Über 90% der Arbeitnehmer erhalten bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – doch viele wissen nicht, was genau drinstehen muss, wie sie die Zeugnissprache richtig deuten oder was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist mehr als nur eine Bescheinigung: Es bewertet deine Leistung und dein Verhalten und kann entscheidend für deine nächste Bewerbung sein.

In diesem Lexikon-Eintrag erfährst du alles Wichtige zum qualifizierten Arbeitszeugnis: Was es genau ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie es aufgebaut sein muss und wie du die Zeugnissprache richtig interpretierst. Außerdem zeigen wir dir, wie du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anforderst, welche Fehler häufig auftreten und wie du sie vermeidest. Für einen Überblick über alle Zeugnisarten siehe unseren Lexikon-Eintrag zum Arbeitszeugnis. Mit Ordio verwaltest du Arbeitszeugnisse und andere Personaldokumente zentral in der digitalen Personalakte.

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Definition

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt und das nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit bescheinigt, sondern auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthält. Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis, das sich auf formale Angaben beschränkt, bietet das qualifizierte Arbeitszeugnis eine umfassende Beurteilung der beruflichen Tätigkeit.

Rechtlich ist das qualifizierte Arbeitszeugnis in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Nach dieser Vorschrift hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten muss. Der Arbeitnehmer kann jedoch verlangen, dass die Angaben sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken – dann handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss drei Grundsätze erfüllen: Es muss wahrheitsgemäß sein (Zeugniswahrheit), wohlwollend formuliert sein (Wohlwollenspflicht) und klar und verständlich sein (Zeugnisklarheit). Der Arbeitgeber darf keine negativen Aussagen enthalten, muss aber auch nicht übertreiben. Die Formulierungen folgen einer etablierten "Zeugnissprache", die Arbeitgeber und Personalverantwortliche verstehen.

Bedeutung im HR-Kontext

Für HR-Verantwortliche ist das qualifizierte Arbeitszeugnis ein wichtiges Instrument der Personalarbeit. Es dokumentiert die Leistung und das Verhalten von Mitarbeitenden und kann bei zukünftigen Bewerbungen als Referenz dienen. Gleichzeitig ist es eine rechtliche Verpflichtung, die korrekt erfüllt werden muss, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Mit einer digitalen Personalakte wie Ordio kannst du alle Arbeitszeugnisse zentral verwalten und bei Bedarf schnell abrufen.

Unterschied zu anderen Zeugnisarten

Neben dem qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es das einfache Arbeitszeugnis (nur Art und Dauer), das Zwischenzeugnis (während des laufenden Arbeitsverhältnisses) und das Endzeugnis (bei Beendigung). Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die häufigste Form und wird standardmäßig für Bewerbungen verwendet.

Unterschied: Qualifiziertes vs. einfaches Arbeitszeugnis

Der wichtigste Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis liegt im Umfang der Informationen. Während das einfache Arbeitszeugnis sich auf formale Angaben beschränkt, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich eine detaillierte Bewertung von Leistung und Verhalten.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur:

  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Beschäftigungszeitraum (von – bis)
  • Art der Tätigkeit bzw. Position

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich:

  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung (Fachkenntnisse, Arbeitsergebnisse, Arbeitsweise)
  • Beurteilung des Sozialverhaltens (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
  • Schlussformel mit Dankes- und Bedauernsformel
AspektEinfaches ArbeitszeugnisQualifiziertes Arbeitszeugnis
InhaltNur Art und Dauer der TätigkeitZusätzlich Leistung + Verhalten
UmfangKurz (ca. 1 Seite)Ausführlich (1-2 Seiten)
BewertungKeine BewertungDetaillierte Bewertung
VerwendungFür kurzfristige Beschäftigungen, PraktikaFür Bewerbungen, Karriereentwicklung
WahlrechtArbeitnehmer kann wählenArbeitnehmer kann wählen

Wann welches anfordern?

