Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die während der Elternzeit gezahlt wird. Es ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und beträgt 65–67% des Nettoeinkommens vor der Geburt (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich). Das Elterngeld kann für bis zu 12 Monate bezogen werden – bei Partnermonaten verlängert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate.
In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du, was Elterngeld ist, wer Anspruch hat, wie es berechnet wird, wie du es beantragst und welche steuerlichen Auswirkungen es hat. Mit unserem kostenlosen Elterngeld-Rechner kannst du deinen Anspruch berechnen. Mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Elternzeit und Elterngeld-Bezug zentral – so behältst du den Überblick über Fehlzeiten und finanzielle Planung.
Was ist Elterngeld? Definition
Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um das Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Rechtlich geregelt ist es im BEEG § 2 (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Das Elterngeld dient der finanziellen Absicherung während der Elternzeit. Wichtig: Elterngeld ist nicht dasselbe wie Elternzeit. Die Elternzeit ist das arbeitsrechtliche Recht auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber; das Elterngeld ist die staatliche finanzielle Unterstützung während dieser Zeit. Beide Begriffe stammen aus dem BEEG, sind aber rechtlich getrennt zu betrachten.
Das Elterngeld beträgt 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €, der Höchstbetrag bei 1.800 € monatlich. Ab 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € (zu versteuerndes Einkommen) – darüber besteht kein Anspruch mehr.
Elterngeld vs. Mutterschaftsgeld vs. Elternzeit: Der Unterschied
Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Elternzeit werden oft verwechselt. Hier erklären wir die wichtigsten Unterschiede:
| Leistung | Rechtliche Grundlage | Zweck | Dauer | Höhe |
|---|---|---|---|---|
| Elterngeld | BEEG § 2 | Finanzielle Unterstützung während Elternzeit | 12–14 Monate | 65–67% Netto, 300–1.800 €/Monat |
| Mutterschaftsgeld | MuSchG | Finanzielle Unterstützung während Mutterschutz | 6+8 Wochen | Max. 13 €/Tag |
| Elternzeit | BEEG § 15–18 | Recht auf unbezahlte Freistellung | Bis zu 36 Monate | Unbezahlt (Elterngeld separat beantragen) |
Die Reihenfolge ist wichtig: Zuerst kommt der Mutterschutz (6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt) mit Mutterschaftsgeld. Danach beginnt die Elternzeit (unbezahlte Freistellung) mit Elterngeld (staatliche finanzielle Unterstützung).
Wichtig: Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt – du musst es gesondert bei der Elterngeldstelle beantragen. Die Elternzeit musst du beim Arbeitgeber beantragen, das Elterngeld bei der zuständigen Behörde.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Voraussetzungen und Einkommensgrenze
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Die wichtigsten Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzungen
- Gemeinsamer Haushalt: Du lebst mit dem Kind im selben Haushalt
- Selbstbetreuung: Du betreust und erziehst das Kind selbst (nicht nur finanziell)
- Einkommen vor Geburt: Du hattest in den 12 Monaten vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Alter des Kindes: Elterngeld wird für Kinder bis zum 14. Lebensmonat gezahlt (bei Partnermonaten bis zum 16. Lebensmonat)
Anspruch haben leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern in Vollzeitpflege. Auch Stiefeltern und Lebenspartner, die das Kind des Partners im gemeinsamen Haushalt betreuen, können Elterngeld beantragen.
Einkommensgrenze 2026
Wichtig: Ab 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € (zu versteuerndes Einkommen, zvE) für Geburten ab dem 1. April 2025. Wer diese Grenze überschreitet, erhält kein Elterngeld mehr.
Die Einkommensgrenze richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen (zvE), nicht nach dem Bruttogehalt. Das zvE berücksichtigt Freibeträge, Sonderausgaben und andere steuerliche Abzüge. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 gilt noch die alte Grenze von 200.000 €.
Die Einkommensgrenze wird für beide Elternteile gemeinsam geprüft. Überschreitet das gemeinsame zu versteuernde Einkommen die Grenze, besteht kein Anspruch auf Elterngeld – auch wenn ein Elternteil unter der Grenze liegt.
Beispiel: Wenn du und dein Partner zusammen ein zvE von 180.000 € haben (Geburt ab 1.4.2025), erhältst du kein Elterngeld, auch wenn dein individuelles Einkommen nur 80.000 € beträgt.
