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Lexikon

Regelaltersgrenze: Definition, Geburtsjahr & Bedeutung für HR

Hady ElHadyVeröffentlicht 10 Min. Lesezeit
Kalender und Jahrgangstabelle: Regelaltersgrenze im Überblick (Ordio Insights Lexikon)

Häufige Fragen zu Regelaltersgrenze

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem du in der gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersrente ohne Abschläge beziehen kannst (§ 235 SGB VI). Für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren; davor steigt sie stufenweise an. Du solltest sie vom Ruhestand trennen: Sie regelt den Rentenbeginn, nicht automatisch das Ende deines Arbeitsvertrags.

Wann erreiche ich die Regelaltersgrenze?

Das hängt von deinem Geburtsjahr ab. Vor 1947 erreichst du sie mit 65. Zwischen 1947 und 1963 steigt die Grenze monatsweise. Ab 1964 mit dem 67. Geburtstag. Die Regelaltersgrenze-Tabelle nach Geburtsjahr in diesem Artikel zeigt deinen Jahrgang; den exakten Monat bestätigst du mit dem Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung – dein Arbeitgeber ersetzt diese Auskunft nicht.

Wie hoch ist die Regelaltersgrenze 2026?

Es gibt keine einzelne Zahl für alle. Im Jahr 2026 erreichen viele Jahrgänge zwischen 66 Jahren und 4 Monaten (z. B. 1960) und 67 Jahren (ab 1964) ihre persönliche Regelaltersgrenze. Entscheidend ist dein Geburtsdatum, nicht das Kalenderjahr allein. In der Regelaltersgrenze-Tabelle in diesem Artikel siehst du deinen Jahrgang; für die Personalplanung haltest du Geburtsdaten in Akte oder Payroll aktuell.

Ab welchem Geburtsjahr ist die Regelaltersgrenze 67?

Für Personen mit Geburtsjahrgang 1964 und später ist die Regelaltersgrenze die Vollendung des 67. Lebensjahres. Jahrgänge davor haben eine niedrigere, stufenweise angehobene Grenze – oft sprichst du dann von „Rente mit 67“ als politischem Ziel, obwohl dein persönlicher Stichtag noch etwas früher liegen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersgrenze und Renteneintrittsalter?

Die Regelaltersgrenze ist die gesetzliche Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge (Regelaltersrente). Dein Renteneintrittsalter ist der Zeitpunkt, an dem du tatsächlich in Rente gehst – früher mit Abschlägen, später mit Zuschlägen oder genau an der Grenze. Die Lebensarbeitszeit beschreibt deine gesamte Erwerbsbiografie, nicht nur den Rentenstichtag.

Kann ich vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen?

Ja, wenn du die Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllst (z. B. als langjährig Versicherte). Meist entstehen dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat. Höhe und Anspruch prüfst du bei der DRV – dein Arbeitgeber darf keine Rentenberatung geben. Du kannst parallel über Altersteilzeit den Ausstieg aus dem Job vorbereiten.

Endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit der Regelaltersgrenze?

Nein. Wenn du die Regelaltersgrenze erreichst, endet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht von selbst – auch nicht mit 67. Es endet nur, wenn Vertrag, Tarif oder Vereinbarung das vorsehen oder eine wirksame Beendigung vorliegt. Eine Kündigung allein wegen deines Alters ist unzulässig. Für den tatsächlichen Austritt brauchst du klare Prozesse – siehe Offboarding.

Was müssen Arbeitgeber bei der Regelaltersgrenze beachten?

Du planst mit Geburtsdatum und Gesprächen frühzeitig, regelst Ruhestand im Vertrag oder Tarif, vermeidest Alterskündigungen und meldest Austritte korrekt in der Sozialversicherung. Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Grenze kann per Vereinbarung nach § 41 Satz 3 SGB VI geregelt werden. Lohnbuchhaltung und DEÜV müssen Rentenbezug und Status sauber abbilden.

Gilt die Regelaltersgrenze auch für Beamte?

Nicht in gleicher Form. Beamte und viele Versorgungswerke haben eigene Altersgrenzen und Versorgungsregeln – oft heißt es Pension oder Dienstzeitende, nicht Regelaltersrente nach SGB VI. Dieser Artikel beschreibt die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn du im Betrieb gemischte Teams hast, trennst du in der Kommunikation klar zwischen DRV-Regeln und beamtenrechtlichen Stichtagen.

Wann beginnt die Regelaltersrente nach Erreichen der Grenze?

In der Regel beginnt deine Regelaltersrente im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer am 1. eines Monats geboren ist, kann ausnahmsweise bereits in diesem Monat regulär in Rente gehen. Du musst die Rente beantragen – bis zum DRV-Bescheid läuft dein Arbeitsvertrag unabhängig weiter, wenn du nicht kündigst oder ausscheidest.

Was passiert, wenn ich länger als bis zur Regelaltersgrenze arbeite?

Du darfst weiterarbeiten. Wenn du die Rente erst nach der Regelaltersgrenze beginnst, kannst du unter Voraussetzungen Rentenzuschläge erhalten (0,5 Prozent pro Monat, bis zu einer gesetzlichen Obergrenze). Für laufende Renten gelten Hinzuverdienstregeln der DRV; Modelle wie die Aktivrente können steuerliche Vorteile bringen – das klärst du mit Steuerberatung und Payroll. Als Arbeitgeber stimmst du Vertrag, Arbeitszeit und Meldungen ab.

Ist die Regelaltersgrenze für Männer und Frauen gleich?

Ja. In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten für Männer und Frauen dieselben Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahr – die Tabelle oben gilt für alle. Frühere Sonderregeln (z. B. abschlagsfreie Rente ab 60 für Frauen) sind weitgehend ausgelaufen. Für die Personalplanung zählt nur das Geburtsdatum, nicht das Geschlecht.