Regelarbeitszeit bildet die Basis für Arbeitszeitplanung und gesetzliche Compliance in Unternehmen – sie definiert die vertraglich oder betrieblich festgelegte Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer regelmäßig leisten soll. Ob in der Gleitzeit, im Schichtbetrieb oder bei flexiblen Arbeitszeitmodellen: Regelarbeitszeit dient als Referenz für die Planung, Kontrolle und Bewertung der tatsächlichen Arbeitszeit. In diesem Beitrag erfährst du, was Regelarbeitszeit genau ist, wie sie berechnet wird und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind.

Die gesetzliche Grundlage für Regelarbeitszeit bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das maximale Arbeitszeiten und Ausgleichsfristen definiert. Typische Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche (5 x 8 Stunden), kann aber durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen variieren. Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio kannst du Regelarbeitszeit transparent verwalten und automatisch mit Iststunden vergleichen. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.

Was ist Regelarbeitszeit? Definition

Regelarbeitszeit ist die vertraglich oder betrieblich festgelegte Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer regelmäßig leisten soll. Sie wird im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung geregelt und bildet die Grundlage für die Berechnung von Überstunden, die Planung von Arbeitszeiten und die Integration mit dem Arbeitszeitkonto.

Die gesetzliche Grundlage für Regelarbeitszeit bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten werden. Die typische Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche (5 x 8 Stunden), kann aber durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen variieren.

Regelarbeitszeit unterscheidet sich von Sollstunden: Während Sollstunden die vertragliche Vorgabe sind, die Urlaub und Zeitausgleich berücksichtigt, ist Regelarbeitszeit die gesetzliche Vorgabe, die immer die vereinbarte Arbeitszeit widerspiegelt. Regelarbeitszeit bleibt konstant – sie spiegelt immer die vereinbarte Arbeitszeit wider, unabhängig von Abwesenheiten wie Urlaub oder Feiertagen.

In Betrieben mit Gleitzeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen ist Regelarbeitszeit besonders wichtig: Sie definiert die Basis für das Arbeitszeitkonto und ermöglicht es, Abweichungen zu dokumentieren und auszugleichen. Die Kernarbeitszeit ist dabei ein fester Zeitraum innerhalb der Gleitzeit, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen – sie ist Teil der Regelarbeitszeit, aber nicht identisch mit ihr.

Regelarbeitszeit kann täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich festgelegt werden. Die wöchentliche Regelarbeitszeit bildet meist die Basis für die Berechnung monatlicher oder jährlicher Regelarbeitszeit. Für die Umrechnung wird der Wochenfaktor 4,35 verwendet – ein Durchschnittswert, der die unterschiedliche Anzahl von Wochen pro Monat berücksichtigt.

Regelarbeitszeit vs. Sollstunden vs. Kernarbeitszeit vs. Wochenarbeitszeit

Die Begriffe Regelarbeitszeit, Sollstunden, Kernarbeitszeit und Wochenarbeitszeit werden häufig verwechselt. Dabei gibt es wichtige Unterschiede:

BegriffDefinitionBesonderheiten
RegelarbeitszeitGesetzliche Vorgabe, die die vereinbarte Arbeitszeit widerspiegeltGrundlage für Berechnung von Überstunden; gesetzlich geregelt (ArbZG); bleibt konstant
SollstundenVertraglich oder betrieblich festgelegte Arbeitszeit, die in einem Zeitraum geleistet werden sollBerücksichtigt Urlaub, Zeitausgleich, Feiertage; Basis für Arbeitszeitkonto; kann variieren
KernarbeitszeitFester Zeitraum innerhalb Gleitzeitmodell, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssenTeil der Regelarbeitszeit; nur bei Gleitzeitmodellen relevant; fester Zeitraum
WochenarbeitszeitZeitliche Ebene (Woche), Basis für BerechnungBeispiel: 40 Stunden pro Woche; wird für monatliche Berechnung verwendet

Regelarbeitszeit ist die gesetzliche Vorgabe, die immer die vereinbarte Arbeitszeit widerspiegelt. Sollstunden sind die vertragliche Vorgabe, die Urlaub und Zeitausgleich berücksichtigt. Wochenarbeitszeit ist die zeitliche Ebene – sie bildet die Basis für die Berechnung monatlicher oder jährlicher Regelarbeitszeit. Kernarbeitszeit ist ein fester Zeitraum innerhalb der Gleitzeit, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Ein wichtiger Unterschied: Regelarbeitszeit bleibt konstant – sie spiegelt immer die vereinbarte Arbeitszeit wider, unabhängig von Abwesenheiten. Sollstunden können sich von der Regelarbeitszeit unterscheiden, wenn Urlaub, Feiertage oder Zeitausgleich berücksichtigt werden. Die Wochenarbeitszeit bildet die Basis für beide Berechnungen – sie wird für die Umrechnung auf Monat oder Jahr verwendet.

