Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen. Dieser Vorgang – der Lohnsteuerabzug – ist ein zentraler Bestandteil der Lohnbuchhaltung und erfordert präzise Durchführung. Was genau der Lohnsteuerabzug ist, wie er funktioniert und welche Pflichten du als Arbeitgeber hast, erklären wir dir hier.

Was ist Lohnsteuerabzug? Definition

Lohnsteuerabzug ist der Vorgang, bei dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehält und an das Finanzamt abführt. Er erfolgt monatlich bei jeder Lohnzahlung auf Basis der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) gemäß § 38a EStG.

Der Arbeitgeber fungiert dabei als Steuerbevollmächtigter: Er berechnet die Lohnsteuer anhand der ElStAM, behält sie vom Bruttolohn ein und führt sie zusammen mit der Lohnsteueranmeldung monatlich an die Finanzverwaltung ab. Der Lohnsteuerabzug ist damit keine zusätzliche Steuer, sondern die monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – die endgültige Steuerlast wird erst mit der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers ermittelt.

Rechtlich geregelt ist der Lohnsteuerabzug in § 38a EStG (Einkommensteuergesetz) und der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Seit 2013 erfolgt der Lohnsteuerabzug ausschließlich elektronisch über das ElStAM-Verfahren, das die frühere papiergestützte Lohnsteuerkarte ersetzt hat.

Lohnsteuerabzug vs. Lohnsteuer vs. Lohnsteuerbescheinigung

Diese drei Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Dinge bezeichnen. Eine klare Abgrenzung hilft dir, die Prozesse korrekt zu verstehen und umzusetzen.

Vergleich Lohnsteuerabzug, Lohnsteuer und Lohnsteuerbescheinigung
Begriff Bedeutung Zeitbezug Zweck
Lohnsteuerabzug Der Vorgang: Einbehalt der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bei der Lohnzahlung Monatlich bei jeder Lohnzahlung Prozess der Steuereinbehaltung und -abführung
Lohnsteuer Die Steuer selbst: Vorauszahlung auf die Einkommensteuer Monatlich einbehalten Steuerbetrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird
Lohnsteuerbescheinigung Das Jahresdokument: Zusammenfassung aller Lohnsteuerbeträge des Jahres Jährlich bis 28. Februar des Folgejahres Dokument für die Steuererklärung des Arbeitnehmers

Kurz: Der Lohnsteuerabzug ist der Prozess, die Lohnsteuer ist der Steuerbetrag, und die Lohnsteuerbescheinigung ist das Jahresdokument. Der Lohnsteuerabzug erfolgt monatlich, die Lohnsteuerbescheinigung wird einmal jährlich erstellt und fasst alle monatlichen Lohnsteuerbeträge zusammen.

Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug? Prozess & Ablauf

Der Lohnsteuerabzug folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Als Arbeitgeber musst du jeden Schritt korrekt durchführen, um deinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Vorbereitung: Anforderung der ElStAM

Vor der ersten Lohnzahlung musst du neue Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) anfordern. Dafür benötigst du:

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal. Du benötigst dafür ein Organisationszertifikat, das du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen kannst.

Abruf der ElStAM

Die ElStAM werden elektronisch über das ELSTER-Portal bereitgestellt. Du kannst sie automatisiert abrufen, sobald sie für den jeweiligen Arbeitnehmer verfügbar sind. Die ElStAM enthalten:

Wichtig: Die ElStAM können sich während des Jahres ändern (z.B. bei Steuerklassenwechsel, Geburt eines Kindes). Du musst monatlich überprüfen, ob geänderte ElStAM zum Abruf bereitstehen – die Finanzverwaltung stellt Änderungslisten bis zum 5. Werktag des Folgemonats zur Verfügung.

Berechnung der Lohnsteuer

Anhand der ElStAM berechnest du die Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer. Die Berechnung erfolgt nach dem Grundtarif in § 32a EStG und berücksichtigt:

Für die Berechnung verwendest du die Lohnsteuertabellen des Bundesfinanzministeriums (Grundtabelle für Steuerklassen I, II, III, IV; Splittingtabelle für Steuerklasse IV mit Faktor). Alternativ kannst du Lohnabrechnungssoftware oder unseren Brutto-Netto-Rechner nutzen.

Einbehalt und Abführung

Die berechnete Lohnsteuer behältst du vom Bruttolohn des Arbeitnehmers ein und führst sie zusammen mit der Lohnsteueranmeldung monatlich an das Finanzamt ab. Die Lohnsteueranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses musst du den Arbeitnehmer unverzüglich abmelden und das Enddatum angeben. Die letzte Lohnsteueranmeldung für diesen Arbeitnehmer enthält dann die abschließenden Beträge.

ElStAM: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) sind das Herzstück des modernen Lohnsteuerabzugsverfahrens. Sie ersetzen seit 2013 die frühere papiergestützte Lohnsteuerkarte und ermöglichen eine effiziente, automatisierte Durchführung des Lohnsteuerabzugs.

Was sind ElStAM?

ElStAM sind elektronisch gespeicherte Daten, die für jeden Arbeitnehmer die lohnsteuerrelevanten Merkmale enthalten. Sie werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisiert gebildet und umfassen:

Rechtlich geregelt sind die ElStAM in § 39e EStG. Sie werden grundsätzlich automatisiert gebildet – bei Antrag des Arbeitnehmers können Finanzämter zusätzliche Merkmale wie Freibeträge festsetzen.

ElStAM abrufen

Als Arbeitgeber rufst du die ElStAM elektronisch über das ELSTER-Portal ab. Dafür benötigst du:

Der Abruf erfolgt automatisiert – moderne Lohnabrechnungssoftware kann die ElStAM direkt abrufen und in die Berechnung einbeziehen. Dies reduziert Fehler und spart Zeit.

ElStAM interpretieren

Die ElStAM enthalten alle Informationen, die du für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer benötigst. Wichtig ist die korrekte Interpretation: