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Ein kostenloser Leitfaden zur gesetzeskonformen Lohnabrechnung - Viele Betriebe verwenden noch immer falsche Abrechnungszeiträume wie 21. bis 20. des Monats. Doch das ist rechtswidrig und kann erhebliche Konsequenzen haben.
Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, warum Lohnabrechnungen zwingend nach Kalendermonaten erfolgen müssen und wie Sie mit Ordio gesetzeskonform und effizient abrechnen können.
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Lohnabrechnungen müssen nach Kalendermonaten erfolgen, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist. §108 Gewerbeordnung, §41a Einkommensteuergesetz und §23 SGB IV verlangen eine monatliche Abrechnung nach Kalendermonaten. Abweichende Zeiträume wie 21. bis 20. sind rechtswidrig und können zu erheblichen Konsequenzen führen.
Falsche Abrechnungszeiträume können zu Problemen mit Sozialversicherungsträgern, Lohnsteuer-Außenprüfungen, Haftung gegenüber Arbeitnehmern und unwirksamen Vertragsklauseln führen. Es drohen Nachberechnungen, Verzugszinsen, Bußgelder und erheblicher Verwaltungsaufwand.
Ja, der Zahlungszeitpunkt kann flexibel gestaltet werden, solange die Abrechnung selbst monatsweise erfolgt. Üblich sind Zahlungen bis zum 15. des Folgemonats. Spätere Zahlungstermine können als unwirksam eingestuft werden.
Bei schwankenden Arbeitszeiten können Sozialversicherungsbeiträge auf Basis einer Schätzung gemeldet werden. Die Differenz wird im Folgemonat ausgeglichen. Dies ist gesetzlich vorgesehen und zulässig, um die Meldefristen einzuhalten.
Ordio stellt sicher, dass Lohnabrechnungen automatisch nach Kalendermonaten erfolgen. Das System integriert Zeiterfassung und Abrechnung, erledigt Berechnungen automatisch und bereitet Meldungen vor. So vermeiden Sie rechtliche Risiken und sparen Zeit.