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Überstunden – Rechte, Pflichten & Vergütung

Ordio - die Zukunft der Schichtplanung

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Wenn ein Arbeitnehmer länger arbeitet, als mit dem Arbeitgeber vertraglich ausgemacht wurde, handelt es sich um Überstunden. Somit zählt Arbeitszeit, die über die vertraglich festgehaltene tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht als Überstunden.

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Muss man Überstunden leisten?

Im Generellen ist Arbeitszeit im Arbeitsvertrag immer geregelt. Damit mit Überstunden kein Missbrauch gemacht werden kann, müssen beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen, dass Überstunden geleistet werden.

In den meisten Fällen sind Überstunden aber vertraglich geregelt. Kommt es aber zu dem Falle, dass keine vertragliche Vereinbarung betreffend Überstunden festgelegt wurde, kann ein Arbeitnehmer diese Überstunden ablehnen. Ausnahmen sind aber Notfälle oder Katastrophenfälle, in denen der Arbeitgeber Überstunden verlangen kann.

In diesen Fällen müssen keine angeordneten Überstunden geleistet werden:

  • bei Krankheitswellen und daraus entstehender Personalknappheit
  • wenn Verzögerungen im Ablauf des Betriebes auftreten
  • bei erhöhtem Auftragsaufkommen

In allen Fällen muss der Betriebsrat über angeordnete Überstunden informiert werden und diesen auch zustimmen. Dies betrifft Überstunden im Allgemeinen, egal ob es nur einige Mitarbeiter betrifft oder alle Mitarbeiter.

Von angeordneten Überstunden ausgenommen sind aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen:

  • Schwangere Frauen
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Schwerbehinderte

Nur in begrenztem Rahmen sind Überstunden in Minijobs wegen der Einkommensobergrenze zugelassen.

Müssen Überstunden ausbezahlt werden?

Normalerweise sind Überstunden und deren Ausgleich im Arbeitsvertrag geregelt. Dadurch steht von Anfang an fest, ob Überstunden bezahlt werden oder die Überstunden in Freizeit ausgeglichen werden. Ist jedoch im Arbeitsvertrag keine Regelung festgeschrieben, so müssen Überstunden bezahlt werden.

Im Arbeitsvertrag ist auch die Höhe der Abgeltung geleisteter Überstunden geregelt, falls das jedoch nicht zutrifft, wird das durch die Art der geleisteten Arbeit festgelegt. Überstunden können aber auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden (Nicht zu verwechseln mit dem Freizeitausgleich, der im Falle von Arbeit an einem Feiertag greift). Dies kommt aber nur dann zustande, wenn der Arbeitnehmer in diesem Fall damit einverstanden ist oder das von Beginn an im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Somit kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, einen Freizeitausgleich zu nehmen. Eine einseitige Arbeitsfreistellung ist daher rechtlich nicht zulässig.

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Wie werden Überstunden abgerechnet und ausbezahlt?

Der Arbeitgeber muss den maßgeblichen Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden malnehmen. Der monatliche Stundenlohn wird nach folgender Formel berechnet:

Monatsgehalt mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch die Anzahl der Wochenarbeitszeit

Wenn also ein Arbeitnehmer im Monat 2.500, – Euro bezahlt bekommt, bedeutet das einen Stundenlohn von 14,98 Euro. Dieser Stundenlohn wird multipliziert mit der Anzahl der Überstunden. Nimmt man nun zum Beispiel an, der Arbeitnehmer hat in einem Monat 78 Überstunden geleistet, würde er 1.168,44 Euro für die geleisteten Überstunden bekommen. (14,98 x 78 = 1.168,44)

Somit ergibt sich die Summe der auszuzahlenden Überstunden für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. 

Die Zeit kann entweder in Industrieminuten (HH,1/100min – Beispiel: 2,75 Stunden) oder in der klassischen Zeit dargestellt werden (HH/1/60min, Beispiel 2:45 Stunden). Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt im Idealfall über ein digitales Tool zur Zeiterfassung – Ordio bietet eine All-in-One-Lösung zur Organisation von flexibel arbeitendem Personal – Ein Arbeitszeitkonto mit verbundener Dokumentation von Unter- oder Überstunden ist neben vielen weiteren Funktionen automatisch integriert:

  • Arbeitszeitkonto
  • Über- und Unterstunden
  • Zuschläge
  • Zeiterfassung via App
  • Verfügbarkeit- und Abwesenheitsplanung
  • Digitaler Personalfragebogen
  • Checklisten zum Aufgabenmanagement
  • Schnittstelle zum Steuerberater
  • uvm.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Überstundenzuschlag zu bezahlen?

Überstundenzuschlag bedeutet, dass die berechnete Überstunde inklusive eines Zuschlages für Überstunden ausbezahlt wird. Somit ist der Überstundenzuschlag eine Erhöhung des Stundensatzes für eine geleistete Überstunde. Ein Arbeitgeber muss einen Zuschlag für Überstunden nur dann bezahlen, wenn das im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder innerhalb der Betriebsvereinbarung so geregelt wurde. Selbstverständlich gestalten sich die Überstunden durch einen Zuschlag attraktiver.

Besteht bei Beamten ein Anspruch auf bezahlte Überstunden?

Für Beamte gilt nicht das Grundprinzip des Arbeitsrechts. Das bedeutet, ein Beamter hat keinen Anspruch auf eine Zahlung von geleisteten Überstunden. Im Beamtenrecht ist in diesem Falle eine Regelung für eine angemessene Vergütung festgeschrieben.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.

Autor: Emma