{
  "post_slug": "krankengeld",
  "category": "lexikon",
  "answers": [
    {
      "question": "Welche Nachteile hat der Bezug von Krankengeld?",
      "answer": "<p>Mögliche Nachteile: Die Rentenbeiträge werden während des Krankengeldbezugs weiter gezahlt, aber das Krankengeld ist niedriger als dein Gehalt (70 % Brutto oder max. 90 % Netto). Zudem unterliegt Krankengeld dem Progressionsvorbehalt – bei anderen Einkünften kann der Steuersatz steigen. Langfristiger Bezug kann auch arbeitsrechtlich relevant sein (z.B. bei Kündigungsschutz).</p>"
    },
    {
      "question": "Wie wirkt sich 1 Jahr Krankengeld auf die Rente aus?",
      "answer": "<p>Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse Beiträge zur Rentenversicherung – deine Rentenansprüche laufen weiter. Du büßt also keine Rentenzeit ein. Die rentenrechtliche Bewertung erfolgt auf Basis des zuletzt gezahlten Arbeitsentgelts. Ein Jahr Krankengeld zählt somit wie ein Beitragsjahr für die Rente.</p>"
    },
    {
      "question": "Wer zahlt die Differenz zum Krankengeld?",
      "answer": "<p>Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig einen Zuschuss zur Differenz zwischen Krankengeld und deinem letzten Netto. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Ein Arbeitgeberzuschuss muss im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Privatversicherungen oder Zusatzversicherungen können eine Differenzleistung anbieten – dazu musst du separate Verträge abschließen.</p>"
    },
    {
      "question": "Bekomme ich Krankengeld, wenn ich arbeitslos bin?",
      "answer": "<p>Ja. Beziehst du Arbeitslosengeld I und wirst krank, zahlt die Krankenkasse Krankengeld anstelle des Arbeitslosengelds. Die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse stimmen sich ab. Du musst dich arbeitsunfähig melden und eine AU vorlegen. Die Zahlung erfolgt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.</p>"
    },
    {
      "question": "Wird Krankengeld nach 6 Wochen automatisch gezahlt?",
      "answer": "<p>Ja. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse das Krankengeld automatisch. Du musst es nicht gesondert beantragen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse von deiner Arbeitsunfähigkeit erfährt – das geschieht über die elektronische AU (eAU). Stelle sicher, dass dein Arzt die AU übermittelt.</p>"
    },
    {
      "question": "Wo trage ich Krankengeld in der Steuererklärung ein?",
      "answer": "<p>Krankengeld steht in der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 15. In der Steuererklärung überträgst du die Angabe in die entsprechende Zeile (z.B. Anlage N für Arbeitnehmer). Die Leistung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – die Angabe ist für die korrekte Steuerberechnung erforderlich.</p>"
    },
    {
      "question": "Gibt es Krankengeld bei Privatversicherung?",
      "answer": "<p>Nein. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben stattdessen oft eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AU‑Zusatz) abgeschlossen, die bei Langzeiterkrankung einspringt. Die Details siehst du in deinem Vertrag – Leistungsumfang und Dauer können stark variieren.</p>"
    },
    {
      "question": "Muss ich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen?",
      "answer": "<p>Nein. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld automatisch, sobald die Lohnfortzahlung endet. Du musst nur für eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sorgen – der Arzt übermittelt die eAU an die Krankenkasse. Manchmal fragt die Kasse nach Lohnabrechnungen oder einer Bescheinigung des Arbeitgebers; dann reichst du die Unterlagen nach.</p>"
    },
    {
      "question": "Wann beginnt die 3-Jahresfrist bei Krankengeld wieder neu?",
      "answer": "<p>Die Dreijahresfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf von drei Jahren ohne weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt die Frist neu – du hast dann wieder bis zu 78 Wochen Anspruch für diese Krankheit. Entscheidend ist: dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren.</p>"
    },
    {
      "question": "Wie hoch ist das Krankengeld bei 2000 € Netto?",
      "answer": "<p>Bei 2.000 € Netto (Brutto z.B. 2.800 €) gilt: 70 % von 2.800 € = 1.960 €; 90 % von 2.000 € = 1.800 €. Es gilt der niedrigere Wert: etwa 1.800 € Bruttokrankengeld. Davon werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen; das ausgezahlte Krankengeld liegt daher etwas unter 1.800 €.</p>"
    }
  ]
}
