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Lohnpfändung: Rechte, Pflichten & Pfändungstabelle

Bei einer Lohnpfändung treibt ein Gläubiger sein Geld direkt vom Arbeitgeber ein – statt vom Arbeitnehmer. Das bringt für dich als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten mit sich: Drittschuldnererklärung, Berechnung des pfändbaren Teils und Abführung an den Gläubiger. Hier erfährst du, was Lohnpfändung bedeutet, welche Abläufe und Pflichten gelten, wie die Pfändungstabelle funktioniert und ob Lohnpfändung ein Kündigungsgrund ist.
Rechtliche Grundlage sind die Paragrafen 850 bis 850i der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Mit Ordio Payroll kannst du Pfändungsbeschlüsse dokumentieren und die Lohnabrechnung mit Pfändungen korrekt durchführen.
Was ist Lohnpfändung?
Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung) bedeutet: Ein Gläubiger treibt Geld, das einem Arbeitnehmer zusteht, direkt beim Arbeitgeber ein. Statt das gesamte Gehalt an den Arbeitnehmer auszuzahlen, behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil ein und überweist ihn an den Gläubiger. Rechtlich geregelt ist das im § 850 ZPO.
Arbeitseinkommen kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO gepfändet werden. Dazu gehören Lohn, Gehalt, Ruhegelder und ähnliche Vergütungen. Abzugrenzen ist die Lohnpfändung von der Lohnabtretung (vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Gläubiger) und der Kontopfändung (Konto des Schuldners wird gepfändet). Mehr zu Lohnarten und Lohnabrechnung findest du in unseren Lexikonartikeln.
Die Lohnpfändung beginnt mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Arbeitgeber. Damit wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Dagegen wehren kann er sich nur bei Form- oder Zustellungsmängeln oder wenn die Pfändungsschutzvorschriften nicht beachtet wurden.
Ablauf: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Gericht erlässt den Beschluss und lässt ihn dem Arbeitgeber zustellen. Mit der Zustellung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nicht an den Schuldner auszuzahlen, sondern an den Gläubiger zu überweisen.
Der Beschluss enthält in der Regel Angaben zum Schuldner, zum Gläubiger, zur Forderung und zur Frist für die Drittschuldnererklärung. Der Arbeitgeber muss die Pfändung unverzüglich prüfen und die erforderlichen Schritte einleiten. Eine Lohnpfändung ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung bei Arbeitnehmern, weil das Arbeitseinkommen bei vielen Schuldnern das einzige Vermögen darstellt.
Arbeitgeberpflichten: Drittschuldnererklärung
Nach § 840 ZPO muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses dem Gläubiger eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin erklärt er, ob und in welchem Umfang er die Forderung anerkennt und erfüllen wird, ob andere Personen Ansprüche geltend machen und ob weitere Pfändungen vorliegen. Wer bescheinigt den Pfändungsfreibetrag? Der Arbeitgeber – in der Drittschuldnererklärung gibt er den pfändungsfreien Betrag und die unpfändbaren Lohnbestandteile an, sodass Gläubiger und Gericht wissen, wie viel tatsächlich gepfändet werden kann.
Kommst du dieser Erklärungspflicht nicht nach, haftest du dem Gläubiger schadenersatzpflichtig. Zudem darfst du den pfändbaren Teil des Lohns nicht an den Schuldner auszahlen – du musst ihn berechnen und an den Gläubiger überweisen. Eine Hauptaufgabe ist die Ermittlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen.
Wie reagiert der Arbeitgeber auf eine Lohnpfändung? Typische Schritte: (1) Pfändungsbeschluss prüfen, (2) Drittschuldnererklärung innerhalb von 2 Wochen abgeben, (3) pfändbaren Nettolohn berechnen, (4) Pfändungstabelle anwenden, (5) Betrag an Gläubiger überweisen.
Berechnung: pfändbarer vs. unpfändbarer Lohn
Kann das ganze Gehalt gepfändet werden? Nein. Nicht das gesamte Gehalt ist pfändbar. Nach § 850a ZPO sind bestimmte Bezüge unpfändbar, z.B. vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen und die Hälfte der Überstundenvergütung. Naturalleistungen (z.B. Sachbezüge) sind als Geldwert einzurechnen. Bedingt pfändbare Bezüge regelt § 850b ZPO.
