A1-Bescheinigung ist ein amtliches Dokument der EU-Sozialversicherungskoordination. Sie bescheinigt, welches Land während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland für die Sozialversicherung zuständig ist – in der Regel das Entsendeland. Wenn du Mitarbeitende in ein anderes EU-/EWR-Land, in die Schweiz oder nach Großbritannien entsendest, brauchst du eine A1-Bescheinigung. Ohne sie drohen Bußgelder und doppelte Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Artikel erfährst du, was die A1-Bescheinigung genau ist, wann sie nötig ist, wie du sie beantragst und was du bei Geschäftsreisen vs. Entsendung beachten musst. Außerdem: Geltungsbereich, Antragstypen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte sowie eine Checkliste für Arbeitgeber.
Die A1-Bescheinigung gehört zu den „portablen Dokumenten“ der EU-Verordnung 883/2004. Sie gilt nur für die Sozialversicherung – nicht für Steuern oder Arbeitsrecht. Seit 2019 ist der Antrag elektronisch über das SV-Meldeportal oder über Entgeltabrechnungssoftware verpflichtend. Mit Ordio kannst du Entsendungen in der Abwesenheitsverwaltung erfassen und die A1-Dokumente im Dokumentenmanagement zentral ablegen – so behältst du den Überblick bei internationalen Einsätzen.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung (auch: Bescheinigung über das anzuwendende Sozialversicherungsrecht) ist ein Nachweis, dass während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Sie gehört zu den portablen Dokumenten der EU-Verordnung 883/2004 und dient der Koordination der Sozialversicherung zwischen EU-Staaten, EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Ohne A1-Bescheinigung kann das Tätigkeitsland verlangen, dass zusätzlich dort Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – es droht Doppelversicherung.
Die A1-Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde des Entsendelandes ausgestellt. In Deutschland sind das die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen bzw. die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Sie bestätigt, dass der Versicherte während der Entsendung weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem versichert ist. Damit bist du mit einer A1-Bescheinigung krankenversichert – über die deutsche Krankenversicherung, nicht über die des Tätigkeitslandes.
Was ist eine A1-Bescheinigung der Krankenkasse? Es ist dieselbe Bescheinigung – die Krankenkasse ist bei Arbeitnehmern oft der erste Ansprechpartner und leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter. Die A1-Bescheinigung deckt Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Sie gilt nur für die Sozialversicherung; Steuerfragen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) und arbeitsrechtliche Aspekte (z. B. Entsenderichtlinie) sind davon getrennt zu betrachten.
Wann braucht man eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung brauchst du, wenn du als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeitest. „Vorübergehend“ bedeutet in der Regel: Die Tätigkeit dauert begrenzt an; der Arbeitgeber bzw. der Sitz der Tätigkeit bleibt im Entsendeland. Typische Fälle: Entsendung eines Mitarbeiters zu einem Kundenprojekt in Österreich, Montageeinsatz in Polen, Beratungstätigkeit in der Schweiz.
Wann wird keine A1-Bescheinigung benötigt? Bei reinen Geschäftsreisen (kurze Dienstreisen ohne Arbeitsleistung im Ausland), bei Tätigkeiten in Drittstaaten (USA, China etc. – dort gelten andere Abkommen) und wenn du dauerhaft im Ausland arbeitest (dann wechselt die Zuständigkeit). Die Abgrenzung zwischen Geschäftsreise und Entsendung ist entscheidend – dazu weiter unten mehr.
Für wen ist eine A1-Bescheinigung gesetzlich vorgeschrieben? Für alle, die im Rahmen einer Entsendung in den Geltungsbereich (EU, EWR, Schweiz, UK) tätig werden – Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte. Wer braucht keine A1-Bescheinigung? Wer nur Geschäftsreisen unternimmt, wer in Drittstaaten arbeitet (dort gelten andere Regelungen) oder wer dauerhaft ins Ausland wechselt. Ist die A1-Bescheinigung noch notwendig? Ja – sie ist und bleibt Pflicht bei Entsendungen in den genannten Raum.
Wer muss die A1-Bescheinigung beantragen?
