gesetzlichen Anforderungen.
Fazit
Bereitschaftsdienst ist die Zeit, in der du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithältst und bei Bedarf die Arbeit aufnimmst. Er zählt voll als Arbeitszeit (seit EuGH 2003/2004), wird aber oft mit einem Heranziehungsanteil von 40–60 % vergütet. Die Abgrenzung zu Rufbereitschaft (Aufenthaltsort frei) und Arbeitsbereitschaft (während regulärer Arbeitszeit) ist wichtig für Vergütung und Arbeitszeitanrechnung.
Bereitschaftsdienst muss im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (Ruhezeiten, maximale Arbeitszeit) gelten. Bei der Planung solltest du darauf achten, dass die Summe aus Bereitschaftszeit und Einsatzzeit die 10-Stunden-Grenze nicht überschreitet. Mit Ordio planst du Schichten und Bereitschaftsdienste rechtskonform und sorgst für faire Verteilung und korrekte Dokumentation – inklusive der Unterscheidung zwischen Bereitschaft und tatsächlichem Einsatz.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.