Wichtig: Der pfändbare Nettolohn entspricht nicht dem normalen Nettolohn auf der Lohnabrechnung. Wenn Lohnteile unpfändbar sind, fallen auf diese Teile keine Abgaben – der pfändbare Nettolohn muss separat berechnet werden. Du ziehst vom pfändbaren Bruttolohn die darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Die amtliche Pfändungstabelle gibt dann an, wie viel vom pfändbaren Nettolohn an den Gläubiger geht. Für eine grobe Netto-Berechnung kannst du den Brutto-Netto-Rechner nutzen.
| Lohnbestandteil | Pfändbarkeit |
|---|---|
| Vermögenswirksame Leistungen | Unpfändbar |
| Aufwandsentschädigungen | Unpfändbar |
| Überstundenvergütung | Hälfte unpfändbar |
| Weihnachtsgeld (bis 780 € ab Juli 2025) | Unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO) |
Pfändungstabelle 2025/2026
Der pfändbare Betrag ergibt sich aus der amtlichen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Die Tabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Gültig ab 1. Juli 2025 ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 110).
Der unpfändbare Grundfreibetrag beträgt ab 1. Juli 2025 monatlich 1.555 € (aufgerundet auf 10-Euro-Schritte: 1.560 €). Liegt der pfändbare Nettolohn unter dieser Grenze, geht der Gläubiger leer aus. Bei höherem Einkommen steigt der pfändbare Betrag in Stufen. Für Unterhaltspflichtige erhöhen sich die Freibeträge. Das Existenzminimum bei einer Lohnpfändung wird durch diese Freibeträge gesichert – der Schuldner soll seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie trotz Pfändung aufrechterhalten können.
Die Tabelle ist in 10-Euro-Schritten aufgebaut. Beispiel: Bei 1.559,99 € Nettolohn (ledig, keine Kinder) geht der Gläubiger leer aus. Bei 1.560,00 € bis 1.569,99 € sind bereits 3,50 € pfändbar. Unterhaltspfändungen (§ 850d ZPO) können abweichende Freibeträge haben, die vom Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.
| Unterhaltspflichtige | Grundfreibetrag (ab 1.7.2025) |
|---|---|
| 0 Personen | 1.555 € |
| 1 Person | 1.999 € |
| 2 Personen | 2.246 € |
| 3 Personen | 2.493 € |
| 4 Personen | 2.740 € |
| 5+ Personen | 2.987 € |
Wird der Pfändungsfreibetrag 2025 erhöht? Ja – die Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2025. Die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 vorgesehen.
Mehrere Gläubiger: Prioritätsgrundsatz
Bei mehreren Pfändungen für denselben Schuldner gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Du musst zuerst an den Gläubiger zahlen, dessen Pfändungsbeschluss du zuerst erhalten hast. Erst wenn dessen Forderung vollständig mit Zinsen und Vollstreckungskosten bezahlt ist, zahlst du an den Nächsten.
Bist du unsicher, welchen Gläubiger du zuerst bedienen musst, kannst du den pfändbaren Betrag beim Gericht hinterlegen. Die Verteilung übernimmt dann das Vollstreckungsgericht.
Kosten: Wer trägt die Bearbeitungskosten?
Die mit der Bearbeitung von Lohnpfändungen verbundenen Kosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Du hast keinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner oder den Gläubiger (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2006). Eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer die Kosten auferlegt, ist unwirksam.
Als Arbeitgeber haftest du zudem für Fehler: Verstößt du z.B. gegen den Prioritätsgrundsatz (zahlst an den falschen Gläubiger zuerst), wirst du gegenüber dem vorrangigen Gläubiger nicht von deiner Zahlungspflicht befreit und musst ggf. nochmals zahlen. Im Zweifel die amtliche Lohnpfändungstabelle zu Rate ziehen und bei Unsicherheit den Betrag beim Gericht hinterlegen.
Ist Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?
Grundsätzlich nein. Das säumige Schuldnerverhalten des Arbeitnehmers gehört zu seiner privaten Lebenssphäre. Eine Lohnpfändung allein rechtfertigt keine Kündigung. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig – z.B. wenn die Pfändungen einen derart hohen Arbeitsaufwand verursachen, dass es zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf oder der betrieblichen Organisation kommt, oder wenn der Arbeitnehmer eine herausgehobene Vertrauensstellung innehat und die Pfändung mit dieser Stellung unvereinbar ist.
