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CEO & Founder bei Ordio, CEO & Co-Founder bei Sushi Ninja
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Verstehe § 3 Nr. 51 EStG und die Voraussetzungen für steuerfreies Trinkgeld. Lerne, wie du rechtliche Risiken vermeidest und rechtssicher handelst.
Lerne, wie du dein POS-System und DSFinV-K richtig konfigurierst. Erfahre die korrekten Einstellungen für TrinkgeldAN und TrinkgeldAG.
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Immer mehr Gäste zahlen mit Karte oder Smartphone – auch das Trinkgeld. Doch viele Gastronomen stehen vor der Frage: Wie erfasst und verteilt man digitales Trinkgeld rechtskonform und fair?
Viele wissen nicht, wie Trinkgeld bei bargeldlosen Zahlungen korrekt erfasst und versteuert werden muss.
POS-Systeme und DSFinV-K müssen richtig konfiguriert werden, um Trinkgeld vom Umsatz zu trennen.
Wie verteilt man digitales Trinkgeld fair im Team, ohne rechtliche Risiken einzugehen?
David Keuenhof bringt einzigartige Expertise mit: Als Gründer von Ordio und Sushi Ninja verbindet er technisches Know-how mit praktischer Gastronomieerfahrung.
David kennt die Herausforderungen der Gastronomie aus eigener Erfahrung. Als Betreiber von Sushi Ninja weiß er, welche Probleme wirklich im Alltag auftreten.
Gleichzeitig hat er mit Ordio eine Software entwickelt, die genau diese Herausforderungen löst. Diese Kombination macht den Expert Talk einzigartig.
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24. November 2025
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Trinkgeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum Preis gezahlt wird. Dies ist in § 3 Nr. 51 EStG geregelt und gilt ohne Obergrenze. Sowohl Bargeld- als auch Kartentrinkgeld können steuerfrei sein, solange sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Nein, Trinkgeld muss in Deutschland nicht versteuert werden, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Es ist sowohl einkommensteuer- als auch sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass es freiwillig vom Gast gegeben wird und nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden darf. Der Mindestlohn (seit 01.01.2025: €12.82 pro Stunde) muss ohne Trinkgeld erfüllt sein. Bei digitalem Trinkgeld über POS-Systeme gelten die gleichen Regeln wie bei Bargeld.
Digitale Trinkgeldverteilung funktioniert über speziell konfigurierte POS-Systeme. Das System erfasst Trinkgeld separat vom Umsatz und kann es automatisch nach definierten Schlüsseln verteilen. Wichtig ist die korrekte DSFinV-K Konfiguration mit separaten Buchungsklassen für TrinkgeldAN und TrinkgeldAG. Mit Ordio können diese Prozesse transparent dokumentiert und verwaltet werden, sodass alle Beteiligten die Verteilung nachvollziehen können.
Ja, Trinkgeld-Pooling ist erlaubt, wenn das Geld von Gästen stammt, freiwillig ist und treuhänderisch verteilt wird. Der BFH (VI R 37/14) hat dies ausdrücklich bestätigt. Die Verteilung sollte transparent und nachvollziehbar sein. Gängige Methoden sind Verteilung nach Arbeitsstunden, nach Umsatz oder nach Bereichen (Service, Küche). Wichtig ist, dass alle Beteiligten das System verstehen und akzeptieren. Digitale Lösungen können dabei helfen, die Verteilung automatisiert und transparent zu gestalten.
In der deutschen Gastronomie sind 5-10% des Rechnungsbetrags als Trinkgeld üblich. Bei einem Rechnungsbetrag von 200 Euro wären das 10-20 Euro. Die Höhe hängt von der Servicequalität, der Art des Lokals und der Region ab. Wichtig ist, dass Trinkgeld immer freiwillig ist und nicht verpflichtend. Sowohl Bargeld als auch digitale Zahlungen über Karte oder Smartphone sind akzeptiert. Viele Gäste bevorzugen mittlerweile die bargeldlose Trinkgeldgabe über POS-Systeme.
Digitale Trinkgeldtransaktionen sind sicher, wenn sie über konforme POS-Systeme abgewickelt werden. Die DSFinV-K erfordert eine transparente Erfassung aller Zahlungsströme, einschließlich Trinkgeld. Wichtig ist die korrekte Konfiguration der Buchungsklassen und die getrennte Erfassung von Umsatz und Trinkgeld. Moderne Systeme bieten Verschlüsselung und sichere Übertragung. Mit der richtigen Software können alle Transaktionen lückenlos dokumentiert und für Prüfungen bereitgestellt werden.