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Elterngeld 2026: Grenze 175.000 €, Höhe & Berechnung

Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung nach dem BEEG. 2026 ersetzt es in der Regel 65–67 % deines Elterngeldnettos – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat, bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten). Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen – für Paare und Alleinerziehende.
Ob du Anspruch hast, wie hoch die Zahlung ausfällt und wann du sie beantragst, regelt das BEEG – inklusive Einkommensgrenze, Ersatzrate und Bezugsmonate. Mit dem Elterngeld-Rechner schätzt du die Höhe; die Elternzeit beim Arbeitgeber planst du getrennt, zum Beispiel mit Ordio Abwesenheiten im Dienstplan.
Was ist Elterngeld? Definition
Elterngeld ist die finanzielle Absicherung, wenn du nach Geburt oder Adoption deine Erwerbstätigkeit unterbrichst oder reduzierst, um das Kind selbst zu betreuen. Geregelt ist die Höhe in § 2 BEEG.
Elterngeld ist nicht dasselbe wie Elternzeit. Elternzeit ist das Recht auf unbezahlte Freistellung beim Arbeitgeber; Elterngeld ist die staatliche Zahlung während dieser Zeit. Beide stehen im BEEG, laufen aber über unterschiedliche Anträge.
Bemessungsgrundlage ist das Elterngeldnetto der letzten 12 Monate vor der Geburt – nicht das Nettoeinkommen auf der Lohnabrechnung. Die Stelle bildet eine pauschalierte Größe aus Brutto minus BEEG-Abzügen; die Formel steht unten bei der Berechnung. Ohne vorheriges Erwerbseinkommen bleibt der Mindestbetrag von 300 € (Basis) möglich.
Gezahlt wird die Leistung von der Elterngeldstelle des Wohnortes, nicht vom Arbeitgeber. Angestellte, Selbstständige und Personen ohne Vorverdienst können Anspruch haben – entscheidend sind Haushalt, Selbstbetreuung und die 32-Stunden-Grenze während des Bezugs, nicht der Vertragstyp.
Elterngeld vs. Mutterschaftsgeld vs. Elternzeit: Der Unterschied
Geldleistung, Mutterschutz und Freistellung greifen nacheinander. So trennst du die drei Begriffe:
| Leistung | Rechtliche Grundlage | Zweck | Dauer | Höhe |
|---|---|---|---|---|
| Elterngeld | BEEG § 2 | Lohnersatz während der Betreuung | 12–14 Monate Basis | 65–67 % Elterngeldnetto, 300–1.800 €/Monat |
| Mutterschaftsgeld | MuSchG / SGB V | Lohnersatz in der Mutterschutzfrist | 6+8 Wochen (mehr bei Früh- oder Mehrlingsgeburt) | Krankenkasse bis 13 €/Tag, Arbeitgeberzuschuss auf volles Netto |
| Elternzeit | BEEG § 15–18 | Unbezahlte Freistellung | Bis 36 Monate | Kein Gehalt; Elterngeld separat beantragen |
Ablauf: Zuerst Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld. Danach kannst du Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden und Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Väter und zweite Elternteile starten oft mit Vaterschaftsurlaub oder Partnermonaten – das ist Freistellung, kein Extra-Elterngeld-Topf.
Elternzeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld. Du darfst während des Bezugs nur höchstens 32 Wochenstunden arbeiten; viele Angestellte brauchen die Elternzeit, um unter diese Grenze zu kommen. Stimme beide nach Lebensmonaten des Kindes ab, nicht nach Kalendermonaten.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistung gelten bei ihr als Basiselterngeld-Monate – schon wenn die Leistung nur an einem Tag des Monats zusteht.
Ist die Mutterschaftsleistung höher, fließt in dem Monat kein extra Elterngeld; ist das Elterngeld höher, zahlt die Stelle die Differenz. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit Elterngeld beziehen; die Mutterschaftsleistung der Mutter wird ihm nicht angerechnet. Für Geburten ab 1.4.2024 bleibt der gleichzeitige Basisbezug in der Regel auf einen Monat begrenzt.
