{
    "post_slug": "lohnpfändung",
    "post_category": "lexikon",
    "primary_keyword": "Lohnpfändung",
    "answers": [
        {
            "question": "Was bedeutet Lohnpfändung?",
            "answer": "<p><strong>Lohnpfändung</strong> (auch Gehaltspfändung) bedeutet, dass ein Gläubiger Geld, das einem Arbeitnehmer zusteht, direkt beim Arbeitgeber eintreibt. Der Arbeitgeber behält den pfändbaren Teil des Lohns ein und überweist ihn an den Gläubiger. Rechtlich geregelt in § 850 ZPO. Der Arbeitgeber wird zum Drittschuldner und hat zahlreiche Pflichten.</p>"
        },
        {
            "question": "Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag ab Juli 2025?",
            "answer": "<p>Ab 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundfreibetrag monatlich <strong>1.555 €</strong> (aufgerundet 1.560 €). Liegt der pfändbare Nettolohn darunter, geht der Gläubiger leer aus. Für Unterhaltspflichtige erhöhen sich die Freibeträge. Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 110).</p>"
        },
        {
            "question": "Wird der Pfändungsfreibetrag 2025 erhöht?",
            "answer": "<p>Ja. Die Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2025. Der Grundfreibetrag stieg auf 1.555 € monatlich. Die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 vorgesehen.</p>"
        },
        {
            "question": "Wer trägt die Kosten bei einer Lohnpfändung?",
            "answer": "<p>Die Bearbeitungskosten trägt der <strong>Arbeitgeber</strong>. Du hast keinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner oder den Gläubiger (BAG 18.07.2006). Eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitnehmer die Kosten auferlegt, ist unwirksam.</p>"
        },
        {
            "question": "Ist Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?",
            "answer": "<p>Grundsätzlich <strong>nein</strong>. Das Schuldnerverhalten gehört zur privaten Lebenssphäre. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig – z.B. bei erheblicher Störung des Arbeitsablaufs oder wenn der Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung innehat und die Pfändung damit unvereinbar ist.</p>"
        },
        {
            "question": "Wie reagiert der Arbeitgeber auf eine Lohnpfändung?",
            "answer": "<p>Der Arbeitgeber muss binnen 2 Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO), den pfändbaren Nettolohn berechnen, die Pfändungstabelle anwenden und den Betrag an den Gläubiger überweisen. Den pfändbaren Teil darf er nicht an den Schuldner auszahlen.</p>"
        },
        {
            "question": "Kann das ganze Gehalt gepfändet werden?",
            "answer": "<p>Nein. Nach § 850a ZPO sind bestimmte Bezüge unpfändbar (z.B. vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen, Hälfte der Überstunden). Zudem gilt die Pfändungstabelle: Der Grundfreibetrag (ab 1.7.2025: 1.555 €) und Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichtige sichern das Existenzminimum.</p>"
        },
        {
            "question": "Wie berechnet man Lohnpfändung?",
            "answer": "<p>Zuerst den pfändbaren Bruttolohn ermitteln (unpfändbare Teile nach § 850a abziehen). Dann Steuern und Sozialversicherung auf den pfändbaren Teil berechnen. Der pfändbare Nettolohn wird mit der amtlichen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) abgeglichen – sie gibt den an den Gläubiger zu überweisenden Betrag an.</p>"
        },
        {
            "question": "Wie hoch ist das Existenzminimum bei einer Lohnpfändung?",
            "answer": "<p>Das Existenzminimum wird durch die Pfändungsfreigrenzen gesichert. Ab 1.7.2025: Grundfreibetrag 1.555 € monatlich. Für Unterhaltspflichtige erhöhen sich die Freibeträge. Der Schuldner soll seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie trotz Pfändung aufrechterhalten können (§ 850c ZPO).</p>"
        },
        {
            "question": "Welche Regelungen gelten für Lohnpfändung?",
            "answer": "<p>Lohnpfändung ist in den §§ 850 bis 850i ZPO geregelt. § 850: Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen. § 850a–850b: unpfändbare und bedingt pfändbare Bezüge. § 850c: Pfändungstabelle. § 840: Drittschuldnererklärung binnen 2 Wochen. Die Tabelle wird jährlich zum 1. Juli angepasst.</p>"
        },
        {
            "question": "Ist Lohnpfändung gesetzlich vorgeschrieben?",
            "answer": "<p>Die Lohnpfändung ist ein gesetzliches Vollstreckungsmittel der Gläubiger. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu befolgen, die Drittschuldnererklärung abzugeben und den pfändbaren Betrag an den Gläubiger zu überweisen. Verstöße können Schadenersatzpflicht auslösen.</p>"
        },
        {
            "question": "Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für P-Konten ab 2025?",
            "answer": "<p>Für P-Konten (Pfändungsschutzkonten) gelten dieselben Pfändungsfreigrenzen wie für Lohnpfändung. Ab 1.7.2025: Grundfreibetrag 1.555 € monatlich. Die Werte werden jährlich angepasst. P-Konten schützen das Existenzminimum bei Kontopfändung; die Freigrenzen orientieren sich an § 850c ZPO.</p>"
        }
    ]
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