In Gleitzeitmodellen gibt es zusätzlich die Kernarbeitszeit – einen festen Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Die Kernarbeitszeit ist Teil der Regelarbeitszeit, aber nicht identisch mit ihr: Regelarbeitszeit umfasst die gesamte vereinbarte Arbeitszeit, während die Kernarbeitszeit nur den festen Zeitraum innerhalb der Gleitzeit definiert.

Mit Ordio Zeiterfassung kannst du Regelarbeitszeit digital verwalten und automatisch mit Iststunden vergleichen. Die Software erfasst automatisch Iststunden, vergleicht sie mit der Regelarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Plus- und Minusstunden und kannst frühzeitig auf Abweichungen reagieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.

Rechtliche Grundlagen: ArbZG und gesetzliche Regelungen

Die rechtlichen Grundlagen für Regelarbeitszeit ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und weiteren gesetzlichen Regelungen. Das ArbZG definiert maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Ausgleichsfristen, die auch für Regelarbeitszeit gelten.

ArbZG § 3: Maximale tägliche Arbeitszeit

Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten werden. Dies bedeutet: Die tägliche Regelarbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen, muss aber im Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden liegen.

Die Regelarbeitszeit wird dabei werktäglich berechnet – Samstag zählt als Werktag, Sonntag und Feiertage nicht. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt die maximale wöchentliche Regelarbeitszeit 40 Stunden (5 x 8 Stunden), bei einer 6-Tage-Woche maximal 48 Stunden (6 x 8 Stunden).

ArbZG § 4: Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Ruhepausen zählen nicht zur Regelarbeitszeit – sie werden von der Arbeitszeit abgezogen. Beispiel: Bei einer täglichen Regelarbeitszeit von 8 Stunden und einer 30-minütigen Pause beträgt die tatsächliche Anwesenheitszeit 8,5 Stunden (8 Stunden Arbeitszeit + 0,5 Stunden Pause).

ArbZG § 5: Ruhezeit

Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Dies bedeutet: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Pause von mindestens elf Stunden liegen – unabhängig von der Regelarbeitszeit.

Die Ruhezeit beginnt nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit und endet vor Beginn der nächsten Arbeitszeit. Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer um 17:00 Uhr Feierabend macht, darf er frühestens um 04:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten. Die Ruhezeit ist gesetzlich geschützt und kann nicht verkürzt werden.

ArbZG § 7: Maximale wöchentliche Arbeitszeit

§ 7 ArbZG ermöglicht Abweichungen durch Tarifverträge oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Die Arbeitszeit kann verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit fällt. Für spezifische Bereiche (Landwirtschaft, Pflege/Betreuung, öffentlicher Dienst) können Regelungen der Eigenart der Tätigkeit angepasst werden, sofern der Gesundheitsschutz durch Zeitausgleich gewährleistet wird.

Bei Abweichungen darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten. Dies bedeutet: Die wöchentliche Regelarbeitszeit kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 48 Stunden verlängert werden, muss aber im Durchschnitt über 12 Monate bei 48 Stunden liegen.

Ausgleichsfristen

Das ArbZG sieht Ausgleichsfristen vor, innerhalb derer die durchschnittliche Arbeitszeit eingehalten werden muss. Bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden beträgt die Ausgleichsfrist sechs Kalendermonate oder 24 Wochen. Bei wöchentlicher Arbeitszeit von mehr als 40 Stunden beträgt die Ausgleichsfrist 12 Kalendermonate.

Dies bedeutet: Regelarbeitszeit muss nicht täglich oder wöchentlich exakt eingehalten werden – sie kann über einen Ausgleichszeitraum betrachtet werden. Beispiel: Ein Arbeitnehmer kann in einer Woche 45 Stunden arbeiten, wenn er in einer anderen Woche nur 35 Stunden arbeitet und der Durchschnitt über 6 Monate bei 40 Stunden liegt.