Für die meisten Bewerbungen ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis die bessere Wahl, da potenzielle Arbeitgeber eine Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens erwarten. Ein einfaches Arbeitszeugnis reicht aus, wenn du nur die Beschäftigung nachweisen möchtest – etwa bei kurzfristigen Tätigkeiten, Praktika oder Minijobs. Du hast das Wahlrecht: Der Arbeitgeber darf nicht einbehalten oder verweigern, welches Zeugnis du anforderst.

Rechtliche Grundlagen: § 109 GewO und Anspruch

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gesetzlich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Diese Vorschrift gibt jedem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein schriftliches Zeugnis.

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber und Midijobber
  • Praktikanten und Auszubildende (nach BBiG)
  • Befristet und unbefristet Beschäftigte
  • Arbeitnehmer in Probezeit

Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet hat – der Anspruch besteht in beiden Fällen. Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Wann besteht Anspruch?

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet:

  • Bei ordentlicher Kündigung (durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
  • Bei außerordentlicher Kündigung
  • Bei Aufhebungsvertrag
  • Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags
  • Bei Tod des Arbeitgebers (Anspruch gegen Rechtsnachfolger)

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – hier kann jedoch unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bestehen.

Wohlwollenspflicht und Wahrheitspflicht

Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss zwei zentrale Grundsätze erfüllen:

1. Wahrheitspflicht (Zeugniswahrheit): Der Arbeitgeber muss die Wahrheit sagen. Er darf keine falschen Aussagen treffen oder Tatsachen verschweigen, die für die Bewertung relevant sind. Gleichzeitig darf er aber auch keine negativen Aussagen enthalten, die die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers unnötig erschweren.

2. Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber übertreiben muss – aber er soll den Arbeitnehmer nicht unnötig benachteiligen. Negative Formulierungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Wohlwollenspflicht steht jedoch nicht über der Wahrheitspflicht: Der Arbeitgeber darf nicht lügen, auch wenn das Zeugnis wohlwollend sein soll.

3. Zeugnisklarheit: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine versteckten Codes oder verschlüsselten Botschaften enthalten, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen.

Verjährung und Fristen

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Beispiel: Wenn das Arbeitsverhältnis am 15. März 2026 endet, verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2029.

Wichtig: Ein Verzicht auf das Zeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam. Du kannst also nicht im Voraus auf dein Recht verzichten.

Aufbau und Struktur: Pflichtangaben und Inhalte

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einer klaren Struktur, die sich an gängigen Standards orientiert. Die Reihenfolge der Abschnitte ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es hat sich eine übliche Struktur etabliert.

Pflichtangaben im qualifizierten Arbeitszeugnis

Folgende Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen in jedem qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sein:

  • Name des Arbeitgebers (Firmenname, Rechtsform)
  • Name des Arbeitnehmers (Vor- und Nachname)
  • Beschäftigungszeitraum (Eintrittsdatum und Enddatum)
  • Art der Tätigkeit (Position, Aufgabenbereich)
  • Leistungsbeurteilung (bei qualifiziertem Zeugnis)
  • Beurteilung des Sozialverhaltens (bei qualifiziertem Zeugnis)
  • Datum und Unterschrift (Ort, Datum, handschriftliche Unterschrift)

Optional können folgende Angaben enthalten sein:

  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Dankesformel (Dank für die Zusammenarbeit)
  • Bedauernsformel (Bedauern über das Ausscheiden)
  • Zukunftswünsche

Struktur und Reihenfolge

Die typische Struktur eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gliedert sich in folgende Abschnitte:

  1. Überschrift: "Arbeitszeugnis" oder "Qualifiziertes Arbeitszeugnis"
  2. Einleitung: Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum optional), Eintrittsdatum, Position, Beschäftigungsdauer
  3. Tätigkeitsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche
  4. Leistungsbeurteilung: Bewertung von Fachkenntnissen, Arbeitsergebnisse, Arbeitsweise, Belastbarkeit
  5. Sozialverhalten: Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden
  6. Schlussformel: Dankesformel, Bedauernsformel, Zukunftswünsche
  7. Unterschrift: Ort, Datum, handschriftliche Unterschrift des Arbeitgebers oder bevollmächtigten Vertreters

Die Form des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist ebenfalls geregelt: Es muss schriftlich auf Firmenpapier ausgestellt werden und handschriftlich unterschrieben sein. Seit 2025 ist auch eine elektronische Ausstellung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) möglich, wenn der Arbeitnehmer zustimmt.

