Sollarbeitszeit bildet die Basis für Dienstplanung und Arbeitszeitplanung in Unternehmen – sie definiert, wann Mitarbeiter arbeiten sollen. Ob im Schichtbetrieb, bei Gleitzeit oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen: Sollarbeitszeit legt die geplanten Arbeitszeitperioden fest und dient als Referenz für die Planung, Kontrolle und Bewertung der tatsächlichen Arbeitszeit. In diesem Beitrag erfährst du, was Sollarbeitszeit genau ist, wie sie sich von Sollstunden unterscheidet, wie sie berechnet wird und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind.
Die geplanten Arbeitszeitperioden werden im Dienstplan, Schichtplan oder durch Arbeitszeitmodelle geregelt. Sie können täglich, wöchentlich oder monatlich festgelegt werden und bilden die Grundlage für die Planung von Schichten, die Verteilung von Arbeitszeiten und den Vergleich zwischen Soll und Ist. Abweichungen zeigen sich als zu früh/spät gekommen, falsche Schicht oder Überstunden. Mit digitaler Schichtplanung wie Ordio kannst du Sollarbeitszeit transparent planen und automatisch mit der tatsächlichen Arbeitszeit vergleichen. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.
Was ist Sollarbeitszeit? Definition
Sollarbeitszeit sind die geplanten oder erwarteten Arbeitszeitperioden, die ein Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) leisten soll. Sie definiert, wann Mitarbeiter arbeiten sollen – also die konkreten Zeitperioden, Schichten oder Dienstplan-Zeiten – und unterscheidet sich damit von Sollstunden, die definieren, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer leisten soll.
Im Gegensatz zu Ist-Arbeitszeit – den tatsächlich geleisteten Zeitperioden – bildet Sollarbeitszeit die geplante Vorgabe, an der die tatsächliche Arbeitszeit gemessen wird. Der Soll-Ist-Vergleich zeigt Abweichungen: Wer zu früh oder zu spät kommt, die falsche Schicht arbeitet oder Überstunden macht, weicht von der geplanten Sollarbeitszeit ab. Sollarbeitszeit kann täglich, wöchentlich oder monatlich festgelegt werden – je nach Arbeitszeitmodell und betrieblicher Praxis.
In Betrieben mit Schichtarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen ist Sollarbeitszeit besonders wichtig: Sie definiert die Basis für die Dienstplanung und ermöglicht es, Schichten zu planen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen zu dokumentieren. Ohne klare Definition der Sollarbeitszeit kann kein Dienstplan erstellt werden – sie ist die Voraussetzung für transparente Arbeitszeitplanung.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) mit einer Stunde Pause. Die tägliche Sollarbeitszeit beträgt somit 8 Stunden. Kommt er um 8:15 Uhr statt 8:00 Uhr, weicht er von der geplanten Sollarbeitszeit ab. Die Sollstunden (40 Stunden/Woche) bleiben dabei gleich – nur die geplante Zeitperiode wurde nicht eingehalten.
Sollarbeitszeit vs. Sollstunden vs. Regelarbeitszeit vs. Wochenarbeitszeit
Die Begriffe Sollarbeitszeit, Sollstunden, Regelarbeitszeit und Wochenarbeitszeit werden häufig verwechselt. Dabei gibt es wichtige Unterschiede:
| Begriff | Definition | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Sollarbeitszeit | Geplante Arbeitszeitperioden (wann arbeiten), z.B. 8:00-17:00 täglich | Zeitplanung, Dienstplan-Kontext; definiert Zeitperioden, nicht Stundenanzahl |
| Sollstunden | Vertraglich festgelegte Zielstunden (wie viele Stunden), z.B. 174 Stunden/Monat | Stundenberechnung, Arbeitszeitkonto-Kontext; definiert Stundenanzahl, nicht Zeitperioden |
| Regelarbeitszeit | Gesetzliche/vertragliche Standardarbeitszeit (konstante Referenz) | Grundlage für Berechnung von Überstunden; gesetzlich geregelt (ArbZG); bleibt konstant |
| Wochenarbeitszeit | Zeitliche Ebene (Woche), Basis für Berechnung | Beispiel: 40 Stunden pro Woche; wird für monatliche Berechnung verwendet |
Sollarbeitszeit definiert die geplanten Zeitperioden, wann Mitarbeiter arbeiten sollen – beispielsweise 8:00-17:00 Uhr täglich oder 6:00-14:00 Uhr in der Frühschicht. Sollstunden definieren dagegen die vertraglich vereinbarte Stundenanzahl, die ein Arbeitnehmer leisten soll – beispielsweise 174 Stunden pro Monat oder 40 Stunden pro Woche. Regelarbeitszeit ist die gesetzliche oder vertragliche Standardarbeitszeit, die als konstante Referenz dient. Wochenarbeitszeit ist die zeitliche Ebene – sie bildet die Basis für die Berechnung monatlicher oder jährlicher Arbeitszeiten.