Elterngeld wird nicht automatisch überwiesen. Elternzeit beantragst du beim Arbeitgeber, Elterngeld bei der zuständigen Behörde.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Voraussetzungen und Einkommensgrenze
Anspruch haben Eltern, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und es selbst betreuen. Leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern in Vollzeitpflege zählen dazu – ebenso Stiefeltern und Lebenspartner, die das Kind im Haushalt betreuen.
Allgemeine Voraussetzungen
- Gemeinsamer Haushalt: Du lebst mit dem Kind im selben Haushalt in Deutschland (gewöhnlicher Aufenthalt; Ausnahmen für Grenzpendler prüft die Stelle).
- Selbstbetreuung: Du betreust und erziehst das Kind selbst.
- Erwerbstätigkeit während des Bezugs: Höchstens 32 Stunden pro Woche.
- Kein Vorverdienst nötig für den Mindestbetrag: 300 € Basiselterngeld gibt es auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt.
Einkommensgrenze 2026
Wichtig: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt – für Paare und Alleinerziehende. Darüber gibt es kein Elterngeld. zvE ist nicht das Bruttogehalt; das Familienministerium rechnet grob etwa 207.000 € Brutto eines Paares auf 175.000 € zvE um.
Für Geburten vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 gilt noch 200.000 € zvE. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern zählt das gemeinsame zvE beider Teile. Nur wer im Sinne des BEEG alleinerziehend ist, wird allein am eigenen zvE gemessen. Beispiel: 180.000 € gemeinsames zvE bei einer Geburt ab 1.4.2025 → kein Anspruch, auch wenn ein Elternteil allein unter der Grenze liegt.
Was gilt 2026 – und was wird nur diskutiert?
Gesetzlich fest stehen 2026 die Grenze von 175.000 € zvE und die Regeln zum gleichzeitigen Basisbezug (siehe Dauer). Berichte über eine Kürzung von 14 auf 12 Monate oder weitere Reformen ab 2027 sind kein geltendes Recht, solange der Bundestag sie nicht beschlossen hat. Plane mit den Zahlen der Elterngeldstelle, nicht mit Gerüchten.
Wie hoch ist das Elterngeld? Berechnung und Höhe
Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Die Ersatzrate beträgt 65–67 % des Elterngeldnettos, bei sehr niedrigem Einkommen bis 100 %. ElterngeldPlus ist ohne Teilzeit halb so hoch (150–900 €) und doppelt so lange.
Der Höchstbetrag von 1.800 € greift ab etwa 2.770 € Elterngeldnetto (2.770 × 65 % = 1.800). Die Werte unten sind Orientierung – das Elterngeldnetto weicht vom Lohnzettel-Netto ab. Genaue Schätzung: Elterngeld-Rechner.
| Elterngeldnetto | Ersatzrate | Basiselterngeld (ca.) |
|---|---|---|
| 600 € | 87 % (Geringverdiener) | ca. 520 € |
| 1.000 € | 67 % | 670 € |
| 2.000 € | 65 % | 1.300 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | 1.800 € (Höchstbetrag) |
- Mindestbetrag: 300 € Basis, 150 € Plus – auch ohne Vorverdienst.
- Höchstbetrag: 1.800 € Basis, 900 € Plus ohne Teilzeit.
- Geringverdiener: Unter 1.000 € Elterngeldnetto kann die Ersatzrate über 67 % steigen, bis 100 %.
Die Tabelle nutzt Elterngeldnetto, nicht das Überweisungs-Netto. 2.000 € auf dem Lohnzettel können unter den 1.300 € der 2.000-€-Zeile fallen.
Für den Höchstbetrag von 1.800 € brauchst du etwa 2.770 € Elterngeldnetto – mehr Einkommen hebt den Monatssatz nicht. Bei 3.000 € Elterngeldnetto bleibt es bei 1.800 €. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen obendrauf. Mit Teilzeit kann ElterngeldPlus über der bloßen Hälfte liegen; das rechnet die Stelle über den Einkommenswegfall (siehe Teilzeit).
Basis-Elterngeld vs. ElterngeldPlus: Unterschiede und Wahlmöglichkeiten
Du kombinierst beide Varianten. Ein Monat Basis entspricht zwei Monaten Plus. Nicht genommene Basis-Monate kannst du später in Plus umwandeln; du musst nicht die ganze Zeit bei einer Form bleiben.
| Kriterium | Basis-Elterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Höhe ohne Teilzeit | 65–67 %, 300–1.800 € | Hälfte der Basis, 150–900 € |
| Dauer | Bis 12 Monate (14 mit Partner bzw. Alleinerziehende) | Bis 24 Monate (ein Basis-Monat = zwei Plus-Monate) |
| Arbeit während Bezug | Max. 32 Std./Woche | Max. 32 Std./Woche; Plus lohnt sich oft bei Teilzeit |
| Gesamtbetrag ohne Zuverdienst | z. B. 1.800 € × 12 = 21.600 € | z. B. 900 € × 24 = 21.600 € |
Basis-Elterngeld
Standardvariante: volle Monatszahlung, kürzerer Zeitraum. Sinnvoll, wenn du in den Lebensmonaten kaum oder nicht arbeitest. Nach dem Mutterschutz der Mutter sind die ersten Lebensmonate bei ihr oft schon als Basis-Monate verbraucht; den Rest nimmst du als Basis oder Plus.
ElterngeldPlus
Halbe Höhe, doppelte Dauer. Mit Teilzeit rechnet die Stelle über den Einkommenswegfall (Elterngeldnetto vorher minus Elterngeldnetto während des Bezugs). Dann kann Plus höher liegen als die bloße Hälfte – gedeckelt auf 50 % der Basis ohne Teilzeit, mindestens 150 €, höchstens 900 €. Ohne Arbeit lohnt sich Plus selten finanziell; mit planbarer Teilzeit oft schon.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile in denselben Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, gibt es zusätzlich zwei, drei oder vier Monate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus). Die Monate müssen aufeinanderfolgen; die frühere Spanne 25–30 Stunden gilt nicht mehr. Alleinerziehende können den Bonus allein erfüllen, wenn sie in diesen Monaten 24–32 Stunden arbeiten.
Wie wird Elterngeld berechnet? Ersatzrate, Bemessungszeitraum, Elterngeldnetto
Die Stelle rechnet in drei Schritten: Bemessungszeitraum wählen, Elterngeldnetto bilden, Ersatzrate anwenden. Der Elterngeld-Rechner bildet das vereinfacht nach.
Bemessungszeitraum
Angestellte: die 12 Kalendermonate vor der Geburt, bei der Mutter vor Beginn der Mutterschutzfrist. Nicht ein: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, BAföG und andere Lohnersatzleistungen. Regelmäßige Zuschläge (Schicht, Nacht, Feiertag) zählen mit, wenn sie laufend gezahlt wurden. Für die Steuerabzüge gilt die Steuerklasse in diesen Monaten, nicht die Klasse am Antragstag.
Selbstständige
Bei Gewinn aus selbstständiger Arbeit gilt in der Regel das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt. Grundlage ist oft der Steuerbescheid, nicht die monatliche Entnahme. Schwankende Umsätze glättet die Stelle über dieses Jahr. Hast du Gehalt und Gewinn parallel (Mischeinkünfte), rechnet sie beides ein; Verluste können das Elterngeldnetto drücken. Fehlt der Bescheid noch, kommt oft ein vorläufiger Bescheid – plane den Antrag mit Steuerberatung, wenn Gewinn und Entnahmen stark auseinanderlaufen.
Elterngeldnetto
Elterngeldnetto ist eine pauschalierte Größe, kein Überweisungs-Netto.
Elterngeldbrutto = Brutto − 102,50 € (Arbeitnehmerpauschbetrag / Monat)
Elterngeldnetto = Elterngeldbrutto − Steuerabzüge (nach Steuerklasse) − Sozialversicherungspauschale 21 %
Basiselterngeld = Elterngeldnetto × Ersatzrate (min. 300 €, max. 1.800 €)
Die 21 % setzen sich zusammen aus 2 % Arbeitslosen-, 10 % Renten- und 9 % Kranken- und Pflegeversicherung (Pauschalen nach BEEG, nicht deine tatsächlichen Beitragssätze). Wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, dem zieht die Stelle diese Versicherungspauschale oft nicht ab – das Elterngeldnetto fällt dann höher aus, die Beiträge zahlst du selbst weiter.
