{
    "faqs": [
        {
            "question": "Zahlt die Krankenkasse Erholungsurlaub?",
            "answer": "<p>Nein. <strong>Erholungsurlaub</strong> nach dem <a href=\"/insights/lexikon/bundesurlaubsgesetz/\">Bundesurlaubsgesetz</a> ist <strong>bezahlter gesetzlicher Urlaub</strong> vom <strong>Arbeitgeber</strong> — die Krankenkasse zahlt dafür kein <strong>Urlaubsentgelt</strong>. Suchergebnisse und Portale vermischen den Begriff oft mit <strong>Präventions- oder Gesundheitsreisen</strong> mit Zuschuss; das ist <strong>kein</strong> Ersatz für Anspruch und Gewährung nach BUrlG. In Abwesenheitstypen und Kommunikation solltest du <strong>Kassenleistungen</strong> und <strong>BUrlG-Urlaub</strong> klar trennen.</p>"
        },
        {
            "question": "Muss Erholungsurlaub zwei Wochen am Stück genommen werden?",
            "answer": "<p>Das Gesetz verlangt in der Regel einen <strong>zusammenhängenden</strong> Urlaub; nur bei <strong>dringenden betrieblichen</strong> oder <strong>persönlichen Gründen</strong> ist eine <strong>Teilung</strong> zulässig. Hat die Person <strong>mehr als zwölf Werktage</strong> Anspruch und wird der Urlaub geteilt, muss <strong>ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage</strong> umfassen — das entspricht nicht pauschal „zwei Kalenderwochen“, weil <strong>Werktage</strong> und <strong>Feiertage</strong> anders zählen. Vertiefung und Beispiele im Leitfaden <a href=\"/insights/lexikon/urlaubsanspruch/\">Urlaubsanspruch</a>; Wortlaut bei <a href=\"https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html\" rel=\"noopener noreferrer nofollow\">gesetze-im-internet.de</a> zu Paragraf 7 BUrlG.</p>"
        }
    ]
}