Zeugnissprache: Formulierungen richtig deuten

Die Zeugnissprache ist eine Art "Code", den Arbeitgeber verwenden, um die Leistung und das Verhalten von Arbeitnehmern zu bewerten. Kleine sprachliche Unterschiede können eine große Bedeutung haben – wer die Formulierungen kennt, kann sein qualifiziertes Arbeitszeugnis besser einordnen.

Notenskala im Arbeitszeugnis

Die Zeugnissprache folgt einer etablierten Notenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft). Die Formulierungen sind standardisiert und werden von Personalverantwortlichen verstanden:

  • Sehr gut (1): "stets zur vollsten Zufriedenheit", "in jeder Hinsicht", "stets sehr gute Leistungen"
  • Gut (2): "zur vollen Zufriedenheit", "stets zu unserer Zufriedenheit", "gute Leistungen"
  • Befriedigend (3): "zur Zufriedenheit", "den Anforderungen entsprechend", "ordnungsgemäß"
  • Ausreichend (4): "im Wesentlichen zur Zufriedenheit", "bemühte sich", "den Anforderungen gerecht geworden"
  • Mangelhaft (5): "bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden", "hat sich bemüht"

Leistungsbeurteilung: Formulierungen und Bedeutung

Bei der Leistungsbeurteilung werden verschiedene Aspekte bewertet: Fachkenntnisse, Arbeitsergebnisse, Arbeitsweise und Belastbarkeit. Typische Formulierungen:

Fachkenntnisse (sehr gut): "verfügte über sehr gute Fachkenntnisse", "beherrschte sein Aufgabengebiet in jeder Hinsicht"

Fachkenntnisse (gut): "verfügte über gute Fachkenntnisse", "beherrschte sein Aufgabengebiet vollständig"

Fachkenntnisse (befriedigend): "verfügte über solide Fachkenntnisse", "beherrschte sein Aufgabengebiet"

Arbeitsergebnisse (sehr gut): "erzielte stets sehr gute Arbeitsergebnisse", "übertraf die Erwartungen in jeder Hinsicht"

Arbeitsergebnisse (gut): "erzielte stets gute Arbeitsergebnisse", "erfüllte die Erwartungen vollständig"

Arbeitsergebnisse (befriedigend): "erzielte ordnungsgemäße Arbeitsergebnisse", "erfüllte die Erwartungen"

Arbeitsweise (sehr gut): "arbeitete stets sehr sorgfältig und zuverlässig", "zeigte stets großes Engagement"

Arbeitsweise (gut): "arbeitete stets sorgfältig und zuverlässig", "zeigte Engagement"

Arbeitsweise (befriedigend): "arbeitete ordnungsgemäß", "erledigte seine Aufgaben zuverlässig"

Sozialverhalten: Formulierungen und Bedeutung

Das Sozialverhalten wird gegenüber drei Gruppen bewertet: Vorgesetzten, Kollegen und Kunden/Dritten.

Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten (sehr gut): "stand in einem sehr guten Verhältnis zu seinen Vorgesetzten", "war stets loyal und zuverlässig"

Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten (gut): "stand in einem guten Verhältnis zu seinen Vorgesetzten", "war loyal und zuverlässig"

Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten (befriedigend): "stand in einem ordnungsgemäßen Verhältnis zu seinen Vorgesetzten"

Sozialverhalten gegenüber Kollegen (sehr gut): "war bei seinen Kollegen sehr geschätzt", "arbeitete stets teamorientiert und kollegial"

Sozialverhalten gegenüber Kollegen (gut): "war bei seinen Kollegen geschätzt", "arbeitete teamorientiert und kollegial"

Sozialverhalten gegenüber Kollegen (befriedigend): "stand in einem ordnungsgemäßen Verhältnis zu seinen Kollegen"

Sozialverhalten gegenüber Kunden (sehr gut): "behandelte Kunden stets sehr freundlich und zuvorkommend", "war bei Kunden sehr geschätzt"

Sozialverhalten gegenüber Kunden (gut): "behandelte Kunden stets freundlich und zuvorkommend", "war bei Kunden geschätzt"

Schlussformel: Bedeutung und Interpretation

Die Schlussformel ist ein wichtiger Indikator für die Gesamtbewertung des qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie enthält typischerweise eine Dankesformel, eine Bedauernsformel und Zukunftswünsche.

Sehr gut: "Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Gut: "Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin beruflichen Erfolg."

Befriedigend: "Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute."

Ausreichend: "Wir wünschen ihm alles Gute."

Mangelhaft: Fehlende oder sehr knappe Schlussformel

Wichtig: Die Schlussformel sollte immer enthalten sein – fehlt sie, kann das ein Hinweis auf eine negative Bewertung sein.

Leistungsbeurteilung: Notenskala und Formulierungen

Die Leistungsbeurteilung ist der Kernbestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie bewertet verschiedene Aspekte der Arbeitsleistung und gibt potenziellen Arbeitgebern einen Eindruck davon, wie der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt hat.

Bewertungsaspekte der Leistung

Die Leistungsbeurteilung umfasst typischerweise folgende Aspekte:

  • Fachkenntnisse: Beherrschung des Aufgabengebiets, fachliche Kompetenz
  • Arbeitsergebnisse: Qualität und Quantität der erzielten Ergebnisse
  • Arbeitsweise: Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Effizienz, Engagement
  • Belastbarkeit: Umgang mit Stress, Arbeitspensum, Flexibilität

Jeder Aspekt wird einzeln bewertet und formuliert. Die Formulierungen folgen der etablierten Notenskala von sehr gut bis mangelhaft.

Notenskala: Von sehr gut bis mangelhaft

Die Notenskala im qualifizierten Arbeitszeugnis reicht von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft). Hier sind typische Formulierungen für jede Note:

Sehr gut (1):

  • "stets zur vollsten Zufriedenheit"
  • "in jeder Hinsicht"
  • "übertraf die Erwartungen"
  • "stets sehr gute Leistungen"
  • "beherrschte sein Aufgabengebiet in jeder Hinsicht"

Gut (2):

  • "zur vollen Zufriedenheit"
  • "stets zu unserer Zufriedenheit"
  • "erfüllte die Erwartungen vollständig"
  • "gute Leistungen"
  • "beherrschte sein Aufgabengebiet vollständig"

Befriedigend (3):

  • "zur Zufriedenheit"
  • "den Anforderungen entsprechend"
  • "ordnungsgemäß"
  • "erfüllte die Erwartungen"
  • "beherrschte sein Aufgabengebiet"

Ausreichend (4):

  • "im Wesentlichen zur Zufriedenheit"
  • "bemühte sich"
  • "den Anforderungen gerecht geworden"
  • "im Großen und Ganzen"

Mangelhaft (5):

  • "bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden"
  • "hat sich bemüht"
  • Fehlende positive Formulierungen

Wichtig: Negative Formulierungen sind nicht erlaubt. Selbst bei mangelhafter Leistung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein – die Bewertung steckt in den Nuancen der Formulierung.

Sozialverhalten: Beurteilung von Verhalten

Die Beurteilung des Sozialverhaltens ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie bewertet, wie der Arbeitnehmer mit Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden umgegangen ist.

Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten

Die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten gibt Auskunft über Loyalität, Zuverlässigkeit und Zusammenarbeit mit der Führungsebene.

Sehr gut: "stand in einem sehr guten Verhältnis zu seinen Vorgesetzten", "war stets loyal und zuverlässig", "führte Anweisungen stets zuverlässig und eigenständig aus"

Gut: "stand in einem guten Verhältnis zu seinen Vorgesetzten", "war loyal und zuverlässig", "führte Anweisungen zuverlässig aus"

Befriedigend: "stand in einem ordnungsgemäßen Verhältnis zu seinen Vorgesetzten", "führte Anweisungen ordnungsgemäß aus"

Sozialverhalten gegenüber Kollegen

Die Bewertung des Verhaltens gegenüber Kollegen zeigt, wie teamfähig und kollegial der Arbeitnehmer war.

Sehr gut: "war bei seinen Kollegen sehr geschätzt", "arbeitete stets teamorientiert und kollegial", "war stets hilfsbereit und unterstützend"

Gut: "war bei seinen Kollegen geschätzt", "arbeitete teamorientiert und kollegial", "war hilfsbereit"

Befriedigend: "stand in einem ordnungsgemäßen Verhältnis zu seinen Kollegen", "arbeitete kollegial"

Sozialverhalten gegenüber Kunden/Dritten

Wenn der Arbeitnehmer Kundenkontakt hatte, wird auch das Verhalten gegenüber Kunden bewertet.

Sehr gut: "behandelte Kunden stets sehr freundlich und zuvorkommend", "war bei Kunden sehr geschätzt", "ging stets sehr kundenorientiert vor"

Gut: "behandelte Kunden stets freundlich und zuvorkommend", "war bei Kunden geschätzt", "ging kundenorientiert vor"

Befriedigend: "behandelte Kunden ordnungsgemäß", "stand in einem ordnungsgemäßen Verhältnis zu Kunden"

Wichtig: Die Bewertung des Sozialverhaltens muss objektiv und wahrheitsgemäß sein. Der Arbeitgeber darf keine negativen Aussagen enthalten, muss aber auch nicht übertreiben.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: Verfahren und Fristen

Du kannst ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schriftlich, mündlich oder per E-Mail anfordern. Schriftlich ist jedoch empfehlenswert, da du so einen Nachweis hast, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Schriftliche Anforderung: Musterformulierung

Eine mögliche Formulierung für deine Anforderung:

Muster: "Sehr geehrte/r [Name], ich bitte Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO. Bitte stellen Sie mir das Zeugnis innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]"

Du musst nicht explizit "qualifiziertes Arbeitszeugnis" sagen – wenn du einfach "Arbeitszeugnis" anforderst, wird in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt. Um sicherzugehen, kannst du jedoch explizit "qualifiziertes Arbeitszeugnis" anfordern.

Fristen und Verzögerungen

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Üblich sind 2 bis 3 Wochen nach der Anforderung. Lässt sich der Arbeitgeber länger Zeit, muss er einen triftigen Grund nennen.

Bei verspäteter Ausstellung kannst du Schadenersatz verlangen, wenn du nachweislich einen Schaden erlitten hast – etwa wenn du eine Bewerbung nicht rechtzeitig einreichen konntest, weil das Zeugnis fehlte.

Was tun bei Verweigerung oder Fehlern?

Wenn der Arbeitgeber das qualifizierte Arbeitszeugnis verweigert oder fehlerhaft ausstellt, solltest du wie folgt vorgehen:

  1. Schriftliche Aufforderung: Setze eine angemessene Frist (z.B. 2 Wochen) und fordere das Zeugnis schriftlich an.
  2. Bei Verweigerung: Wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber kann zur Ausstellung verpflichtet werden.
  3. Bei Fehlern: Fordere eine Korrektur schriftlich an. Setze eine Frist zur Berichtigung.
  4. Bei anhaltender Weigerung: Kannst du Schadenersatz verlangen oder eine einstweilige Verfügung beantragen.