Ein wichtiger Unterschied: Sollarbeitszeit = Zeitplanung (wann arbeiten), Sollstunden = Stundenberechnung (wie viele Stunden). Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) und Sollstunden von 40 Stunden/Woche. Die Sollarbeitszeit definiert die konkreten Zeitperioden, die Sollstunden die Stundenanzahl. Beide können sich unterscheiden: Bei Gleitzeit kann die Sollarbeitszeit flexibel sein (z.B. 7:00-16:00 oder 9:00-18:00), während die Sollstunden konstant bleiben (40 Stunden/Woche).
In Gleitzeitmodellen gibt es zusätzlich die Kernarbeitszeit – einen festen Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen. Die Kernarbeitszeit ist Teil der Sollarbeitszeit, aber nicht identisch mit ihr: Sollarbeitszeit umfasst die gesamte geplante Arbeitszeitperiode, während die Kernarbeitszeit nur den festen Zeitraum innerhalb der Gleitzeit definiert.
Mit Ordio Zeiterfassung kannst du Sollarbeitszeit digital planen und automatisch mit der tatsächlichen Arbeitszeit vergleichen. Die Software erfasst automatisch Ist-Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Sollarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Zeitabweichungen und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.
Rechtliche Grundlagen: ArbZG und gesetzliche Regelungen
Die rechtlichen Grundlagen für Sollarbeitszeit ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und weiteren gesetzlichen Regelungen. Das ArbZG definiert maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Ausgleichsfristen, die auch für Sollarbeitszeit gelten.
ArbZG § 3: Maximale tägliche Arbeitszeit
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Dies bedeutet: Die tägliche Sollarbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen, muss aber im Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden liegen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 6:00-16:00 Uhr (10 Stunden täglich). Dies ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird. Die Sollarbeitszeit muss also so geplant werden, dass der Durchschnitt eingehalten wird – beispielsweise durch kürzere Tage in anderen Wochen.
ArbZG § 7: Maximale wöchentliche Arbeitszeit
§ 7 ArbZG ermöglicht Abweichungen durch Tarifverträge oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Die Arbeitszeit kann verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit fällt. Für spezifische Bereiche (Landwirtschaft, Pflege/Betreuung, öffentlicher Dienst) können Regelungen der Eigenart der Tätigkeit angepasst werden, sofern der Gesundheitsschutz durch Zeitausgleich gewährleistet wird. Bei Abweichungen darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nicht überschreiten.
Dies bedeutet: Die wöchentliche Sollarbeitszeit kann durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 48 Stunden verlängert werden, muss aber im Durchschnitt über 12 Monate bei 48 Stunden liegen. Die Sollarbeitszeit muss also so geplant werden, dass der Durchschnitt eingehalten wird – beispielsweise durch kürzere Wochen in anderen Monaten.
Ruhezeiten und Pausenregelungen
Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Dies bedeutet: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Pause von mindestens elf Stunden liegen – unabhängig von der Sollarbeitszeit.
Nach § 4 ArbZG müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (8 Stunden täglich). Er muss eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt mindestens 11 Stunden – wenn er um 17:00 Uhr Feierabend macht, darf er frühestens um 04:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten.
Wichtig: Sollarbeitszeit muss immer mit dem ArbZG vereinbar sein. Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Arbeitgeber sollten Sollarbeitszeit daher immer im Einklang mit dem ArbZG definieren und dokumentieren.
Wie wird Sollarbeitszeit berechnet? (Tag/Woche/Monat)
Die Berechnung von Sollarbeitszeit hängt vom gewählten Zeitraum ab. Grundlage ist meist die tägliche Arbeitszeitperiode, die dann auf Woche oder Monat umgerechnet wird. Für die Umrechnung wird die Anzahl der Arbeitstage verwendet – ein Durchschnittswert, der die unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen pro Monat berücksichtigt.
Tägliche Sollarbeitszeit berechnen
Die tägliche Sollarbeitszeit ergibt sich aus der Differenz zwischen Start- und Endzeit, abzüglich der Pausenzeit:
Tägliche Sollarbeitszeit = Endzeit - Startzeit - Pausenzeit
Beispiel: Bei einer Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr mit einer Stunde Pause beträgt die tägliche Sollarbeitszeit 8 Stunden (17:00 - 8:00 = 9 Stunden, abzüglich 1 Stunde Pause = 8 Stunden). Bei einer Sollarbeitszeit von 6:00-14:00 Uhr mit 30 Minuten Pause sind es 7,5 Stunden täglich.
Wichtig: Die Pausenzeit wird nicht zur Arbeitszeit gezählt. Bei einer täglichen Sollarbeitszeit von 8 Stunden plus 30 Minuten Pause beträgt die Anwesenheitszeit 8,5 Stunden, die Sollarbeitszeit bleibt jedoch bei 8 Stunden.
Wöchentliche Sollarbeitszeit berechnen
Die wöchentliche Sollarbeitszeit ergibt sich aus der Summe der täglichen Arbeitszeitperioden:
Wöchentliche Sollarbeitszeit = Summe der täglichen Sollarbeitszeiten
Beispiel: Bei einer Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) mit einer Stunde Pause beträgt die tägliche Sollarbeitszeit 8 Stunden. Die wöchentliche Sollarbeitszeit beträgt somit 40 Stunden (5 Tage × 8 Stunden = 40 Stunden).
Bei Schichtarbeit kann die wöchentliche Sollarbeitszeit variieren: Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter in der Frühschicht (6:00-14:00 Uhr) 8 Stunden täglich, in der Spätschicht (14:00-22:00 Uhr) ebenfalls 8 Stunden täglich. Die wöchentliche Sollarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden, nur die Zeitperioden ändern sich.
Monatliche Sollarbeitszeit berechnen
Die monatliche Sollarbeitszeit kann auf zwei Arten berechnet werden:
Monatliche Sollarbeitszeit = Wochenarbeitszeit × 4,35
ODER
Monatliche Sollarbeitszeit = Summe der täglichen Sollarbeitszeiten pro Monat
Der Wochenfaktor 4,35 ergibt sich aus der Berechnung von 52 Wochen pro Jahr geteilt durch 12 Monate. Er berücksichtigt Schaltjahre im Durchschnitt und ist der Standard für die Berechnung von Monatsstunden.
Beispiele:
- Vollzeit (40 Stunden/Woche): 40 × 4,35 = 174 Stunden pro Monat
- Teilzeit (20 Stunden/Woche): 20 × 4,35 = 87 Stunden pro Monat
- Teilzeit (30 Stunden/Woche): 30 × 4,35 = 130,5 Stunden pro Monat
Alternativ kann die monatliche Sollarbeitszeit durch Summierung der täglichen Perioden berechnet werden: Beispielsweise bei einer Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr) mit 22 Arbeitstagen im Monat beträgt die monatliche Sollarbeitszeit 176 Stunden (22 Tage × 8 Stunden = 176 Stunden).
Mit einem Arbeitszeitrechner kannst du Sollarbeitszeit schnell und präzise berechnen. Die Software berücksichtigt automatisch Pausen, Feiertage und unterschiedliche Schichtmodelle.
Sollarbeitszeit im Dienstplan: Planung und Schichtplanung
Sollarbeitszeit bildet die Grundlage für die Dienstplan-Erstellung. Sie definiert die geplanten Arbeitszeitperioden, die im Dienstplan festgelegt werden, und ermöglicht es, Schichten zu planen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen zu dokumentieren.
Schichtplanung mit Sollarbeitszeit
Bei Schichtarbeit wird die Sollarbeitszeit je nach Schichttyp unterschiedlich geplant. Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter in der Frühschicht von 6:00-14:00 Uhr, in der Spätschicht von 14:00-22:00 Uhr und in der Nachtschicht von 22:00-6:00 Uhr. Die Sollarbeitszeit beträgt in allen Schichten 8 Stunden täglich, nur die Zeitperioden ändern sich.
Im 3-Schicht-System wechseln Mitarbeiter zwischen den verschiedenen Schichttypen, wobei die Sollarbeitszeit je nach Schicht variiert. Die Planung erfolgt so, dass jeder Mitarbeiter seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht – beispielsweise 40 Stunden pro Woche durch fünf Schichten à 8 Stunden.
Mit Ordio Schichtplanung kannst du Sollarbeitszeit direkt im Dienstplan planen. Die Software ermöglicht es, Schichten zu erstellen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen automatisch zu erkennen. So behältst du den Überblick über die geplanten Arbeitszeitperioden und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren.
Gleitzeitmodelle und Kernarbeitszeit
Bei Gleitzeit wird die Sollarbeitszeit flexibel innerhalb eines vorgegebenen Rahmens geplant. Beispielsweise können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit zwischen 7:00 und 19:00 Uhr frei wählen, solange sie ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit erreichen. Die Kernarbeitszeit – beispielsweise 9:00-15:00 Uhr – ist ein fester Bestandteil der Sollarbeitszeit, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.
Die Sollarbeitszeit bei Gleitzeit umfasst sowohl die flexible Arbeitszeit als auch die Kernarbeitszeit. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr, wobei 9:00-15:00 Uhr die Kernarbeitszeit ist. Er kann seine Arbeitszeit flexibel gestalten, solange er die Kernarbeitszeit einhält und seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht.
Planung für verschiedene Schichttypen
Bei der Planung von Sollarbeitszeit für verschiedene Schichttypen müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden:
- Frühschicht: Typischerweise 6:00-14:00 Uhr oder 7:00-15:00 Uhr
- Spätschicht: Typischerweise 14:00-22:00 Uhr oder 15:00-23:00 Uhr
- Nachtschicht: Typischerweise 22:00-6:00 Uhr oder 23:00-7:00 Uhr
- Wechselschicht: Wechsel zwischen verschiedenen Schichttypen
Die Sollarbeitszeit muss so geplant werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – insbesondere die Ruhezeiten zwischen den Schichten (mindestens 11 Stunden) und die maximale tägliche Arbeitszeit (8 Stunden, ausnahmsweise 10 Stunden).
Mit Ordio Schichtplanung kannst du verschiedene Schichttypen planen und dabei gesetzliche Vorgaben sowie Mitarbeiterpräferenzen berücksichtigen. Die Software warnt automatisch, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder die maximale Arbeitszeit überschritten wird.
Sonderfälle: Schichtarbeit, Gleitzeit, Teilzeit
In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen für Sollarbeitszeit. Schichtarbeit, Gleitzeit und Teilzeit beeinflussen die Planung und Berechnung von Sollarbeitszeit unterschiedlich.
Schichtarbeit
Bei Schichtarbeit wird die Sollarbeitszeit je nach Schichttyp unterschiedlich geplant. Beispielsweise arbeiten Mitarbeiter in der Frühschicht von 6:00-14:00 Uhr, in der Spätschicht von 14:00-22:00 Uhr und in der Nachtschicht von 22:00-6:00 Uhr. Die Sollarbeitszeit beträgt in allen Schichten 8 Stunden täglich, nur die Zeitperioden ändern sich.
Im 3-Schicht-System wechseln Mitarbeiter zwischen den verschiedenen Schichttypen, wobei die Sollarbeitszeit je nach Schicht variiert. Die Planung erfolgt so, dass jeder Mitarbeiter seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht – beispielsweise 40 Stunden pro Woche durch fünf Schichten à 8 Stunden.
Wichtig: Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt mindestens 11 Stunden. Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter um 14:00 Uhr Feierabend macht (Spätschicht), darf er frühestens um 01:00 Uhr des nächsten Tages wieder arbeiten (Nachtschicht). Die Sollarbeitszeit muss so geplant werden, dass diese Ruhezeiten eingehalten werden.
Gleitzeit
Bei Gleitzeit wird die Sollarbeitszeit flexibel innerhalb eines vorgegebenen Rahmens geplant. Beispielsweise können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit zwischen 7:00 und 19:00 Uhr frei wählen, solange sie ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit erreichen. Die Kernarbeitszeit – beispielsweise 9:00-15:00 Uhr – ist ein fester Bestandteil der Sollarbeitszeit, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.
Die Sollarbeitszeit bei Gleitzeit umfasst sowohl die flexible Arbeitszeit als auch die Kernarbeitszeit. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr, wobei 9:00-15:00 Uhr die Kernarbeitszeit ist. Er kann seine Arbeitszeit flexibel gestalten, solange er die Kernarbeitszeit einhält und seine vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht.
Mit Ordio Zeiterfassung kannst du Gleitzeitmodelle verwalten und automatisch prüfen, ob gesetzliche Limits eingehalten werden. Die Software erfasst die tatsächliche Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Sollarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit.
Teilzeit
Bei Teilzeit wird die Sollarbeitszeit entsprechend reduziert. Beispiel: Bei einer Teilzeitstelle mit 20 Stunden pro Woche beträgt die tägliche Sollarbeitszeit 4 Stunden (bei 5 Arbeitstagen) oder 5 Stunden (bei 4 Arbeitstagen). Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt 87 Stunden (20 × 4,35 = 87).
Die Berechnung erfolgt genauso wie bei Vollzeit – nur mit der reduzierten Wochenarbeitszeit. Die Sollarbeitszeit wird proportional zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet. Beispiel: Bei 30 Stunden Teilzeit beträgt die tägliche Sollarbeitszeit 6 Stunden (bei 5 Arbeitstagen) oder 7,5 Stunden (bei 4 Arbeitstagen).
Feiertage (EntgFG § 2)
Nach § 2 EntgFG muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall an einem Feiertag erhalten hätte. Feiertage führen nicht zu Minusstunden – die Sollarbeitszeit wird entsprechend reduziert, oder der Feiertag wird als Arbeitszeit angerechnet.
Werden Feiertage von der Sollarbeitszeit abgezogen, ist das rechtswidrig. Feiertage gelten als Arbeitszeit und dürfen nicht als Minusstunden verbucht werden. Der Arbeitgeber muss die Feiertagsvergütung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeitet.
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Sollarbeitszeit von 8:00-17:00 Uhr (Mo-Fr). An einem Feiertag (z.B. Montag) wird die Sollarbeitszeit reduziert – er muss nicht arbeiten, erhält aber trotzdem sein Gehalt. Die wöchentliche Sollarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden, nur die tägliche Periodenanzahl reduziert sich.
Sollarbeitszeit und Arbeitszeitkonto: Integration
Sollarbeitszeit bildet die Referenz für das Arbeitszeitkonto. Der Vergleich zwischen geplanter Sollarbeitszeit und tatsächlicher Ist-Arbeitszeit zeigt Abweichungen: Wer zu früh oder zu spät kommt, die falsche Schicht arbeitet oder Überstunden macht, weicht von der geplanten Sollarbeitszeit ab. Das Arbeitszeitkonto dokumentiert diese Abweichungen und ermöglicht den Ausgleich über einen bestimmten Zeitraum.
In Gleitzeitmodellen ist Sollarbeitszeit besonders wichtig: Sie definiert die Basis für flexible Arbeitszeiten. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen flexibel gestalten – solange sie ihre Sollarbeitszeit im Durchschnitt erreichen. Die Sollarbeitszeit wird dabei über einen Ausgleichszeitraum (z.B. einen Monat oder ein Quartal) betrachtet.
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten:
- Kurzzeitkonten: Ausgleichsfrist von einem Monat
- Langzeitkonten: Ausgleichsfrist von mehreren Monaten oder Jahren
- Ampelkonten: Klare Ober- und Untergrenzen für Plus- und Minusstunden
Voraussetzung für ein Arbeitszeitkonto ist eine vertragliche Regelung – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Regelung kann kein Arbeitszeitkonto geführt werden, und Sollarbeitszeit dient nur als Planungsgrundlage, nicht als Basis für Plus- oder Minusstunden.
Mit Ordio Zeiterfassung führst du Arbeitszeitkonten digital und transparent. Die Software erfasst automatisch Ist-Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Sollarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Zeitabweichungen und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.
Kontrolle und Dokumentation: Digitale Zeiterfassung
Das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Sollarbeitszeit muss transparent und nachvollziehbar geplant werden – digitale Lösungen erleichtern die Planung, Kontrolle und Dokumentation von Sollarbeitszeit.
Mit digitaler Zeiterfassung wie Ordio kannst du Sollarbeitszeit digital planen und automatisch mit der tatsächlichen Arbeitszeit vergleichen. Die Software erfasst automatisch Ist-Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Sollarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Zeitabweichungen und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren.