Wie hoch ist das Elterngeld? Berechnung und Höhe
Das Elterngeld beträgt 65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Die genaue Höhe hängt von deinem Einkommen ab:
- Mindestbetrag: 300 € monatlich (auch bei sehr niedrigem oder keinem Einkommen)
- Höchstbetrag: 1.800 € monatlich (bei Nettoeinkommen von etwa 2.770 € oder mehr)
- Ersatzrate: 65–67% (bei Geringverdienern unter 1.000 € Netto: bis zu 100%)
Mit unserem kostenlosen Elterngeld-Rechner kannst du deinen voraussichtlichen Anspruch berechnen. Der Rechner berücksichtigt Ersatzrate, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Einkommensgrenze.
Beispiel: Wenn dein durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt 2.000 € betrug, erhältst du Elterngeld in Höhe von etwa 1.300 € monatlich (65% von 2.000 €). Bei 3.000 € Netto erhältst du den Höchstbetrag von 1.800 € monatlich.
Wichtig: Das Elterngeldnetto ist nicht dasselbe wie das Netto von deiner Lohnsteuerbescheinigung. Es wird aus dem Brutto mit pauschalen Abzügen ermittelt (siehe Berechnung weiter unten).
Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus: Unterschiede und Wahlmöglichkeiten
Du kannst zwischen zwei Varianten wählen: Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide haben unterschiedliche Vor- und Nachteile:
| Kriterium | Basis-Elterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Höhe | 65–67% Netto, 300–1.800 €/Monat | 50% des Basis-Elterngelds, 150–900 €/Monat |
| Dauer | Bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten) | Bis zu 24 Monate (doppelte Dauer) |
| Arbeit während Bezug | Max. 30 Std/Woche (bei Kindern ab 1.9.2021: 32 Std) | Max. 32 Std/Woche |
| Für wen geeignet | Eltern, die nicht arbeiten oder wenig arbeiten | Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten |
| Gesamtbetrag | Höher (z.B. 1.800 € × 12 = 21.600 €) | Gleich (z.B. 900 € × 24 = 21.600 €) |
Basis-Elterngeld
Das Basis-Elterngeld ist die Standardvariante. Du erhältst 65–67% deines Nettoeinkommens (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich) für bis zu 12 Monate. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen (Partnermonate), verlängert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate.
Basis-Elterngeld eignet sich, wenn du während der Elternzeit nicht arbeiten möchtest oder nur sehr wenig (unter 30 bzw. 32 Stunden pro Woche).
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus beträgt die Hälfte des Basis-Elterngelds, wird aber doppelt so lange gezahlt. Beispiel: Statt 1.800 € für 12 Monate erhältst du 900 € für 24 Monate.
ElterngeldPlus eignet sich besonders, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest (bis zu 32 Stunden pro Woche). Die Berechnung erfolgt dann über den Einkommenswegfall: Elterngeldnetto vor Geburt minus Elterngeldnetto während Bezug.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 25–30 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten sie zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus). Das ermöglicht eine flexible Aufteilung von Beruf und Familie.
Wie wird Elterngeld berechnet? Ersatzrate, Bemessungszeitraum, Elterngeldnetto
Die Berechnung des Elterngelds erfolgt in mehreren Schritten. Mit unserem Elterngeld-Rechner kannst du deinen Anspruch genau berechnen.
Bemessungszeitraum
Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt (bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist). Bei Selbstständigen wird das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt herangezogen.
Nicht berücksichtigt werden: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, BAföG und andere einmalige Zahlungen oder Lohnersatzleistungen.
Regelmäßige Zuschläge wie Schichtzuschläge, Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge werden dagegen in die Berechnung einbezogen, wenn sie regelmäßig gezahlt wurden.
Elterngeldnetto
Wichtig: Das Elterngeldnetto ist nicht dasselbe wie das Netto von deiner Lohnsteuerbescheinigung. Es wird aus dem Bruttoeinkommen mit pauschalen Abzügen ermittelt:
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 102,50 €/Monat werden vom Brutto abgezogen
- Sozialversicherungsabzüge: 21% (Arbeitslosenversicherung 2%, Rentenversicherung 10%, Kranken- und Pflegeversicherung 9%)
- Steuerabzüge: Nach Programmablaufplan des BMF (abhängig von Steuerklasse)
Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von deiner Steuerklasse ab. Für eine präzise Berechnung nutze unseren Elterngeld-Rechner, der alle Faktoren berücksichtigt.
