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        "name": "Personalbogen Vorlage",
        "description": "Personalbogen für Mitarbeiterstammdaten: Persönliche Angaben, Steuer, Sozialversicherung, Beschäftigung, Bankverbindung. DSGVO-konform."
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            "question": "Muss ich den Personalfragebogen ausfüllen?",
            "answer": "Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber in der Praxis ist der Personalfragebogen Standard: Ohne die Angaben (Steuer-ID, Sozialversicherung, Bankverbindung) kannst du keine Lohnabrechnung erstellen. Der Mitarbeiter füllt den Bogen aus, der Arbeitgeber speichert ihn zur Aufbewahrungsfrist. Die Ordio Personalbogen Vorlage unterstützt dich mit Dropdowns und Validierung.",
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        {
            "question": "Wann muss man einen Personalfragebogen ausfüllen?",
            "answer": "Am besten vor oder am ersten Arbeitstag – idealerweise im Rahmen des Onboardings. So hast du alle Daten rechtzeitig für die erste Lohnabrechnung und die Meldung bei Sozialversicherung und Finanzamt. Die Ordio Vorlage ist als Excel und Google Sheets kostenlos verfügbar.",
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        {
            "question": "Was muss ich beim Personalfragebogen ausfüllen?",
            "answer": "Du brauchst: persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Steuer (Steuer-ID, Steuerklasse, Konfession, Kinder), Sozialversicherung (Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse), Beschäftigung (Eintrittsdatum, Position, Arbeitsart) und Bankverbindung (IBAN, BIC). Die Ordio Personalbogen Vorlage enthält nur DSGVO-konforme, zulässige Felder und hilft dir, nichts zu vergessen.",
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            "question": "Wie kann ich einen Personalfragebogen in DATEV einspielen?",
            "answer": "DATEV bietet eigene Personalfragebogen (Word/PDF) für die Einspielung in DATEV Personaldaten. Wenn du die Ordio Excel-Vorlage nutzt, kannst du die Daten exportieren oder deinem Steuerberater die ausgefüllte Datei übergeben. Die Felder entsprechen dem DATEV-Format. Für Mandanten mit DATEV-Lohnabrechnung nutzt der Steuerberater meist den DATEV Personalfragebogen direkt.",
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            "question": "Wer muss den Personalfragebogen ausfüllen?",
            "answer": "Der Mitarbeiter füllt den Personalfragebogen aus – der Arbeitgeber bzw. die lohnabrechnende Stelle (z. B. Steuerberater) benötigt die Angaben. Der Mitarbeiter muss zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten; unwahrheitsgemäße Angaben können zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber speichert den ausgefüllten Bogen zur Aufbewahrungsfrist.",
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            "question": "Wie fülle ich den Personalfragebogen für einen Minijob aus?",
            "answer": "Bei Minijobs sind weniger Felder nötig (keine Lohnsteuer, keine volle Sozialversicherung). In der Ordio Personalbogen Vorlage wählst du die Arbeitsart „Minijob“ und füllst die relevanten Felder aus. Wichtig: Wochenstunden und Stundenlohn für die Geringfügigkeitsprüfung (ab 2026: 603,01 Euro). Die Minijob-Zentrale hat eigene Formulare für die Meldung.",
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            "question": "Ist die Personalbogen Vorlage kostenlos?",
            "answer": "Ja. Die Ordio Personalbogen Vorlage ist kostenlos als Excel und Google Sheets verfügbar – ohne Registrierung und ohne versteckte Kosten. Du lädst sie herunter, gibst sie dem neuen Mitarbeiter zum Ausfüllen und speicherst sie in der Personalakte. DSGVO-konform und sofort nutzbar.",
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            "question": "Welche Fragen darf ich im Personalbogen stellen?",
            "answer": "Zulässig sind z. B. persönliche Angaben, Steuer-ID, Steuerklasse, Konfession, Rentenversicherungsnummer und Krankenkasse – für die Lohnabrechnung erforderlich. Unzulässig sind Fragen nach Parteizugehörigkeit, Schwangerschaft (außer bei befristetem Vertrag), Verdienst beim vorherigen Arbeitgeber oder KFZ-Kennzeichen. Die Ordio Vorlage enthält nur zulässige Felder.",
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        {
            "question": "Kann ich die Personalbogen Vorlage in Google Sheets nutzen?",
            "answer": "Ja. Die Ordio Personalbogen Vorlage ist als Excel (.xlsx) und Google Sheets verfügbar. Du kannst sie entweder herunterladen und in Excel öffnen oder in Google Sheets kopieren und dort bearbeiten. Beide Formate enthalten dieselben Felder, Dropdowns und Validierung – DSGVO-konform und kostenlos.",
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            "question": "Wie lange muss ich den Personalfragebogen aufbewahren?",
            "answer": "Der ausgefüllte Personalfragebogen muss zur Wahrung der Aufbewahrungsfrist gespeichert werden – typisch 6 bis 10 Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Mit Ordio Digitale Personalakte hast du alle Unterlagen zentral, DSGVO-konform und jederzeit abrufbar. So erfüllst du die Aufbewahrungspflicht ohne Papierchaos.",
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