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Rufbereitschaft – Praxis & Branchen

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Als Rufbereitschaft bezeichnet man eine Form der Arbeitsbereitschaft. Während dieser Arbeitsbereitschaft ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei Bedarf auch außerhalb seiner normalen Arbeitszeit zur Verfügung zu stehen. Rufbereitschaft ist aber nicht vergleichbar mit einem Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft, hier gibt es einige Unterschiede.

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Rufbereitschaft – wie funktioniert das in der Praxis?

Die Rufbereitschaft wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart. In dieser schriftlichen Vereinbarung wird festgelegt, ob eine Rufbereitschaft auftreten kann und wenn in welchem Ausmaß diese erfolgen soll. Gleichzeitig ist im Arbeitsvertrag auch die Vergütung der Rufbereitschaft festgelegt. Wird nun eine Rufbereitschaft von einem Arbeitnehmer akzeptiert, hat er im Bedarfsfall außerhalb der regulären Arbeitszeit zu seinem Arbeitsplatz kommen und seine Arbeit zu verrichten.

Die Rufbereitschaft gilt normalerweise außerhalb der Arbeitszeit, das heißt während der Nachtstunden und an Wochenenden. Während der Rufbereitschaft steht es dem Arbeitnehmer frei, wo er sich gerade aufhält. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit an seinem Arbeitsort ist, wenn dies verlangt ist. Eine gesetzliche Regelung für die Zeitspanne zum Arbeitsort ist in diesem Falle nicht gegeben.

Es steht dem Arbeitnehmer außerdem auch frei, wie er die Zeit während der Rufbereitschaft verbringt und er kann auch währenddessen seine Arbeit verrichten.

Kann Rufbereitschaft auch gleichzeitig Arbeitszeit sein?

Die gesetzliche Regelung weist darauf hin, dass diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden kann. Gerade dann, wenn der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft in seiner Freizeitgestaltung enorm eingeschränkt ist, ist dies als Arbeitszeit zu bewerten.

Wie ist die Bezahlung der Rufbereitschaft geregelt?

Üblicherweise wird die Rufbereitschaft mittels Zuschläge für Wegzeit oder als Pauschale abgegolten. Dies ist aber in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag geregelt.

In welchen Branchen kommt Rufbereitschaft normalerweise vor?

In diesen Branchen ist Rufbereitschaft immer gegeben:

  • im Hotelbereich
  • im Restaurantbereich
  • im Sicherheitswesen
  • im Gesundheitsbereich
  • im EDV- und IT-Bereich
  • im Bauwesen

Was bedeutet Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag?

Auch wenn das Arbeitsrecht einen gewissen Freiraum in der Gestaltung dieser Bereitschaftsform lässt, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden. Das gilt natürlich auch für die wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden.
  • 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit müssen vom Arbeitgeber zwischen zwei Arbeitstagen, die aufeinanderfolgen, gewährleistet werden.
  • Durch das Gebot der von Sonn- und Feiertagsruhe gilt für den Arbeitnehmer, dass er mindesten 15 freie Sonntage im Jahr zu bekommen hat.
  • Wochenende-Rufbereitschaft ist nur dann zu vereinbaren, wenn dem Arbeitnehmer danach genügen Ruhezeit zur Verfügung steht.
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Kann ein Arbeitgeber verlangen, Rufbereitschaft zu leisten?

Rufbereitschaft ist, wie schon erwähnt, in einem Arbeits- oder Tarifvertrag festzusetzen. Daher kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern Rufbereitschaft verlangen. Ein Arbeitnehmer ist somit von Anfang an über die Möglichkeit einer Rufbereitschaft informiert. Eine eventuelle Ablehnung Rufbereitschaft zu leisten kann zur Kündigung führen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Ja, da gibt es einen Unterschied. Dieser Unterschied liegt daran, dass der Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft seinen Aufenthaltsort frei wählen kann. Bei dem Bereitschaftsdienst ist das nicht möglich, hier bestimmt der Arbeitgeber, wo und wie der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verbringt. Während der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit gezählt wird und volle Bezahlung erfolgt, ist die Rufbereitschaft mittels Zulagen abgegolten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma