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Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, deinen Angestellten eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Aber was genau ist eine Lohnsteuerbescheinigung und welche Angaben müssen darin enthalten sein? In diesem Artikel erfährst du alles, was du als Arbeitgeber darüber wissen musst.
Definition der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das Arbeitgeber ihren Angestellten am Ende eines Kalenderjahres ausstellen müssen. Darin sind alle steuerlich relevanten Daten des Arbeitnehmers enthalten, die im abgelaufenen Jahr angefallen sind. Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine wichtige Grundlage für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung.
Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung muss eine Reihe von Angaben enthalten, die von der Finanzverwaltung vorgegeben sind. Dazu gehören unter anderem die persönlichen Daten des Arbeitnehmers wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer.
Darüber hinaus muss die Lohnsteuerbescheinigung auch Angaben zur Beschäftigung enthalten. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Bruttoarbeitslohns, die einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie steuerfreie Bezüge und Zuschläge.
Wichtig ist, dass die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu Schwierigkeiten bei der Einkommenssteuererklärung führen und im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen oder Strafen führen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber mit der Lohnsteuerbescheinigung?
Der Arbeitgeber hat eine Reihe von Pflichten im Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung. Zuallererst muss er sicherstellen, dass er die Lohnsteuerbescheinigung rechtzeitig ausstellt. Die Frist für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung endet am 28. Februar des Folgejahres. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Informationen rechtzeitig und korrekt erfasst. Zudem ist es wichtig, dass der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Lohnsteuerbescheinigung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist.
Eine weitere wichtige Pflicht des Arbeitgebers ist die Meldung der Daten an die Finanzbehörden. Hierzu muss der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die zuständigen Finanzämter übermitteln. Dabei ist es wichtig, dass die Daten korrekt übermittelt werden, da sonst Bußgelder drohen können. Insgesamt hat der Arbeitgeber also eine große Verantwortung im Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung.
Fazit
Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine wichtige Pflicht für Arbeitgeber. Sie enthält alle relevanten Daten zur Beschäftigung des Arbeitnehmers im abgelaufenen Kalenderjahr und ist eine wichtige Grundlage für die Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers.
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung korrekt und vollständig auszufüllen. In der Regel verschickt die Personalabteilung die Lohnsteuerbescheinigung spätestens bis Ende Februar des folgenden Jahres. Bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung solltest du besonders sorgfältig vorgehen, um Fehler oder Unvollständigkeiten zu vermeiden, die zu Schwierigkeiten bei der Einkommenssteuererklärung führen können.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.
FAQ
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das dein Arbeitgeber jährlich ausstellt. Es enthält alle steuerrelevanten Daten wie Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Du brauchst die Bescheinigung für:
– Deine Steuererklärung beim Finanzamt
– Behördliche Nachweise (z. B. bei Anträgen auf Elterngeld oder Wohngeld)
Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Du erhältst einen papierhaften Ausdruck oder ein PDF, um deine Unterlagen vollständig zu halten.
Wenn die Bescheinigung fehlt oder Fehler enthält:
– Sofort den Arbeitgeber kontaktieren und eine Korrektur anfordern
– Frist setzen, denn ohne Bescheinigung drohen Probleme bei der Steuererklärung
– Bei Verweigerung kannst du dich an das Finanzamt wenden, das dann den Arbeitgeber zur Herausgabe auffordern kann
Wenn eine alte Lohnsteuerbescheinigung fehlt, kannst du diese direkt beim ehemaligen Arbeitgeber anfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, auch rückwirkend Bescheinigungen auszustellen – teilweise sogar noch Jahre später. Falls der Arbeitgeber nicht mehr existiert, hilft oft das Finanzamt weiter.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Du solltest deinen Ausdruck idealerweise im Februar oder März erhalten.
Deine Steuer-ID findest du:
– Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung (oben angegeben)
– Auf deinem Einkommensteuerbescheid
– Auf dem Mitteilungsschreiben der Finanzbehörde Du kannst sie auch beim Bundeszentralamt für Steuern online anfordern, falls du sie verloren hast.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir automatisch eine Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen – entweder als Papierdokument oder elektronisches PDF. Wenn du sie nicht erhältst, fordere sie aktiv bei der Personalabteilung an.
Ja. Jeder Arbeitgeber muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung erstellen und sie an das Finanzamt übermitteln. Arbeitnehmer:innen müssen einen Ausdruck erhalten.
Wenn du keine Bescheinigung erhalten hast:
– Schriftlich beim Arbeitgeber anfordern
– Bei Problemen das zuständige Finanzamt informieren, das den Arbeitgeber zur Herausgabe verpflichten kann.
Wenn keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt:
– Arbeitgeber kontaktieren
– Falls nötig, Finanzamt einschalten
– Die Steuererklärung trotzdem mit den vorliegenden Lohnabrechnungen einreichen und auf die Nachreichung der Bescheinigung hinweisen.