Als Arbeitgeber solltest du bei wiederholten Pfändungen oder hohem Bearbeitungsaufwand nicht vorschnell kündigen. Zunächst prüfen, ob ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer oder eine Lohnabrechnungssoftware den Aufwand reduziert. Eine Kündigung allein wegen Lohnpfändung birgt das Risiko einer Kündigungsschutzklage.
Lohnabrechnung und Pfändungen mit Ordio
Mit Ordio Payroll kannst du Pfändungsbeschlüsse dokumentieren und die Lohnabrechnung mit Pfändungen korrekt durchführen. Die Pfändungstabelle, unpfändbare Lohnbestandteile und die Berechnung des pfändbaren Betrags werden in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. So erfüllst du deine Pflichten als Drittschuldner rechtssicher.
Stand der Angaben: 2026.
Häufige Fragen zu Lohnpfändung
Was bedeutet Lohnpfändung?
Lohnpfändung (auch Gehaltspfändung) bedeutet, dass ein Gläubiger Geld, das einem Arbeitnehmer zusteht, direkt beim Arbeitgeber eintreibt. Der Arbeitgeber behält den pfändbaren Teil des Lohns ein und überweist ihn an den Gläubiger. Rechtlich geregelt in § 850 ZPO. Der Arbeitgeber wird zum Drittschuldner und hat zahlreiche Pflichten.
Wie berechnet man Lohnpfändung?
Zuerst den pfändbaren Bruttolohn ermitteln (unpfändbare Teile nach § 850a abziehen). Dann Steuern und Sozialversicherung auf den pfändbaren Teil berechnen. Der pfändbare Nettolohn wird mit der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) abgeglichen – sie gibt den an den Gläubiger zu überweisenden Betrag an.
Welche Regelungen gelten für Lohnpfändung?
Lohnpfändung ist in den §§ 850 bis 850i ZPO geregelt. § 850: Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen. § 850a–850b: unpfändbare und bedingt pfändbare Bezüge. § 850c: Pfändungstabelle. § 840: Drittschuldnererklärung binnen 2 Wochen. Die Tabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Kann das ganze Gehalt gepfändet werden?
Nein. Nach § 850a ZPO sind bestimmte Bezüge unpfändbar (z.B. vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen, Hälfte der Überstunden). Zudem gilt die Pfändungstabelle: Der Grundfreibetrag (ab 1.7.2025: 1.555 €) und Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichtige sichern das Existenzminimum.
Ist Lohnpfändung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Lohnpfändung ist ein gesetzliches Vollstreckungsmittel der Gläubiger. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu befolgen, die Drittschuldnererklärung abzugeben und den pfändbaren Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Verstöße können Schadenersatzpflicht auslösen.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag ab Juli 2025?
Ab 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag monatlich 1.555 € (aufgerundet 1.560 €). Liegt der pfändbare Nettolohn darunter, geht der Gläubiger leer aus. Für Unterhaltspflichtige erhöhen sich die Freibeträge. Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 110).
Wird der Pfändungsfreibetrag 2025 erhöht?
Ja. Die Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2025. Der Grundfreibetrag stieg auf 1.555 € monatlich. Die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 vorgesehen.
Wer trägt die Kosten bei einer Lohnpfändung?
Die Bearbeitungskosten trägt der Arbeitgeber. Du hast keinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner oder den Gläubiger (BAG 18.07.2006). Eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer die Kosten auferlegt, ist unwirksam.
Wie reagiert der Arbeitgeber auf eine Lohnpfändung?
Der Arbeitgeber muss binnen 2 Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO), den pfändbaren Nettolohn berechnen, die Pfändungstabelle anwenden und den Betrag an den Gläubiger überweisen. Den pfändbaren Teil darf er nicht an den Schuldner auszahlen.
Wie hoch ist das Existenzminimum bei einer Lohnpfändung?
Das Existenzminimum wird durch die Pfändungsfreigrenzen gesichert. Ab 1.7.2025: Grundfreibetrag 1.555 € monatlich. Für Unterhaltspflichtige erhöhen sich die Freibeträge. Der Schuldner soll seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie trotz Pfändung aufrechterhalten können (§ 850c ZPO).
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für P-Konten ab 2025?
Für P-Konten (Pfändungsschutzkonten) gelten dieselben Pfändungsfreigrenzen wie für Lohnpfändung. Ab 1.7.2025: Grundfreibetrag 1.555 € monatlich. Die Werte werden jährlich angepasst. P-Konten schützen das Existenzminimum bei Kontopfändung; die Freigrenzen orientieren sich an § 850c ZPO.