Der Antragsteller hängt vom Personenkreis ab: Bei Arbeitnehmern stellt der Arbeitgeber den Antrag. Bei Selbstständigen beantragt die betroffene Person selbst. Bei Beamten und beamtenähnlich Beschäftigten stellt die zuständige Behörde die A1-Bescheinigung aus. Wer muss das A1-Formular ausfüllen? Der Arbeitgeber bzw. die entsendende Stelle – oder der Selbstständige für sich selbst.
| Personenkreis | Antragsteller | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Krankenkasse / Deutsche Rentenversicherung |
| Selbstständige | Betroffene Person | Deutsche Rentenversicherung / Krankenkasse |
| Beamte | Dienstherr / Behörde | Zuständige Behörde (z. B. Landesversorgungsamt) |
Wie beantragt man die A1-Bescheinigung?
Der A1-Antrag wird elektronisch gestellt – entweder über eine Entgeltabrechnungssoftware (z. B. Lexware, Datev) oder über das SV-Meldeportal. Seit 2019 ist das elektronische Verfahren verpflichtend; Papieranträge sind nicht mehr zulässig. Wo bekommt man das A1-Formular? Woher bekommst du das A1-Formular bzw. die A1-Bescheinigung? Es gibt kein separates Formular mehr – der Antrag erfolgt online im SV-Meldeportal oder über die Lohnsoftware. Nach der Beantragung wird die Bescheinigung bei positiver Prüfung online zugestellt.
Schritte für Arbeitgeber: (1) Im SV-Meldeportal anmelden (ELSTER-Organisationszertifikat oder BundID); (2) Antrag auf A1-Bescheinigung stellen; (3) Angaben zur entsendeten Person, zum Tätigkeitsland und zur voraussichtlichen Dauer machen; (4) Antrag absenden. Die Bescheinigung wird bei positiver Prüfung online zugestellt. Selbstständige können sich seit Januar 2024 mit dem BundID-Konto beim SV-Meldeportal anmelden – ohne ELSTER-Organisationszertifikat.
Wann muss ein Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung für den Arbeitnehmer beantragen? Vor Beginn der Entsendung – idealerweise mit ausreichend Vorlauf, da die Bearbeitung einige Tage dauern kann. Wann muss man ein A1-Formular ausfüllen? Sobald die Entsendung geplant ist; der Antrag sollte vor dem ersten Arbeitstag im Ausland gestellt sein. Kann ich eine A1-Bescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung online beantragen? Ja – das elektronische Verfahren ist seit 2019 verpflichtend; Papieranträge werden nicht mehr bearbeitet.
Wie kann ein Arbeitgeber die A1-Bescheinigung beantragen? Über die Lohnabrechnungssoftware (wenn A1-Modul vorhanden) oder direkt im SV-Meldeportal. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Tage; bei Dauerentsendungen kann eine Dauerbescheinigung beantragt werden. Mit Ordio Payroll und Zeiterfassung dokumentierst du Entsendungszeiten und -orte – so hast du die nötigen Daten für den A1-Antrag parat. Für die Gehaltsberechnung bei Entsendung hilft der Brutto-Netto-Rechner.
A1-Bescheinigung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte
Für Arbeitnehmer gilt: Der Arbeitgeber stellt den Antrag vor Beginn der Entsendung. Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass deutsche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung weiter gelten. Für Selbstständige gilt seit 2022 ebenfalls die elektronische Antragspflicht. Was ist eine A1-Bescheinigung für Selbständige? Dieselbe Bescheinigung – nur dass der Selbstständige sie selbst beantragt, z. B. über das SV-Meldeportal mit BundID.
Für Beamte und beamtenähnlich Beschäftigte gilt seit 2021 die elektronische A1-Pflicht. Wer stellt die A1-Bescheinigung für Beamte aus? Die zuständige Behörde des Dienstherrn (z. B. Landesversorgungsamt, Bundesamt für das Personalmanagement). Bei Drittstaatsangehörigen, die von Deutschland aus in Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen, die Schweiz oder das UK entsendet werden, gibt es Sonderanträge – die Krankenkassen bieten dafür spezielle Formulare an.
Wann brauchen Selbstständige eine A1-Bescheinigung? Wenn sie vorübergehend in einem EU-/EWR-Staat, in der Schweiz oder im UK tätig sind – z. B. Beratung vor Ort, Projektarbeit. Muss ich als Selbstständiger eine A1-Bescheinigung beantragen? Ja, wenn die Tätigkeit eine Entsendung darstellt. Wo beantrage ich eine A1-Bescheinigung für Selbständige? Über das SV-Meldeportal mit BundID oder über die Deutsche Rentenversicherung.