Ersatzrate-Tabelle
| Elterngeldnetto | Ersatzrate |
|---|---|
| Unter 1.000 € | 67–100 % (Geringverdienerkomponente) |
| 1.000–1.200 € | 67 % |
| 1.200–1.240 € | 65–67 % (stufenweise Absenkung) |
| Über 1.240 € | 65 % |
Unter 1.000 € steigt die Rate um 0,1 Prozentpunkte je 2 € unter der Schwelle. Beispiel: 600 € → 400 € Differenz → +20 Prozentpunkte → 87 %. Zwischen 1.200 € und 1.240 € sinkt sie analog auf 65 %.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag: Zusatzleistungen
Zwei Zulagen können das Elterngeld erhöhen – unabhängig voneinander.
Geschwisterbonus (BEEG § 2a)
Plus 10 %, mindestens 75 € (Basis) bzw. 37,50 € (Plus), wenn im Haushalt lebt:
- ein behindertes Kind unter 14 Jahren, oder
- drei oder mehr Kinder unter 6 Jahren, oder
- zwei Kinder unter 3 Jahren.
Mindest- und Höchstbetrag steigen um denselben Betrag. Aus 1.000 € Basis werden 1.100 €; mit Bonus kann der Monatsbetrag auch über 1.800 € liegen. Der Bonus gilt nur in Lebensmonaten, in denen ein Geschwisterkind die Altersgrenze noch erfüllt – danach sinkt die Zahlung auf den Betrag ohne Bonus.
Zwei Kinder unter 3 Jahren (nicht nur Zwillinge) lösen denselben 10-%-Bonus aus, ohne Mehrlingszuschlag. Beispiel: 1.400 € Basis mit einem 2-jährigen Geschwisterkind → 1.540 €. ElterngeldPlus bekommt 10 % vom Plus-Betrag, mindestens 37,50 €.
Mehrlingszuschlag
Pro weiterem Kind bei Mehrlingsgeburt: +300 € Basis bzw. +150 € Plus. Zwillinge: +300 €, Drillinge: +600 €. Zwillinge erfüllen zugleich die Geschwisterbonus-Schwelle „zwei Kinder unter 3 Jahren“. Beispiel 1.200 € Basis: +120 € Geschwisterbonus + 300 € Mehrlingszuschlag = 1.620 €.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt? Dauer und Bezugszeitraum
Basiselterngeld: bis 12 Lebensmonate, mit Partner 14. ElterngeldPlus verdoppelt die Monate (ein Basis-Monat = zwei Plus-Monate). Bezug beginnt frühestens mit der Geburt; bei der Mutter oft im Anschluss an den Mutterschutz – die Mutterschutzmonate nach der Geburt zählen bei ihr trotzdem als Basis-Monate. Monate müssen nicht am Stück liegen.
Elterngeld läuft in Lebensmonaten, nicht in Kalendermonaten. Geburt am 20. Mai → 1. Lebensmonat 20. Mai bis 19. Juni. Elternzeit beim Arbeitgeber solltest du an denselben Schnitt legen, sonst entstehen Lücken oder Doppelungen.
- 12 Basis-Monate allein, 14 mit Partner oder als Alleinerziehende
- ElterngeldPlus verdoppelt die Monate (1 Basis = 2 Plus)
- Mindestens zwei Monate je Elternteil, wenn beide beziehen; ein Elternteil allein höchstens 12 Basis-Monate
Partnermonate und Alleinerziehende
Die zwei Extra-Monate greifen, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Alleinerziehende können die vollen 14 Basis-Monate allein nehmen. Väter können die Partnermonate als Block oder verteilt legen – unabhängig von Vaterschaftsurlaub beim Arbeitgeber.
Gleichzeitiger Basisbezug (max. 1 Monat)
Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur in einem Lebensmonat gleichzeitig beziehen – und nur in den ersten 12 Lebensmonaten. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus nimmt, darf der andere im selben Monat länger parallel Basis oder Plus beziehen. Weitere Ausnahmen: das Kind kam mindestens sechs Wochen zu früh, Mehrlinge, oder ein Geschwisterkind mit Behinderung, für das Geschwisterbonus gezahlt wird.
