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    "post_slug": "resturlaub",
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    "primary_keyword": "Resturlaub",
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    "answers": [
        {
            "question": "Kann der Resturlaub über den 31.3 hinaus übertragen werden?",
            "answer": "<p>Nein, eine Übertragung von Resturlaub über den 31. März hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dein Resturlaub aus dem Vorjahr muss bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er. Wichtig ist die Hinweispflicht deines Arbeitgebers. Achte auf rechtzeitige Hinweise deines Arbeitgebers und plane deinen Resturlaub frühzeitig.</p>",
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        {
            "question": "Kann der Arbeitgeber Resturlaub bei Kündigung verweigern?",
            "answer": "<p>Nein, der Arbeitgeber kann die Abgeltung von Resturlaub bei Kündigung nicht verweigern. Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG muss nicht genommener Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder finanziell abgegolten oder durch Freistellung gewährt werden. Eine Verweigerung ist unzulässig, da der Anspruch auf Resturlaub bestehen bleibt. Prüfe deinen Anspruch genau und fordere die Abgeltung schriftlich ein.</p>",
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        {
            "question": "Ist der Arbeitgeber verpflichtet Resturlaub auszuzahlen?",
            "answer": "<p>Ja, Resturlaub muss der Arbeitgeber grundsätzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist eine Urlaubsabgeltung vorgeschrieben, wenn der Resturlaub nicht mehr als Freizeit genommen werden kann. Achte darauf, dass dein Resturlaub bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag korrekt abgerechnet wird.</p>",
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        {
            "question": "Wann verfällt der Resturlaub?",
            "answer": "<p>Dein Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember des laufenden Jahres. Bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann er ins nächste Jahr übertragen werden. Dann muss dieser Resturlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er endgültig. Achte auf den Hinweis deines Arbeitgebers, denn ohne ihn verfällt der Anspruch nicht.</p>",
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        {
            "question": "Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?",
            "answer": "<p>Bei Kündigung wird dein verbleibender Resturlaub nicht mehr genommen, sondern finanziell abgegolten oder durch Freistellung gewährt. Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub abgelten. Dies gilt sowohl bei Kündigung als auch bei einem Aufhebungsvertrag. Prüfe deinen Anspruch frühzeitig und nutze Ordio Abwesenheiten zur Dokumentation.</p>",
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        {
            "question": "Was passiert mit Resturlaub bei Mutterschutz?",
            "answer": "<p>Bei Mutterschutz verfällt dein Resturlaub nicht, sondern wird auf die Zeit nach dem Mutterschutz übertragen. Dies gilt, weil Mutterschutz als persönlicher Grund die Urlaubsnahme verhindert. Der Anspruch bleibt bestehen und muss nicht bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Kläre mit deinem Arbeitgeber die genaue Handhabung und nutze Ordio Abwesenheiten für den Überblick.</p>",
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        {
            "question": "Was passiert mit Resturlaub bei Kurzarbeit?",
            "answer": "<p>Resturlaub aus dem Vorjahr kann bei Kurzarbeit übertragen werden – Kurzarbeit gilt als dringender betrieblicher Grund. Der übertragene Urlaub muss bis zum 31. März genommen werden. Zusätzlich: Dein Urlaubsanspruch im laufenden Kurzarbeit-Jahr kann anteilig gekürzt werden, wenn du keine Arbeitsleistung erbringst (z.B. bei Kurzarbeit Null). Das Bundesarbeitsgericht hat diese Kürzung bestätigt. Kläre deinen Anspruch frühzeitig mit dem Arbeitgeber.</p>",
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        {
            "question": "Was passiert mit Resturlaub bei Krankheit?",
            "answer": "<p>Dein Resturlaub verfällt bei Krankheit nicht zum Jahresende, da dies ein persönlicher Grund ist. Du kannst diesen Resturlaub ins Folgejahr übertragen. Laut Bundesurlaubsgesetz muss er dann grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Dein Arbeitgeber muss dich zudem auf den drohenden Verfall hinweisen. Dokumentiere deine Krankheitstage und sprich proaktiv mit deinem Arbeitgeber über die Urlaubsplanung.</p>",
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        {
            "question": "Was passiert mit Resturlaub bei Arbeitgeberwechsel?",
            "answer": "<p>Bei einem Arbeitgeberwechsel kann dein Resturlaub nicht auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Stattdessen muss der alte Arbeitgeber den nicht genommenen Resturlaub gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG finanziell abgelten. Er zahlt dir die verbleibenden Urlaubstage aus. Achte darauf, dass die Abgeltung in deiner letzten Gehaltsabrechnung korrekt berücksichtigt wird.</p>",
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        {
            "question": "Wie viel Resturlaub hat ein Azubi in der Ausbildung?",
            "answer": "<p>Ein Azubi hat keinen speziellen Resturlaub; der Anspruch richtet sich nach dem individuellen Urlaubsanspruch und dem bereits genommenen Urlaub. Wie bei anderen Arbeitnehmern ist der Resturlaub der Teil deines gesetzlichen oder vertraglichen Urlaubsanspruchs, der bis Jahresende nicht genommen wurde. Dieser kann bei dringenden Gründen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, ansonsten verfällt er. Prüfe deinen Ausbildungsvertrag und sprich bei Unklarheiten frühzeitig mit deinem Ausbilder.</p>",
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        {
            "question": "Bis wann muss Resturlaub genommen werden?",
            "answer": "<p>Dein Resturlaub muss grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Eine Übertragung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe die Nutzung im Vorjahr verhinderten. Ohne solche Gründe verfällt der Resturlaub bereits am 31. Dezember. Dein Arbeitgeber muss dich auf den Verfall hinweisen.</p>",
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