Geltungsbereich: EU, EWR, Schweiz, UK
Die A1-Bescheinigung gilt nur für Staaten, die der EU-Sozialversicherungskoordination unterliegen. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich (nach Brexit durch separates Abkommen). Für welche Länder brauche ich eine A1-Bescheinigung? Für alle genannten – nicht aber für USA, China, Türkei oder andere Drittstaaten.
| Geltungsbereich | A1 erforderlich? |
|---|---|
| EU-Staaten (z. B. Österreich, Polen, Italien, Frankreich) | Ja |
| EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Vereinigtes Königreich | Ja |
| USA, China, Türkei, etc. | Nein (andere Abkommen) |
Ist eine A1-Bescheinigung für Österreich, die Schweiz oder Italien notwendig? Ja – alle diese Länder gehören zum Geltungsbereich. Wird für England eine A1-Bescheinigung benötigt? Ja, für das UK gilt das Abkommen zur Koordination der Sozialversicherung.
Geschäftsreise vs. Entsendung – Abgrenzung
Der entscheidende Unterschied: Bei einer Geschäftsreise erbringst du keine oder nur marginale Arbeitsleistung im Ausland (z. B. Meetings, Messebesuch, kurze Beratung). Hier ist in der Regel keine A1-Bescheinigung nötig. Bei einer Entsendung arbeitest du vorübergehend im Ausland – z. B. Montage, Projektarbeit, Beratung vor Ort. Dann ist die A1-Bescheinigung Pflicht.
| Kriterium | Geschäftsreise | Entsendung |
|---|---|---|
| Arbeitsleistung im Ausland | Keine oder gering | Regelmäßig, erheblich |
| Dauer | Kurz (Tage) | Länger (Wochen/Monate) |
| A1-Bescheinigung | In der Regel nicht | Pflicht |
Ist eine A1-Bescheinigung für kurze Dienstreisen erforderlich? In der Regel nein – wenn es sich um eine echte Geschäftsreise handelt (z. B. 2–3 Tage Meeting). Sobald die Tätigkeit im Ausland jedoch regelmäßig oder längerfristig erfolgt, spricht man von Entsendung. Ist eine A1-Bescheinigung bei einer kurzen Dienstreise erforderlich? Nein, sofern es eine reine Geschäftsreise ist – z. B. Messebesuch, Kundengespräch, Schulung ohne eigene Arbeitsleistung vor Ort.
Welche A1-Bescheinigung wird für Homeoffice im EU-Ausland benötigt? Wenn du von Deutschland aus im Homeoffice in einem EU-Land arbeitest (z. B. Workation), kann je nach Dauer und Umfang eine A1-Bescheinigung nötig sein – die Abgrenzung ist komplex; im Zweifel beim zuständigen Träger nachfragen. Ist eine A1-Bescheinigung für eine Workation erforderlich? Das hängt von Dauer und Umfang ab: Kurze Workations (einige Tage) sind oft unkritisch; bei längerem Aufenthalt mit Arbeitsleistung im Ausland kann eine A1-Bescheinigung erforderlich sein.
Folgen ohne A1-Bescheinigung
Ohne A1-Bescheinigung bei einer Entsendung drohen erhebliche Risiken: Das Tätigkeitsland kann verlangen, dass dort Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – es kommt zur Doppelversicherung. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Wird die A1-Bescheinigung kontrolliert? Ja – Behörden und Arbeitgeber im Tätigkeitsland können die Vorlage verlangen. Wer kontrolliert die A1-Bescheinigung im Ausland? Die Sozialversicherungsträger und Arbeitsaufsichtsbehörden des jeweiligen Landes.
Ohne A1-Bescheinigung riskierst du also: Nachzahlung von Beiträgen im Tätigkeitsland, Bußgelder, und im schlimmsten Fall doppelte Abgaben. Die A1-Bescheinigung solltest du während der gesamten Entsendung mitführen – digital oder in Papierform. Einige Länder (z. B. Österreich) empfehlen zusätzlich einen Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung in Deutschland – die A1-Bescheinigung allein reicht in der Regel, aber bei Kontrollen kann die Mitführung weiterer Unterlagen hilfreich sein.
Was passiert, wenn man eine A1-Bescheinigung nicht beantragt? Im Tätigkeitsland können die Behörden davon ausgehen, dass dort Sozialversicherungspflicht besteht – du musst dann Beiträge im Ausland nachzahlen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber in Deutschland haftbar gemacht werden. Kann man eine A1-Bescheinigung nachträglich beantragen? Technisch ja – aber die Bescheinigung gilt nur ab dem Ausstellungsdatum. Für die Vergangenheit bleibt die Nachzahlungsgefahr im Tätigkeitsland bestehen. Deshalb: rechtzeitig vor der Entsendung beantragen.
