Bonuszahlungen motivieren und binden Mitarbeitende – doch viele Arbeitgeber kennen weder die rechtlichen Grundlagen noch die steuerlichen Fallstricke. Ob Zielvereinbarung, Gewinnbeteiligung oder Treuebonus: Die richtige Gestaltung spart Ärger und schafft faire Anreize.
Du erfährst hier alles Wichtige: Was eine Bonuszahlung ist, welche Arten es gibt, wer Anspruch hat, wie die Versteuerung funktioniert und welche steuerfreien Alternativen es gibt. Mit praktischen Tipps für die Abrechnung in der Lohnabrechnung.
Was ist eine Bonuszahlung? Definition
Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Vergütung zum regulären Grundgehalt, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren. Sie kann vertraglich festgelegt oder freiwillig sein. Typischerweise ist sie leistungs- oder erfolgsabhängig und wird nicht monatlich garantiert ausgezahlt – im Gegensatz zum festen Gehalt.
Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen zusätzlichen Gehaltsbestandteil. Steht im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ein verbindlicher Anspruch auf eine Bonuszahlung, kann dieser einklagbar sein. Bei freiwilligen Bonuszahlungen besteht hingegen kein rechtlicher Anspruch auf Wiederholung. Mit Ordio Payroll erfasst du Boni und Sonderzahlungen sauber in der Lohnarten-Konfiguration – so bleibt die Abrechnung transparent.
Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es?
Bonuszahlungen lassen sich nach Anlass, Auszahlungsrhythmus und Bindung unterscheiden. Die wichtigsten Formen:
Ziel- und leistungsabhängige Boni
- Zielvereinbarung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ein Ziel. Wird es erreicht, ist der Bonus fällig. Zielvereinbarungen sind für den Arbeitgeber bindend – Klauseln, die trotz Zielerreichung eine freie Entscheidung vorsehen, sind vor Gericht oft unwirksam.
- Gewinnbeteiligung: Mitarbeitende partizipieren am Unternehmenserfolg. Typisch für gut laufende Jahre.
- Provision: Direkt an Verkaufsleistungen gekoppelt, meist prozentual vom Umsatz.
- Tantieme: Geschäftsführende oder leitende Angestellte werden am Unternehmenserfolg beteiligt.
Treue- und Sonderboni
- Treuebonus: Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit.
- Weihnachtsgeld: Sonderzahlung zum Jahresende, oft tariflich oder betrieblich üblich.
- Sign-on-Bonus: Einmalzahlung bei Einstellung, um Fachkräfte zu gewinnen.
- Retention Bonus: Wird gezahlt, wenn Mitarbeitende bis zu einem Stichtag im Unternehmen bleiben.
| Bonusart | Merkmal | Zielgruppe |
|---|---|---|
| Zielvereinbarung | Bindend bei Zielerreichung | Fachkräfte, Führung |
| Gewinnbeteiligung | Am Unternehmenserfolg | Gesamte Belegschaft |
| Provision | Umsatzabhängig | Vertrieb |
| Tantieme | Führungsebene | Geschäftsführung, leitende Angestellte |
| Treuebonus | Betriebszugehörigkeit | Langjährige Mitarbeitende |
| Weihnachtsgeld | Jahresende | Tariflich / betrieblich |
| Sign-on-Bonus | Bei Einstellung | Neue Fachkräfte |
Wer hat Anspruch auf eine Bonuszahlung?
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Bonus. Ein Anspruch entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Vertraglich
Steht im Arbeits-, Betriebs- oder Tarifvertrag eine Bonuszahlung, ist sie verbindlich. Die Bedingungen (Ziel, Höhe, Zeitpunkt) sollten schriftlich fixiert sein.
Betriebliche Übung
Wird ein Bonus wiederkehrend und regelmäßig ausgezahlt, kann eine betriebliche Übung entstehen. Dann haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf Fortsetzung – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung. Werden einzelne Mitarbeitende bei der Bonusvergabe benachteiligt (z.B. wegen Geschlecht, Herkunft, Alter), kann ein Anspruch auf gleiche Behandlung bestehen.
Freiwillige Boni dienen oft der Mitarbeiterbindung, der Motivation oder der Anerkennung besonderer Leistungen. Mit Ordio behältst du Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen im Blick – von der Lohnabrechnung bis zur Dokumentation.
Höhe und Auszahlung
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Bonuszahlungen. Die Höhe orientiert sich meist am Unternehmens- oder Abteilungserfolg und an den individuellen Leistungen. Die Höhe sollte in Zielvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.
Wann wird der Bonus ausgezahlt? Typischerweise im ersten Quartal des Folgejahres – nachdem die Geschäftszahlen vorliegen und Mitarbeitergespräche abgeschlossen sind. Bei monatlichen oder quartalsweisen Boni erfolgt die Auszahlung zeitnah nach Ende des Bewertungszeitraums. Stichtagsklauseln können bedeuten, dass nur Beschäftigte, die zum Auszahlungszeitpunkt noch im Unternehmen sind, Anspruch haben.
Die Ausschüttung kann als Geld- oder Sachleistung, als Zusatzzahlung in die betriebliche Altersvorsorge oder in Form von Unternehmensaktien erfolgen.
Wie werden Bonuszahlungen versteuert?
Bonuszahlungen sind nicht steuerfrei. Sie unterliegen der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Steuerlich werden sie als sonstige Bezüge nach § 39b EStG behandelt – nicht als laufender Arbeitslohn.