Schichtarbeit

Für Schichtarbeit gelten besondere Regelungen. Nach ArbZG können Schichtmodelle abweichende Regelungen enthalten, wenn sie mit dem Gesundheitsschutz vereinbar sind. Schichtarbeit erfordert längere Ruhezeiten und Ausgleichsfristen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Bei Schichtarbeit kann die tägliche Regelarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten werden. Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt mindestens 11 Stunden – kann aber durch Tarifverträge auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt wird.

Wichtig: Regelarbeitszeit muss immer mit dem ArbZG vereinbar sein. Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Arbeitgeber sollten Regelarbeitszeit daher immer im Einklang mit dem ArbZG definieren und dokumentieren.

Wie wird Regelarbeitszeit berechnet? (Woche/Monat/Jahr)

Die Berechnung von Regelarbeitszeit hängt vom gewählten Zeitraum ab. Grundlage ist meist die wöchentliche Arbeitszeit, die dann auf Monat oder Jahr umgerechnet wird. Für die Umrechnung wird der Wochenfaktor verwendet – ein Durchschnittswert, der die unterschiedliche Anzahl von Wochen pro Monat berücksichtigt. Mit einem Arbeitszeitrechner kannst du Regelarbeitszeit schnell und präzise berechnen.

Wöchentliche Regelarbeitszeit berechnen

Die wöchentliche Regelarbeitszeit entspricht der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Sie kann auch aus monatlicher Regelarbeitszeit berechnet werden:

Wöchentliche Regelarbeitszeit = Monatsregelarbeitszeit ÷ 4,35

Beispiel: Bei 174 Monatsregelarbeitsstunden beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden (174 ÷ 4,35 = 40).

Die typische wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden (5 x 8 Stunden), kann aber durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen variieren. Im öffentlichen Dienst beträgt die Regelarbeitszeit häufig 39 Stunden pro Woche, in der chemischen Industrie kann sie zwischen 35 und 40 Stunden variieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung und Arbeitszeitplanung findest du in unserem Ratgeber.

Monatliche Regelarbeitszeit berechnen (Wochenfaktor 4,35)

Die monatliche Regelarbeitszeit wird mit dem Wochenfaktor berechnet. Der Standard-Wochenfaktor beträgt 4,35 gemäß Lohnsteuerrichtlinie:

Monatliche Regelarbeitszeit = Wochenarbeitszeit × 4,35

Der Wochenfaktor 4,35 ergibt sich aus der Berechnung von 52,2 Wochen pro Jahr geteilt durch 12 Monate. Er berücksichtigt Schaltjahre im Durchschnitt und ist der Standard für die Berechnung von Monatsstunden.

Beispiele:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche): 40 × 4,35 = 174 Stunden pro Monat
  • Teilzeit (30 Stunden/Woche): 30 × 4,35 = 130,5 Stunden pro Monat
  • Teilzeit (20 Stunden/Woche): 20 × 4,35 = 87 Stunden pro Monat
  • 35-Stunden-Woche (Tarifvertrag): 35 × 4,35 = 152,25 Stunden pro Monat

Die monatliche Regelarbeitszeit bleibt konstant, unabhängig von der tatsächlichen Länge des Monats. Dies ermöglicht eine "verstetigte Monatsarbeitszeit" – der Mitarbeiter erhält jeden Monat das gleiche Gehalt, auch wenn der Monat unterschiedlich viele Arbeitstage hat.

Jährliche Regelarbeitszeit berechnen

Die jährliche Regelarbeitszeit ergibt sich aus der Wochenarbeitszeit multipliziert mit 52 Wochen:

Jährliche Regelarbeitszeit = Wochenarbeitszeit × 52

Beispiele:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche): 40 × 52 = 2.080 Stunden pro Jahr
  • Teilzeit (30 Stunden/Woche): 30 × 52 = 1.560 Stunden pro Jahr
  • Teilzeit (20 Stunden/Woche): 20 × 52 = 1.040 Stunden pro Jahr
  • 35-Stunden-Woche (Tarifvertrag): 35 × 52 = 1.820 Stunden pro Jahr