Wie beantrage ich Elterngeld? Antragstellung, Fristen, Unterlagen
Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes. In vielen Ländern hilft ElterngeldDigital. Übersicht der Stellen: BMBFSFJ.
Antragsfristen
Den Antrag kannst du erst nach der Geburt oder der Adoption stellen. Unterlagen darfst du vorher sammeln. Elterngeld wird höchstens für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Ein später Antrag streicht nicht den gesamten Anspruch – nur Monate, die mehr als drei Lebensmonate zurückliegen.
Ein Antrag kann mehrere künftige Lebensmonate abdecken; du musst nicht jeden Monat neu einreichen. Änderungen bei Stunden oder Variante (Basis/Plus) meldest du, sobald sie feststehen.
Zuständige Stelle und Online-Antrag
Baden-Württemberg etwa über die L-Bank, Bayern über das ZBFS, andere Länder über Landesämter oder Kommunen. Die Stelle überweist monatlich, sobald der Bescheid vorliegt – die erste Auszahlung kann die rückwirkenden Monate bündeln. Bearbeitung oft 4–8 Wochen, in Stoßzeiten länger. Ohne vollständige Nachweise (Geburtsurkunde, Lohnabrechnungen) verlängert sich die Wartezeit.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (für Elterngeld)
- Einkommensnachweise: als Mutter die Abrechnungen der 12 Monate vor dem Mutterschutz, als Vater vor der Geburt
- Selbstständige: in der Regel der letzte Steuerbescheid
- Mutterschaftsgeld: Bescheinigungen der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss, falls zutreffend
- Bei Arbeit während des Bezugs: Nachweis der Arbeitszeiten
Antragsprozess Schritt-für-Schritt
- Vorbereiten: Nachweise sammeln, Variante (Basis/Plus) grob planen.
- Nach der Geburt stellen: digital oder schriftlich, Partner unterschreibt mit, wenn er oder sie ebenfalls berechtigt ist.
- Bescheid prüfen: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang.
- Änderungen: künftige Monate meist formlos; mehr als drei Monate zurück nur eingeschränkt.
Elterngeld und Teilzeit: Parallelbezug und ElterngeldPlus
Während des Bezugs darfst du höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Mehr Stunden können den Anspruch in dem Lebensmonat entfallen lassen. Das ist unabhängig von der Einkommensgrenze von 175.000 € zvE – die prüft den Anspruch insgesamt, nicht die Stunden.
Arbeit während des Bezugs
Basis und Plus erlauben dieselben 32 Stunden. Ohne Teilzeit ist Basis meist höher pro Monat. Mit stabilem Teilzeit-Einkommen ist Plus oft die bessere Monatsplanung, weil der Einkommenswegfall die Zahlung stützt.
ElterngeldPlus mit Teilzeit
Einkommenswegfall = Elterngeldnetto vor Geburt minus Elterngeldnetto während des Bezugs. Plus = Ersatzrate × Wegfall, gedeckelt auf 50 % der Basis ohne Teilzeit. Beispiel: 2.000 € vorher, 1.000 € währenddessen, 65 % → 650 € Plus in dem Monat.
Minijob während Elterngeld
Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze 2026 von 603 € brutto zählt als Erwerbseinkommen während des Bezugs. Er kann das Elterngeld kürzen, beendet den Anspruch aber nicht automatisch, solange du unter 32 Stunden bleibst. Die 520-€-Grenze gilt nicht mehr. Details zur Stunde: Teilzeitarbeit.
Krankenversicherung während des Bezugs
Dein Versichertenstatus bleibt: gesetzlich bleibt gesetzlich, privat bleibt privat. Pflichtversicherte ohne weiteres Einkommen zahlen in der Regel keine KV-Beiträge auf das Elterngeld; bei Teilzeit oder Minijob können Beiträge auf dieses Einkommen anfallen. Privat Versicherte zahlen den vollen Beitrag inklusive des bisherigen Arbeitgeberanteils. Familienversicherte bleiben beitragsfrei. Eingeschriebene Studierende zahlen weiter den Studierendenbeitrag. Details klärt die Kasse vor dem Antrag.