Ersatzrate-Tabelle
Die Ersatzrate bestimmt, welcher Prozentsatz deines Elterngeldnettos als Elterngeld gezahlt wird:
| Elterngeldnetto | Ersatzrate |
|---|---|
| Unter 1.000 € | 67–100% (Geringverdienerkomponente) |
| 1.000–1.200 € | 67% |
| 1.200–1.240 € | 65–67% (stufenweise Absenkung) |
| Über 1.240 € | 65% |
Geringverdienerkomponente: Bei Nettoeinkommen unter 1.000 € erhöht sich die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte pro 2 €, um die das Einkommen 1.000 € unterschreitet. Beispiel: Bei 600 € Netto beträgt die Ersatzrate 87% (67% + 20% = 87%).
Stufenweise Absenkung: Zwischen 1.200 € und 1.240 € sinkt die Ersatzrate stufenweise von 67% auf 65%.
Berechnungsbeispiel: Wenn dein Elterngeldnetto 2.000 € beträgt, erhältst du Elterngeld in Höhe von 1.300 € monatlich (65% von 2.000 €). Bei 1.100 € Netto erhältst du 737 € (67% von 1.100 €).
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: Zusatzleistungen
Zusätzlich zum regulären Elterngeld gibt es zwei Zusatzleistungen: den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.
Geschwisterbonus (BEEG § 2a)
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10%, mindestens jedoch um 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus). Voraussetzung ist, dass im Haushalt lebt:
- Ein behindertes Kind unter 14 Jahren, oder
- Drei oder mehr Kinder unter 6 Jahren, oder
- Zwei Kinder unter 3 Jahren
Der Geschwisterbonus erhöht gleichzeitig den Mindest- und Höchstbetrag um denselben Betrag. Beispiel: Wenn dein Basis-Elterngeld 1.000 € beträgt, erhältst du mit Geschwisterbonus 1.100 € (1.000 € + 10% = 1.100 €).
Mehrlingszuschlag
Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge, etc.) gibt es einen zusätzlichen Mehrlingszuschlag:
- Basis-Elterngeld: +300 € pro weiterem Kind (bei Zwillingen: +300 €, bei Drillingen: +600 €)
- ElterngeldPlus: +150 € pro weiterem Kind
Der Mehrlingszuschlag wird zusätzlich zum Geschwisterbonus gezahlt. Beispiel: Bei Zwillingen mit Geschwisterbonus erhältst du Basis-Elterngeld + Geschwisterbonus + 300 € Mehrlingszuschlag.
Mit Ordio Payroll kannst du Elterngeld-Zahlungen und andere Lohnersatzleistungen in der Lohnabrechnung korrekt dokumentieren und verwalten.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt? Dauer und Bezugszeitraum
Die Bezugsdauer des Elterngelds hängt von der gewählten Variante ab:
- Basis-Elterngeld: Bis zu 12 Monate (14 Monate mit Partnermonaten)
- ElterngeldPlus: Bis zu 24 Monate (doppelte Dauer)
Die Bezugszeit beginnt frühestens ab der Geburt des Kindes. Bei Müttern schließt das Elterngeld in der Regel an den Mutterschutz an. Du kannst das Elterngeld flexibel in Blöcken nehmen – nicht alle Monate müssen zusammenhängend sein.
Partnermonate
Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, verlängert sich die Bezugsdauer um 2 Monate (Partnermonate). Beispiel: Statt 12 Monate Basis-Elterngeld erhältst du 14 Monate, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht.
Die Partnermonate können aufgeteilt werden – der Vater kann z.B. 2 Monate Basis-Elterngeld beziehen, während die Mutter 12 Monate bezieht. Insgesamt erhält die Familie dann 14 Monate Elterngeld.
Die Bearbeitungszeit für Elterngeld-Anträge variiert je nach Bundesland und Elterngeldstelle. In der Regel dauert die Bearbeitung 4–8 Wochen, kann aber in Einzelfällen länger dauern. Stelle den Antrag daher rechtzeitig, am besten schon vor der Geburt.
Wie beantrage ich Elterngeld? Antragstellung, Fristen, Unterlagen
Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort – je nach Bundesland ist eine andere Behörde zuständig.
Antragsfristen
Der Antrag muss spätestens innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes gestellt werden. Du kannst den Antrag aber auch schon vor der Geburt stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wichtig: Verspätete Anträge können dazu führen, dass du Leistungen verlierst oder nur rückwirkend für einen begrenzten Zeitraum erhältst. Stelle den Antrag daher so früh wie möglich.
Zuständige Stelle und Online-Antrag
Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort. In vielen Bundesländern kannst du den Antrag online über elterngeld-digital.de stellen. Alternativ kannst du den Antrag auch schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen.