Sonstige Bezüge
Bei sonstigen Bezügen gilt eine andere Berechnungslogik als beim regulären Monatsgehalt: Die Lohnsteuer wird für den Monat der Bonuszahlung zunächst auf das normale Monatsgehalt berechnet, dann auf Gehalt plus Bonus. Die Differenz ergibt die Lohnsteuer auf den Bonus. Dadurch kann die Steuerbelastung auf den Bonus höher ausfallen als auf das reguläre Gehalt – wegen der Steuerprogression. Bei der Jahressteuererklärung erfolgt eine Gesamtbetrachtung, die zu einer Erstattung führen kann.
Sozialabgaben
Bonuszahlungen gelten als Einmalzahlungen und sind beitragspflichtig zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dabei gelten die Beitragsbemessungsgrenzen: Liegt das Jahresgehalt bereits darüber, fallen auf den Bonus keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge an. Die Kombination aus Steuerprogression und Sozialabgaben führt dazu, dass von einem Bruttobonus oft nur 50 bis 60 Prozent netto übrig bleiben.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann bei bestimmten Einmalzahlungen die Steuerlast senken – sie greift aber nicht bei jeder Bonuszahlung. Sie kommt vor allem bei außerordentlichen Einkünften in Betracht. Für die genaue Anwendung ist ein Steuerberater oder eine Lohnbuchhaltungs-Software wie Ordio Payroll hilfreich.
Beispiel: Ein Bruttobonus von 5.000 € kann je nach Steuerklasse und Gesamteinkommen netto nur noch 2.500 bis 3.000 € ergeben. Die Steuerprogression bei sonstigen Bezügen führt dazu, dass der effektive Steuersatz auf den Bonus höher ausfällt als auf das reguläre Monatsgehalt.
Bonus vs Prämie: Steuerfreie Alternativen
Im Gegensatz zu Bonuszahlungen sind viele Prämien und geldwerte Vorteile bis zu bestimmten Freigrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Das macht sie besonders attraktiv für Arbeitgeber.
Der Unterschied: Bonuszahlungen unterliegen der vollen Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Prämien und geldwerte Vorteile können dagegen bis zu gesetzlichen Freigrenzen steuerfrei sein. Steuerfreie Alternativen umfassen:
- Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei (gültig bis 31.12.2024; Nachfolgeregelung prüfen)
- Sachzuwendungen (44a EStG): Bis 50 € pro Monat steuerfrei
- Aufmerksamkeiten: Bis 60 € pro Anlass
- Zuschüsse Fortbildung, Kinderbetreuung, Gesundheit: Unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
- Verpflegungszuschüsse: In kleinem Umfang steuerfrei
Mehr zu steuerfreien Alternativen findest du im Lexikon-Artikel zu geldwerten Vorteilen. Ordio Payroll unterstützt dich bei der korrekten Erfassung von Sonderzahlungen und Lohnarten.
Vor- und Nachteile von Bonuszahlungen
Bonuszahlungen haben sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende Vor- und Nachteile. Die richtige Gestaltung entscheidet darüber, ob sie motivieren oder frustrieren.
Vorteile
- Motivation und Leistungsanreiz
- Stärkung der Mitarbeiterbindung
- Belohnung überdurchschnittlicher Leistungen
- Förderung des Unternehmenserfolgs
Nachteile
- Erhöhter Verwaltungsaufwand (Zielvereinbarungen, Abrechnung)
- Unklarheit bei intransparenter Verteilung kann das Betriebsklima belasten
- Steuerprogression reduziert den Nettowert für Arbeitnehmende
- Falsch gesetzte KPIs können zu Fehlanreizen führen
Transparente Kriterien und faire Verteilung mindern die Nachteile. Ein gut kommuniziertes Bonussystem stärkt die Akzeptanz im Team.
Bonuszahlung in der Lohnabrechnung
Bonuszahlungen müssen vollständig in die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung einfließen. Dazu sind sie als Sonderzahlung oder entsprechende Lohnart zu erfassen. Die Abrechnung erfolgt im Monat der Auszahlung – mit den korrekten Steuer- und Sozialversicherungsabzügen.
Mit Ordio Payroll erfasst du Boni und Sonderzahlungen sauber in der Lohnabrechnung. Die Verknüpfung mit Zeiterfassung und Stammdaten sorgt dafür, dass alle relevanten Daten an der richtigen Stelle landen – ohne manuelle Fehler.
Best Practices für Bonussysteme
Ein gutes Bonussystem ist transparent, fair und motivierend. Die Kriterien sollten messbar, beeinflussbar und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Falsch gesetzte KPIs führen zu Fehlanreizen – z.B. wenn nur Quantität statt Qualität belohnt wird.
- Transparente Kriterien: Alle wissen, wann und warum ein Bonus gezahlt wird.
- Messbare Ziele: KPIs sollten objektiv erfassbar sein.
- Schriftliche Vereinbarung: Ziel, Höhe und Zeitpunkt schriftlich fixieren.
- Faire Verteilung: AGG beachten – keine Diskriminierung.
- Review-Zyklen: Regelmäßige Zielgespräche und nachvollziehbare Bewertung.
Fazit
Bonuszahlungen sind ein wirksames Instrument für Motivation und Bindung – wenn sie richtig gestaltet und transparent abgerechnet werden. Die Versteuerung als sonstige Bezüge und die Sozialabgaben reduzieren den Nettowert; steuerfreie Prämien und geldwerte Vorteile können Alternativen sein.
Mit Ordio Payroll behältst du Boni und Sonderzahlungen in der Lohnabrechnung im Griff. Die Verknüpfung mit Zeiterfassung und Stammdaten sorgt für eine fehlerfreie Abrechnung.