Mit Ordio Abwesenheiten und Dokumentenmanagement kannst du Entsendungszeiträume erfassen und die A1-Dokumente den Mitarbeitenden zuordnen – so bleibt alles nachvollziehbar und du vermeidest Lücken in der Dokumentation.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Die A1-Bescheinigung wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum ausgestellt – z. B. für die Dauer der geplanten Entsendung. Wie lange ist eine A1-Bescheinigung gültig? Das legt die ausstellende Behörde fest; typisch sind 3, 6 oder 12 Monate. Bei längerfristigen Entsendungen kann eine Dauerbescheinigung beantragt werden. Wie beantrage ich eine dauerhafte A1-Bescheinigung? Über denselben Weg (SV-Meldeportal) mit Angabe der voraussichtlichen Gesamtdauer; die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Dauerbescheinigung vorliegen.
Kann die A1-Bescheinigung verlängert werden? Ja – wenn die Entsendung länger dauert als geplant, musst du rechtzeitig eine Verlängerung oder neue A1-Bescheinigung beantragen. Die alte Bescheinigung bleibt bis zum Ablaufdatum gültig; ab dem Folgetag muss eine neue vorliegen. Wichtig: Die Verlängerung nicht auf den letzten Drücker beantragen – die Bearbeitung kann mehrere Tage dauern. Mit Ordio Abwesenheiten und Zeiterfassung siehst du die geplanten Entsendungszeiten und kannst rechtzeitig an die Verlängerung denken.
In Sonderfällen gibt es die Ausnahmevereinbarung (Art. 16 VO 883/2004) – wenn die normalen Kriterien nicht greifen, kann die zuständige Behörde eine Ausnahme vereinbaren. Wann ist die Ausnahmevereinbarung A1? Wenn z. B. jemand in mehreren Ländern tätig ist und keine klare Zuständigkeit besteht. Die Ausnahmevereinbarung muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden.
Wie viel kostet eine A1-Bescheinigung? Die Ausstellung selbst ist in der Regel kostenlos – du zahlst keine Gebühr für die A1-Bescheinigung. Kosten entstehen höchstens indirekt (z. B. für Lohnsoftware mit A1-Modul oder Beratung). Wann wird ein A1-Formular benötigt? Sobald eine Entsendung in den Geltungsbereich geplant ist – unabhängig von der Dauer, sofern es sich um eine echte Entsendung handelt.
Checkliste für Arbeitgeber
Vor einer Entsendung solltest du folgende Punkte abarbeiten:
- Rechtzeitig beantragen: A1-Bescheinigung vor Beginn der Entsendung stellen – die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
- Mitführen: Die entsendete Person muss die A1-Bescheinigung während der Tätigkeit im Ausland bei sich haben (digital oder Papier).
- Dokumentation: Entsendungszeiträume und -orte in der Zeiterfassung und Abwesenheitsverwaltung erfassen.
- Ablage: A1-Bescheinigung im Dokumentenmanagement ablegen und der Personalakte zuordnen.
- Verlängerung: Bei Verlängerung der Entsendung rechtzeitig neue A1-Bescheinigung beantragen.
Wann muss die A1-Bescheinigung mitgeführt werden? Während der gesamten Dauer der Tätigkeit im Ausland. Kontrollen können jederzeit erfolgen – ohne Nachweis drohen Konsequenzen im Tätigkeitsland.
Fazit
Die A1-Bescheinigung ist Pflicht bei Entsendungen in EU-/EWR-Staaten, die Schweiz und das UK. Sie bestätigt, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter gilt, und verhindert Doppelversicherung. Der Antrag erfolgt elektronisch über das SV-Meldeportal oder die Lohnsoftware. Arbeitgeber stellen den Antrag für Arbeitnehmer; Selbstständige und Beamte haben eigene Verfahren. Die Abgrenzung zwischen Geschäftsreise (keine A1) und Entsendung (A1 Pflicht) ist entscheidend.
Für die Praxis: Beantrage die A1-Bescheinigung rechtzeitig, lass sie mitführen und dokumentiere Entsendungen sauber. Mit Ordio erfasst du Arbeitszeiten und Abwesenheiten auch bei internationalen Einsätzen, verwaltest A1-Dokumente zentral und behältst den Überblick über Entsendungszeiträume. So bleibst du bei der A1-Bescheinigung auf der sicheren Seite und vermeidest Bußgelder und Doppelversicherung.