Wichtig: Der Arbeitgeber hat kein Zurückbehaltungsrecht – er darf das Zeugnis nicht zurückhalten, auch wenn noch offene Forderungen bestehen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Bei der Erstellung und Prüfung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses können verschiedene Fehler auftreten. Hier sind die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest:

Formulierungsfehler

Fehler: Negative Formulierungen oder versteckte Codes

Richtig: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Negative Aussagen sind nicht erlaubt. Versteckte Codes, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen, sind ebenfalls nicht erlaubt (Zeugnisklarheit).

Fehler: Übertriebene Formulierungen bei durchschnittlicher Leistung

Richtig: Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein. Übertreibungen können zu Problemen führen, wenn der neue Arbeitgeber die Leistung anders einschätzt.

Strukturfehler

Fehler: Fehlende Pflichtangaben (Name, Dauer, Position)

Richtig: Alle Pflichtangaben müssen enthalten sein. Prüfe das Zeugnis auf Vollständigkeit.

Fehler: Fehlende Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung

Richtig: Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis müssen sowohl Leistung als auch Verhalten bewertet werden.

Fehler: Fehlende Schlussformel

Richtig: Die Schlussformel ist ein wichtiger Bestandteil und sollte immer enthalten sein.

Ausstellungsfehler

Fehler: Verspätete Ausstellung

Richtig: Das Zeugnis sollte innerhalb von 2-3 Wochen nach Anforderung ausgestellt werden. Bei Verzögerung kannst du Schadenersatz verlangen.

Fehler: Verweigerung der Ausstellung

Richtig: Der Arbeitgeber kann das Zeugnis nicht verweigern. Bei Verweigerung kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Fehler: Fehlende handschriftliche Unterschrift

Richtig: Das Zeugnis muss handschriftlich unterschrieben sein (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur, wenn du zustimmst).

Was darf nicht drinstehen?

Folgende Inhalte dürfen nicht in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen:

  • Negative Aussagen oder Formulierungen
  • Krankheiten oder gesundheitliche Probleme (außer wenn relevant für die Tätigkeit)
  • Kündigungsgründe (außer wenn relevant für die Bewertung)
  • Versteckte Codes oder verschlüsselte Botschaften
  • Diskriminierende Aussagen (Alter, Geschlecht, Religion, etc.)
  • Persönliche Meinungen ohne sachliche Grundlage

Wenn solche Inhalte enthalten sind, kannst du eine Korrektur verlangen. Bei anhaltender Weigerung kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Fazit: Qualifiziertes Arbeitszeugnis richtig nutzen

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist mehr als nur eine Bescheinigung – es ist eine detaillierte Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens, die für deine nächste Bewerbung entscheidend sein kann. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, und der Arbeitgeber muss es wohlwollend, wahrheitsgemäß und klar formulieren.

Wichtigste Punkte im Überblick:

  • Anspruch: Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO.
  • Struktur: Das Zeugnis muss Pflichtangaben, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten und Schlussformel enthalten.
  • Zeugnissprache: Die Formulierungen folgen einer etablierten Notenskala – kleine Unterschiede haben große Bedeutung.
  • Anforderung: Fordere das Zeugnis schriftlich an, setze eine Frist von 2-3 Wochen und prüfe es sorgfältig auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Für einen Überblick über alle Zeugnisarten und weitere Informationen siehe unseren Lexikon-Eintrag zum Arbeitszeugnis. Für Informationen zum Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses siehe unseren Eintrag zum Zwischenzeugnis.

Mit Ordio verwaltest du alle Arbeitszeugnisse und Personaldokumente zentral in der digitalen Personalakte. So behältst du den Überblick über alle Zeugnisse, kannst sie bei Bedarf schnell abrufen und stellst sicher, dass alle Dokumente revisionssicher gespeichert sind.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.