Lohnersatzleistungen

Was du über Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. wissen solltest

Lohnersatzleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialsystems und sichern das Einkommen bei Ausfall der Arbeitskraft aus unterschiedlichen Gründen. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Arten von Lohnersatzleistungen, ihre Besonderheiten und die Bedeutung von Antragsfristen näher beleuchtet.

Aktuelles Expertenwissen direkt in deinen Posteingang

Ob gesetzliche Anforderungen oder Tipps zur Produktivitätssteigerung in deinem Betrieb – sichere dir in unregelmäßigen Abständen Expertenwissen direkt per E-Mail.

Was sind Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen sind Leistungen des deutschen Sozialversicherungssystems, die das Einkommen von Personen ersetzen, die aus verschiedenen Ursachen nicht arbeiten können. Sie bieten finanzielle Sicherheit in Situationen, in denen das reguläre Arbeitseinkommen wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen ausfällt.

Krankengeld: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer erhalten Krankengeld, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Nach einer Wartezeit von sechs Wochen beginnt die Zahlung des Krankengeldes. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Regelmäßige Schichtzulagen fließen in die Berechnung ein, wenn sie einen festen Bestandteil des Einkommens bilden.

Mutterschaftsgeld Unterstützung in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen erhalten Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Schutzfristen, in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Zusätzlich werden die regelmäßigen Zuschläge bei Schichtarbeiterinnen berücksichtigt.

Arbeitslosengeld: Hilfe bei Jobverlust

Arbeitslosengeld ist eine Lohnersatzleistung für Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und aktiv auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettoentgelts (67 % für Personen mit Kindern) und richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosenmeldung. Regelmäßige Zuschläge, z.B. für Schichtarbeit, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Elterngeld: Unterstützung für Eltern

Eltern erhalten nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld. Es beträgt in der Regel zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 1.800 Euro pro Monat. Der Vorschlag, das Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 150.000 Euro zu streichen, um Staatsausgaben zu sparen, stößt auf unterschiedliche Meinungen. Es wird befürchtet, dass eine solche Maßnahme die Emanzipation der Frauen gefährden könnte, da das Elterngeld bisher der Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt diente. Alternative politische Kompromissvorschläge beinhalten die Abschaffung des Ehegattensplittings, was jedoch ebenfalls auf breite Ablehnung stößt.

Kurzarbeitergeld: Unterstützung bei Kurzarbeit

Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird, erhalten Kurzarbeitergeld. Dieses beträgt in der Regel 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (67 % für Personen mit Kindern). Regelmäßige Schichtzuschläge werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Pflegegeld: Hilfe für Pflegende

Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, erhalten Pflegegeld. Im Gegensatz zu den anderen hier genannten Lohnersatzleistungen richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nicht nach dem Einkommen der Pflegeperson, sondern nach der Pflegestufe der zu pflegenden Person. Es soll die Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen stärken und ihnen mehr Wahlmöglichkeiten bei der individuellen Gestaltung der Pflege geben.

Ordio – die Zukunft der Schichtplanung.

Mit Ordio digitalisierst du deine Schichtplanung und sagst dem Papierkram Lebewohl.

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Was ist beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu beachten?

Um Lohnersatzleistungen zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen und Regelungen. Zum einen sind Lohnersatzleistungen zwar grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie können den individuellen Steuersatz des zu versteuernden Einkommens erhöhen und damit zu einer höheren Steuerbelastung führen. Zudem können Nebeneinkünfte auf die Höhe der Lohnersatzleistung angerechnet werden. Darüber hinaus kann es zu Wechselwirkungen zwischen dem Bezug von Lohnersatzleistungen und anderen Sozialleistungen sowie der Rentenversicherung kommen.

Welche Fristen sind bei der Beantragung von Lohnersatzleistungen zu beachten?

  • Krankengeld: Die Zahlung beginnt in der Regel nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die sechs Wochen nach Beginn der Krankheit endet.
  • Elterngeld: Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden.
  • Arbeitslosengeld: Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen.
  • Kurzarbeitergeld: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit vor Beginn bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Es gibt keine feste Frist, aber eine rechtzeitige Meldung ist wichtig, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.
  • Mutterschaftsgeld: Der Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes gestellt werden (in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin).
  • Pflegegeld: Es gibt keine explizite Frist für die Antragstellung. Rückwirkende Zahlungen sind jedoch nur in bestimmten Fällen und oft nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Es wird daher empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir in diesem Blogbeitrag die männliche Form gewählt.