{
  "post_slug": "elternzeit",
  "category": "lexikon",
  "answers": [
    {
      "question": "Haben Mutter und Vater je 3 Jahre Elternzeit?",
      "answer": "<p>Ja. Jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit (§ 15 BEEG). Die Zeiträume können unabhängig voneinander genutzt werden – Mutter und Vater müssen sich nicht absprechen. Typischerweise nimmt ein Elternteil die ersten Wochen nach der Geburt (Vaterschaftsurlaub) und danach die Elternzeit.</p>"
    },
    {
      "question": "Werden die 8 Wochen Mutterschutz von der Elternzeit abgezogen?",
      "answer": "<p>Die zwei Monate Mutterschutz nach der Geburt werden auf die 36 Monate Elternzeit angerechnet – sie verlängern den Anspruch also nicht. Du hast trotzdem bis zu 36 Monate insgesamt; die Mutterschutzzeit zählt mit. Die Mutter kann die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen.</p>"
    },
    {
      "question": "Wie lange vorher muss ich Elternzeit beantragen?",
      "answer": "<p>Bis zum 3. Geburtstag des Kindes: 7 Wochen vor Beginn. Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vor Beginn (§ 16 BEEG). Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz in die Elternzeit gehen wollen, können den Antrag bis maximal eine Woche nach der Geburt einreichen.</p>"
    },
    {
      "question": "Kann ich Elternzeit per E-Mail beantragen?",
      "answer": "<p>Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Nur ein handschriftlich unterschriebener Brief ist rechtsgültig. E-Mail und Fax erfüllen die Anforderungen nicht. Stand 2026 ist eine Änderung (E-Mail-Antrag) nicht umgesetzt. Der Antrag muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden.</p>"
    },
    {
      "question": "Kann der Arbeitgeber Elternzeit ablehnen?",
      "answer": "<p>Nein. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch – der Arbeitgeber kann einen ordnungsgemäßen Antrag nicht ablehnen. Voraussetzung: Die Fristen (§ 16 BEEG) sind eingehalten und der Antrag ist schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht. Der Arbeitgeber muss die Freistellung gewähren.</p>"
    },
    {
      "question": "Kann der Arbeitgeber Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?",
      "answer": "<p>In Betrieben mit 15 oder mehr Mitarbeitenden hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit (bis 30 bzw. 32 Wochenstunden). Der Arbeitgeber kann nur in begrenzten Ausnahmefällen ablehnen. In Kleinbetrieben unter 15 Mitarbeitenden besteht dieser Anspruch nicht – hier muss eine Einigung erfolgen.</p>"
    },
    {
      "question": "Was muss der Arbeitgeber nach der Elternzeit anbieten?",
      "answer": "<p>Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf deine alte oder eine gleichwertige Stelle. Der Arbeitgeber darf dich nicht schlechter stellen – gleiches Gehalt, zumutbare Tätigkeit. Bei betrieblichen Veränderungen hat er ein Weisungsrecht, darf aber nicht zu deinem Nachteil handeln. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit kannst du gerichtlich vorgehen.</p>"
    },
    {
      "question": "Wie kann ich meine Elternzeit verlängern?",
      "answer": "<p>Eine Verlängerung aus der Elternzeit heraus (ohne Pause) ist ohne neuen Antrag möglich. Willst du zusätzliche Monate später nehmen, brauchst du einen erneuten Antrag – der Arbeitgeber muss zustimmen, sofern die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Die 36 Monate können in maximal drei Blöcken genutzt werden (Kinder ab 1. Juli 2015).</p>"
    },
    {
      "question": "Wann endet der Mutterschutz und wann beginnt die Elternzeit?",
      "answer": "<p>Der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten länger). Die Elternzeit kann direkt im Anschluss beginnen – die Mutter muss den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen. Der genaue Beginn hängt vom Geburtstermin ab. Du kannst den Antrag auch vor der Geburt mit voraussichtlichem Geburtsdatum stellen.</p>"
    },
    {
      "question": "Wie berechnet man die Urlaubstage während der Elternzeit?",
      "answer": "<p>Nach § 17 BEEG kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Bei einem vollen Jahr Elternzeit entfällt der Jahresurlaub. Arbeitest du in Teilzeit während der Elternzeit, reduziert sich der Urlaub wie bei jedem Teilzeitbeschäftigten. Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit kannst du danach aufbrauchen.</p>"
    },
    {
      "question": "Wer bezahlt die 3 Jahre Elternzeit?",
      "answer": "<p>Der Arbeitgeber zahlt während der Elternzeit kein Gehalt – die Freistellung ist unbezahlt. Zur finanziellen Absicherung kannst du Elterngeld beim Staat beantragen (65–67 % Netto, mind. 300 €, max. 1.800 € monatlich). Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt und muss gesondert bei der Elterngeldstelle beantragt werden.</p>"
    },
    {
      "question": "Können Großeltern Elternzeit nehmen?",
      "answer": "<p>Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Eltern minderjährig oder in Ausbildung sind und selbst keine Elternzeit nehmen, können Großeltern beim Arbeitgeber Großelternzeit beantragen. Das Kind muss mit ihnen im gleichen Haushalt leben. Das ist im BEEG als Großelternzeit geregelt.</p>"
    },
    {
      "question": "Wie bekommt man 1800 € Elterngeld?",
      "answer": "<p>Das Elterngeld beträgt 65–67 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 € monatlich. Um 1.800 € zu erhalten, musst du vor der Geburt etwa 2.700 € Nettoeinkommen gehabt haben (1.800 ÷ 0,67). Die genaue Höhe hängt von deinem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt ab. Ab 2026 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 € – darüber besteht kein Anspruch.</p>"
    }
  ]
}