Steuerliche Behandlung: Progressionsvorbehalt und Steuerpflicht
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen. Teilzeit oder Minijob neben dem Elterngeld können dadurch teurer werden als ohne die Leistung.
Beispiel: 12 Monate 1.200 € Elterngeld (14.400 €) und 10.000 € zvE aus Teilzeit. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei, der Steuersatz auf die 10.000 € richtet sich aber nach dem höheren Gesamteinkommen. Du versteuerst also nicht die 14.400 €, zahlst aber mehr auf das übrige zvE als ohne Elterngeld.
Gib das Elterngeld in der Steuererklärung an (Lohnsteuerbescheinigung Nummer 15). Die Elterngeldstelle führt keine Lohnsteuer ab – das Finanzamt setzt den Progressionsvorbehalt über deine Einkommensteuer um. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag folgen dem höheren Satz auf dein übriges zvE, nicht als Abzug vom Elterngeld selbst.
Fazit
- Höhe 2026: 300–1.800 € Basis, 150–900 € Plus; Höchstbetrag ab ca. 2.770 € Elterngeldnetto.
- Grenze: 175.000 € zvE für Geburten ab 1.4.2025, Paare und Alleinerziehende.
- Dauer: 12 bzw. 14 Basis-Monate; gleichzeitiger Basisbezug in der Regel nur einen Monat.
- Antrag: erst nach Geburt oder Adoption; rückwirkend höchstens drei Lebensmonate.
- Stunden: max. 32 pro Woche; Partnerschaftsbonus 24–32 Stunden.
Schätze die Höhe mit dem Elterngeld-Rechner und stelle den Antrag nach der Geburt bei deiner Elterngeldstelle. Elternzeit im Betrieb planst du getrennt – in Ordio Abwesenheiten bleibt der Dienstplan trotzdem lesbar.
Stand der Angaben: September 2026. Verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle; Rechtsgrundlage ist das BEEG.
Häufige Fragen zu Elterngeld 2026
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld zahlt die volle Ersatzrate über weniger Monate (bis 12, mit Partner 14). ElterngeldPlus streckt denselben Anspruch: ein Basis-Monat wird zu zwei Plus-Monaten, ohne Teilzeit mit halber Höhe. Plus lohnt sich oft, wenn du bis 32 Stunden weiterarbeitest, weil dann der Einkommenswegfall zählt.
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Basiselterngeld liegt 2026 zwischen 300 € und 1.800 € im Monat, in der Regel 65–67 % deines Elterngeldnettos. ElterngeldPlus ohne Teilzeit ist halb so hoch (150–900 €) und doppelt so lange. Den Höchstbetrag erreichst du ab etwa 2.770 € Elterngeldnetto. Eine Schätzung liefert der Elterngeld-Rechner.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld 2026?
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt – für Paare und Alleinerziehende. zvE ist nicht dein Bruttogehalt; grob entsprechen etwa 207.000 € Brutto eines Paares 175.000 € zvE. Liegt dein zvE darüber, gibt es kein Elterngeld. Für Geburten vom 1.4.2024 bis 31.3.2025 gilt noch 200.000 €.
Was gilt bei der Elterngeld-Reform 2026?
Die Elterngeld-Reform (gültig für Geburten ab 1. April 2025) setzt 2026 die Einkommensgrenze auf 175.000 € zvE für Paare und Alleinerziehende – das ist geltendes Recht. Berichte über eine Kürzung von 14 auf 12 Monate oder weitere Schnitte ab 2027 sind Diskussion – kein aktuelles Recht, solange Bundestag und Bundesrat sie nicht beschlossen haben. Plane mit dem Bescheid deiner Elterngeldstelle, nicht mit Gerüchten.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Erst nach der Geburt oder Adoption. Du kannst Unterlagen vorher sammeln, einreichen darfst du den Antrag aber erst danach. Gezahlt wird höchstens für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend – ein später Antrag löscht nicht den ganzen Anspruch, sondern nur ältere Monate. Online geht es in vielen Ländern über ElterngeldDigital.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen – etwa aus Teilzeit oder Minijob neben dem Bezug. In der Steuererklärung trägst du den Betrag über die Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 15) ein, auch wenn die Elterngeldstelle nichts einbehalten hat.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Basiselterngeld bis 12 Lebensmonate, 14 mit Partnermonaten oder als Alleinerziehende. ElterngeldPlus verdoppelt die Monate. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate nehmen, wenn beide beziehen. Für Geburten ab 1.4.2024 ist gleichzeitiger Basisbezug in der Regel auf einen Monat in den ersten 12 Lebensmonaten begrenzt.
Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 2.000 € Netto?
Liegt dein Elterngeldnetto bei 2.000 €, sind das etwa 1.300 € Basiselterngeld (65 %). Das Elterngeldnetto ist nicht das Netto auf der Lohnabrechnung – die Stelle rechnet Brutto minus Pauschalen. Bei 1.000 € Elterngeldnetto sind es rund 670 €, ab etwa 2.770 € gilt der Höchstbetrag 1.800 €.
Wie viel muss ich verdienen, um 1.800 € Elterngeld zu bekommen?
Du erreichst den Höchstbetrag 1.800 € ab etwa 2.770 € Elterngeldnetto (2.770 × 65 %). Höheres Elterngeldnetto hebt deine monatliche Zahlung nicht weiter an. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen extra dazu. Genau rechnet die Elterngeldstelle; der Elterngeld-Rechner gibt dir eine Orientierung vor dem Antrag.
Dürfen beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
Für Geburten ab dem 1. April 2024 in der Regel nur in einem Lebensmonat und nur in den ersten 12 Lebensmonaten. Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus nimmt, darf der andere länger parallel Basis oder Plus beziehen. Ausnahmen gelten außerdem bei Frühgeburt (mindestens sechs Wochen zu früh), Mehrlingen und wenn Geschwisterbonus wegen Behinderung gezahlt wird.
Wie viele Stunden muss ich für den Partnerschaftsbonus arbeiten?
Du und dein Partner müsst in denselben Lebensmonaten jeweils zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dann gibt es zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Die frühere Spanne 25–30 Stunden gilt nicht mehr. Während jedes Elterngeld-Monats gilt für dich außerdem die Obergrenze von 32 Stunden – unabhängig vom Bonus.
Wird ein Minijob auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Ein Minijob bis 603 € brutto (Geringfügigkeitsgrenze 2026) ist Erwerbseinkommen während des Bezugs und kann die Zahlung kürzen. Der Anspruch entfällt nicht automatisch, solange du unter 32 Wochenstunden bleibst. Die alte 520-€-Grenze gilt nicht mehr. Melde den Job der Elterngeldstelle mit den Arbeitszeiten.
Bekommen Alleinerziehende 14 Monate Elterngeld?
Ja. Alleinerziehende können die 14 Basis-Monate allein nehmen, ohne Partnermonate des anderen Elternteils. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt auch für sie die Grenze von 175.000 € zvE – gemessen am eigenen Einkommen, nicht am Paareinkommen. Die 32-Stunden-Grenze während des Bezugs bleibt unverändert. Die Stelle prüft das zvE anhand deines Steuerbescheids.
Werden Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld angerechnet?
Ja, für dasselbe Kind. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf dein Elterngeld als Mutter angerechnet. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistung gelten bei dir als Basis-Monate, schon wenn die Leistung nur an einem Tag zusteht. Ist die Mutterschaftsleistung höher, fließt in dem Monat kein extra Elterngeld. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit Elterngeld beziehen; angerechnet wird nur bei dir.
Bin ich während des Elterngelds krankenversichert?
Ja. Gesetzlich Versicherte bleiben gesetzlich, privat Versicherte privat. Pflichtversicherte ohne weiteres Einkommen zahlen in der Regel keine Beiträge auf das Elterngeld. Bei Teilzeit oder Minijob können Beiträge auf dieses Einkommen anfallen. Privat Versicherte zahlen den vollen Beitrag inklusive des bisherigen Arbeitgeberanteils. Familienversicherte bleiben beitragsfrei. Details klärt die Kasse vor dem Antrag.