Die Auszahlung des Elterngelds erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle – je nach Bundesland ist eine andere Behörde zuständig (z.B. L-Bank in Baden-Württemberg, Landesamt für Familie und Soziales in Bayern). Die Elterngeldstelle überweist das Elterngeld monatlich auf dein Konto.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag benötigst du folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt
- Arbeitsvertrag oder Nachweis über selbstständige Tätigkeit
- Bescheinigung vom Arbeitgeber über Einkommen und Arbeitszeiten
- Nachweis über Mutterschutz: Falls zutreffend
- Weitere Unterlagen: Je nach Situation (z.B. bei Adoption, Pflegekindern, etc.)
Reiche alle Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Antragsprozess Schritt-für-Schritt
- Vorbereitung: Sammle alle erforderlichen Unterlagen (Lohnabrechnungen, Geburtsurkunde, etc.)
- Antrag stellen: Online über elterngeld-digital.de oder schriftlich bei der Elterngeldstelle
- Unterlagen einreichen: Reiche alle Nachweise vollständig ein
- Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen
- Bescheid erhalten: Du erhältst einen Bescheid über die Höhe und Dauer des Elterngelds
- Auszahlung: Das Elterngeld wird monatlich auf dein Konto überwiesen
Elterngeld und Teilzeit: Parallelbezug und ElterngeldPlus
Du kannst während des Elterngeld-Bezugs in Teilzeit arbeiten. Die Regelungen unterscheiden sich je nach gewählter Variante:
Basis-Elterngeld mit Teilzeit
Beim Basis-Elterngeld kannst du während des Bezugs maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern ab 1. September 2021: 32 Stunden). Wenn du mehr arbeitest, verringert sich das Elterngeld entsprechend.
ElterngeldPlus mit Teilzeit
Das ElterngeldPlus ist besonders für Eltern geeignet, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Du kannst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Berechnung erfolgt über den Einkommenswegfall: Elterngeldnetto vor Geburt minus Elterngeldnetto während Bezug. Das ElterngeldPlus entspricht dann der Ersatzrate multipliziert mit dem Einkommenswegfall, gedeckelt auf 50% der Basis ohne Teilzeit.
Beispiel: Wenn dein Elterngeldnetto vor Geburt 2.000 € betrug und du während des Bezugs 1.000 € Netto verdienst, beträgt der Einkommenswegfall 1.000 €. Bei einer Ersatzrate von 65% erhältst du ElterngeldPlus in Höhe von 650 € monatlich (65% von 1.000 €).
Wichtig: Ab 2026 ist der Parallelbezug (Elterngeld während Erwerbseinkommen) stark begrenzt durch die Einkommensgrenze von 175.000 €. Wer diese Grenze überschreitet, erhält kein Elterngeld mehr.
Ein Minijob (520 € monatlich) wird auf das ElterngeldPlus angerechnet, wenn er während des Bezugs ausgeübt wird. Die genaue Berechnung hängt von deinem individuellen Einkommen ab.
Steuerliche Behandlung: Progressionsvorbehalt und Steuerpflicht
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Elterngeld wird nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz für dein übriges zu versteuerndes Einkommen.
Beispiel: Wenn du neben Elterngeld noch andere Einkünfte hast (z.B. aus einem Minijob oder Teilzeitarbeit), wird der Steuersatz für diese anderen Einkünfte höher, als er ohne das Elterngeld wäre.
In deiner Steuererklärung musst du das Elterngeld angeben (Lohnsteuerbescheinigung Nummer 15), damit der Progressionsvorbehalt korrekt berechnet werden kann. Auch wenn das Elterngeld selbst steuerfrei ist, muss es angegeben werden.
Der Progressionsvorbehalt kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, auch wenn das Elterngeld selbst nicht besteuert wird. Informiere dich daher frühzeitig über die steuerlichen Auswirkungen.
Fazit
Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern während der Elternzeit. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Höhe: 65–67% Netto, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich
- Dauer: 12–14 Monate (Basis) oder 24 Monate (Plus)
- Einkommensgrenze: 175.000 € (zvE) für Geburten ab 1.4.2025
- Antrag: Spätestens innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes
- Berechnung: Komplex – nutze unseren Elterngeld-Rechner für eine genaue Berechnung
- Steuer: Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt
Berechne deinen Anspruch mit unserem kostenlosen Elterngeld-Rechner und stelle den Antrag rechtzeitig. Mit Ordio Abwesenheiten verwaltest du Elternzeit und Elterngeld-Bezug zentral – so behältst du den Überblick über Fehlzeiten und finanzielle Planung.
Stand der Angaben: 2026.