{
  "post_slug": "krankmeldung",
  "category": "lexikon",
  "answers": [
    {
      "question": "Gilt die Krankmeldung auch am Wochenende?",
      "answer": "<p>Ja. Auch am Wochenende oder an Feiertagen solltest du dich krank melden, sobald du weißt, dass du am nächsten Arbeitstag nicht kommen kannst. Die Meldepflicht besteht unabhängig vom Wochentag. Wenn der vierte Krankheitstag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Frist für die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den nächsten Werktag.</p>"
    },
    {
      "question": "Kann ich mich per WhatsApp krank melden?",
      "answer": "<p>Ja, wenn dein Arbeitgeber diese Form akzeptiert. Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift – die Meldung kann telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Der Arbeitgeber kann aber Form und Adressat verbindlich vorgeben (z.B. Telefon an die Personalabteilung). Steht das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, musst du dich daran halten. Prüfe also vorher, ob WhatsApp erlaubt ist.</p>"
    },
    {
      "question": "Darf der Arbeitgeber eine Diagnose verlangen?",
      "answer": "<p>Nein. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Diagnose. Du musst nur mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) enthält ebenfalls keine Diagnose – der Arbeitgeber erhält nur Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Das schützt deine Privatsphäre und ist datenschutzrechtlich so vorgesehen.</p>"
    },
    {
      "question": "Was muss ich tun, wenn ich länger krank bin als die AU angibt?",
      "answer": "<p>Du musst unverzüglich eine Folgebescheinigung einreichen. Dauert die Krankheit länger als in der Erstbescheinigung angegeben, holst du dir beim Arzt eine neue AU und legst sie dem Arbeitgeber vor. Ohne rechtzeitige Folgebescheinigung kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für die Tage ohne Nachweis verweigern.</p>"
    },
    {
      "question": "Muss ich mich krank melden, wenn ich im Homeoffice arbeite?",
      "answer": "<p>Ja. Auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit gelten die gleichen Pflichten. Du musst dich unverzüglich krank melden – am ersten Krankheitstag, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Der Arbeitgeber muss wissen, dass du an dem Tag nicht arbeitsfähig bist, unabhängig vom Arbeitsort.</p>"
    },
    {
      "question": "Kann ich einen Freund bitten, mich krank zu melden?",
      "answer": "<p>Ja, in Ausnahmefällen. Wenn du dich selbst nicht melden kannst – z.B. weil du bewusstlos oder schwer krank bist – darf eine Vertrauensperson (Partner, Verwandter, Freund) in deinem Auftrag melden. Die Meldung muss klar erkennbar in deinem Namen erfolgen; der Arbeitgeber sollte den Namen des Meldenden erfahren. Bei normaler Erkrankung solltest du dich aber selbst melden.</p>"
    },
    {
      "question": "Was passiert mit dem Urlaub, wenn ich im Urlaub krank werde?",
      "answer": "<p>Wenn du im Urlaub erkrankst, solltest du den Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Urlaubstage nicht angerechnet – dafür ist die AU erforderlich. Ohne Nachweis bleibt der Urlaub verbraucht. Die Meldung und AU sollten so schnell wie möglich vorliegen.</p>"
    },
    {
      "question": "Gilt die Krankschreibung per Telefon dauerhaft?",
      "answer": "<p>Ja. Seit 2025 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich. Bei Bagatellerkrankungen (z.B. Erkältung) kann der Arzt per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, ohne dass du in die Praxis musst. Die eAU wird dann wie gewohnt an die Krankenkasse übermittelt; der Arbeitgeber ruft sie dort ab.</p>"
    }
  ]
}