Vorteile digitaler Zeiterfassung für Sollarbeitszeit:
- Automatische Planung von Sollarbeitszeit im Dienstplan
- Soll-Ist-Vergleich in Echtzeit
- Transparente Dokumentation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Integration mit Schichtplanung und Abwesenheitsverwaltung
- Automatische Berücksichtigung von Feiertagen und Urlaub
- Compliance-Sicherheit durch Einhaltung von ArbZG-Vorgaben
Mit Ordio Schichtplanung kannst du Sollarbeitszeit direkt im Dienstplan planen. Die Software ermöglicht es, Schichten zu erstellen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen automatisch zu erkennen. Mit Ordio Abwesenheitsverwaltung werden Feiertage und Urlaub automatisch berücksichtigt, sodass Sollarbeitszeit korrekt geplant wird. Weitere Informationen zur Zeiterfassung findest du in unserem Ratgeber.
Best Practices: Sollarbeitszeit im Unternehmen planen
Für eine erfolgreiche Planung von Sollarbeitszeit im Unternehmen sind klare Regelungen und transparente Kommunikation wichtig. Best Practices helfen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Arbeitszeitplanung zu gewährleisten.
Klare Definition im Arbeitsvertrag: Sollarbeitszeit sollte im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung klar definiert sein. Die Regelung sollte die tägliche Arbeitszeitperiode, die wöchentliche Verteilung und die Ausgleichsfristen für das Arbeitszeitkonto enthalten.
Transparente Kommunikation: Mitarbeiter sollten ihre Sollarbeitszeit kennen und verstehen, wie sie geplant wird. Regelmäßige Abstimmung und Information helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Regelmäßige Kontrolle: Die Einhaltung von Sollarbeitszeit sollte regelmäßig kontrolliert werden. Digitale Zeiterfassung erleichtert die Kontrolle und zeigt Abweichungen frühzeitig an.
Digitale Planung: Eine digitale Lösung wie Ordio erleichtert die Planung von Sollarbeitszeit. Die Software ermöglicht es, Schichten zu erstellen, Arbeitszeiten zu verteilen und Abweichungen automatisch zu erkennen.
Integration mit Schichtplanung: Sollarbeitszeit sollte mit der Schichtplanung integriert sein. Mit Ordio Schichtplanung kannst du Sollarbeitszeit direkt in die Planung einbeziehen und sicherstellen, dass Mitarbeiter ihre geplanten Arbeitszeitperioden erreichen können.
Best Practices für Gleitzeitmodelle: In Gleitzeitmodellen sollten klare Kernarbeitszeiten und Ausgleichsfristen definiert sein. Die Sollarbeitszeit sollte über einen Ausgleichszeitraum (z.B. einen Monat oder ein Quartal) betrachtet werden, damit Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können.
Compliance-Sicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem ArbZG ist entscheidend. Die Sollarbeitszeit sollte so geplant werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden – insbesondere Ruhezeiten, Pausenregelungen und maximale Arbeitszeiten.
Fazit
Sollarbeitszeit bildet die Basis für Dienstplanung und Arbeitszeitplanung in Unternehmen. Sie definiert die geplanten Arbeitszeitperioden, wann Mitarbeiter arbeiten sollen, und dient als Referenz für die Planung, Kontrolle und Bewertung der tatsächlichen Arbeitszeit. Die Berechnung erfolgt durch Differenz zwischen Start- und Endzeit, abzüglich der Pausenzeit, und kann für Tag, Woche oder Monat erfolgen.
Rechtliche Grundlagen ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und weiteren gesetzlichen Regelungen. Die tägliche Sollarbeitszeit darf maximal zehn Stunden betragen, muss aber im Durchschnitt über sechs Monate oder 24 Wochen bei acht Stunden liegen. Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen betragen mindestens 11 Stunden, Pausenregelungen müssen eingehalten werden.
Mit digitaler Schichtplanung wie Ordio kannst du Sollarbeitszeit transparent planen und automatisch mit der tatsächlichen Arbeitszeit vergleichen. Die Software erfasst automatisch Ist-Arbeitszeit, vergleicht sie mit der geplanten Sollarbeitszeit und zeigt Abweichungen in Echtzeit. So behältst du den Überblick über Zeitabweichungen und kannst frühzeitig auf Probleme reagieren.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.