Wochenfaktor 4,35 erklärt

Der Wochenfaktor 4,35 ist ein Standardwert zur Umrechnung der wöchentlichen Arbeitszeit in die monatliche Regelarbeitszeit. Er basiert auf folgender Berechnung:

  • Ein Jahr hat durchschnittlich 52,2 Wochen (52 Wochen + 1 Tag alle 4 Jahre durch Schaltjahre)
  • 52,2 Wochen ÷ 12 Monate = 4,35 Wochen pro Monat

Dieser Wert ist in der Lohnsteuerrichtlinie verankert und berücksichtigt Schaltjahre. Eine Alternative ist der Faktor 4,33, der vereinfacht 52 ÷ 12 errechnet und Schaltjahre unberücksichtigt lässt. Die meisten Unternehmen verwenden den Wochenfaktor 4,35, da er genauer ist und der Lohnsteuerrichtlinie entspricht.

Wichtig: Die Monatsregelarbeitszeit bleibt konstant, unabhängig von der tatsächlichen Länge des Monats. Dies ermöglicht eine "verstetigte Monatsarbeitszeit" – der Mitarbeiter erhält jeden Monat das gleiche Gehalt, auch wenn der Monat unterschiedlich viele Arbeitstage hat.

Regelarbeitszeit und Arbeitszeitkonto: Integration

Regelarbeitszeit bildet die Referenz für das Arbeitszeitkonto. Der Vergleich zwischen Regelarbeitszeit und Iststunden zeigt Abweichungen: Wer mehr arbeitet als vereinbart, sammelt Plusstunden (Überstunden); wer weniger arbeitet, sammelt Minusstunden. Das Arbeitszeitkonto dokumentiert diese Abweichungen und ermöglicht den Ausgleich über einen bestimmten Zeitraum.

In Gleitzeitmodellen ist Regelarbeitszeit besonders wichtig: Sie definiert die Basis für flexible Arbeitszeiten. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen flexibel gestalten – solange sie ihre Regelarbeitszeit im Durchschnitt erreichen. Die Regelarbeitszeit wird dabei über einen Ausgleichszeitraum (z.B. einen Monat oder ein Quartal) betrachtet.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten:

  • Kurzzeitkonten: Ausgleichsfrist von einem Monat
  • Langzeitkonten: Ausgleichsfrist von mehreren Monaten oder Jahren
  • Ampelkonten: Klare Ober- und Untergrenzen für Plus- und Minusstunden

Voraussetzung für ein Arbeitszeitkonto ist eine vertragliche Regelung – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Regelung kann kein Arbeitszeitkonto geführt werden, und Regelarbeitszeit dient nur als Planungsgrundlage, nicht als Basis für Plus- oder Minusstunden.

Mit Ordio Zeiterfassung führst du Arbeitszeitkonten digital und transparent. Die Software erfasst automatisch Iststunden, vergleicht sie mit der Regelarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Plus- und Minusstunden und kannst frühzeitig auf Abweichungen reagieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.

Tarifvertragliche Regelarbeitszeit: Variationen und Flexibilisierung

Tarifverträge ermöglichen verschiedene Variationen der Regelarbeitszeit. Die typische tarifliche Wochenarbeitszeit liegt zwischen 35 und 39 Stunden, kann aber durch Flexibilisierungsmöglichkeiten variieren.

Typische tarifliche Regelarbeitszeiten

Die typische tarifliche Wochenarbeitszeit liegt zwischen 35 und 39 Stunden. Im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit beispielsweise durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, verteilt auf fünf oder notfalls auch sechs Tage. In der chemischen Industrie kann die Regelarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden variieren, je nach Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.

Beispiele für tarifliche Regelarbeitszeiten:

  • Öffentlicher Dienst (TVöD): 39 Stunden pro Woche
  • Chemische Industrie: 35-40 Stunden pro Woche (je nach Tarifvertrag)
  • Metall- und Elektroindustrie: 35 Stunden pro Woche
  • Einzelhandel: 37,5-39 Stunden pro Woche

Flexibilisierungsmöglichkeiten

Tarifverträge ermöglichen verschiedene Flexibilisierungsmöglichkeiten:

Individuelle Vereinbarungen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im gegenseitigen Einvernehmen die Arbeitszeit erhöhen. Im TV-V ist eine Erhöhung auf bis zu 42 Stunden wöchentlich möglich, die jedoch auf maximal 18 Monate befristet ist.

Arbeitszeitkorridor: In der chemischen Industrie steht ein Korridor zwischen 32 und 40 Wochenstunden zur Verfügung, wobei die Höhe zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt wird. Ein Demografiekorridor ermöglicht Wochenarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden.

Verteilzeiträume: Die wöchentliche Arbeitszeit kann über Zeiträume von bis zu 12 Monaten (teilweise bis 36 Monate) durchschnittlich erreicht werden, anstatt in jeder einzelnen Woche gleich zu sein. Dies ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, die saisonale Schwankungen oder betriebliche Erfordernisse berücksichtigen.

Rechtliche Grundlagen

Tarifverträge können gemäß § 7 ArbZG von den Standardregelungen abweichen, sofern dies durch entsprechende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erfolgt. Die Abweichungen müssen mit dem Gesundheitsschutz vereinbar sein und dürfen die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten.

Mit Ordio Schichtplanung kannst du tarifvertragliche Regelarbeitszeiten flexibel umsetzen. Die Software berücksichtigt Tarifverträge, Arbeitszeitkorridore und Verteilzeiträume, sodass du Regelarbeitszeit korrekt planen und dokumentieren kannst.

Entgeltfortzahlung und Regelarbeitszeit: EntgFG

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall. Bei der Entgeltfortzahlung ist die Regelarbeitszeit maßgeblich – sie bestimmt, welches Arbeitsentgelt dem Arbeitnehmer zusteht.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Laut § 3 EntgFG haben arbeitsunfähige Arbeitnehmer ohne Verschulden Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Bei der Entgeltfortzahlung ist das Arbeitsentgelt maßgeblich, das dem Arbeitnehmer "bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit" zusteht. Dies bedeutet: Die Entgeltfortzahlung orientiert sich an der Regelarbeitszeit, nicht an den tatsächlich geleisteten Stunden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche wird krank. Die Entgeltfortzahlung erfolgt für die Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, auch wenn der Arbeitnehmer in der Woche vor der Krankheit nur 35 Stunden gearbeitet hat.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Nach § 2 EntgFG muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall an einem Feiertag erhalten hätte. Feiertage führen nicht zu Minusstunden – die Regelarbeitszeit wird entsprechend reduziert, oder der Feiertag wird als Arbeitszeit angerechnet.

Werden Feiertage von der Regelarbeitszeit abgezogen, ist das rechtswidrig. Feiertage gelten als Arbeitszeit und dürfen nicht als Minusstunden verbucht werden. Der Arbeitgeber muss die Feiertagsvergütung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeitet.

Besonderheiten bei verkürzter Arbeitszeit

Wird im Betrieb verkürzt gearbeitet und würde das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers daher im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, gilt die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit. Dies stellt sicher, dass der Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht zusätzlich durch eine Reduktion des Entgelts benachteiligt wird.

Beispiel: Ein Betrieb führt Kurzarbeit ein und reduziert die Regelarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche. Ein Arbeitnehmer wird während der Kurzarbeit krank. Die Entgeltfortzahlung erfolgt für die reduzierte Regelarbeitszeit von 30 Stunden pro Woche, nicht für die ursprüngliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden.

Mit Ordio Abwesenheitsverwaltung werden Feiertage und Krankheit automatisch berücksichtigt, sodass Entgeltfortzahlung korrekt berechnet wird. Die Software erfasst Abwesenheiten, vergleicht sie mit der Regelarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Entgeltfortzahlung und Regelarbeitszeit.

Fazit

Regelarbeitszeit bildet die Basis für Arbeitszeitplanung und gesetzliche Compliance in Unternehmen. Sie definiert die vertraglich oder betrieblich festgelegte Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer regelmäßig leisten soll, und bildet die Grundlage für die Berechnung von Überstunden, die Planung von Arbeitszeiten und die Integration mit dem Arbeitszeitkonto.

Die gesetzliche Grundlage für Regelarbeitszeit bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Ausgleichsfristen definiert. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, müssen aber mit dem Gesundheitsschutz vereinbar sein.

Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio kannst du Regelarbeitszeit transparent verwalten und automatisch mit Iststunden vergleichen. Die Software erfasst automatisch Iststunden, vergleicht sie mit der Regelarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Plus- und Minusstunden und kannst frühzeitig auf Abweichungen reagieren.