# Web Research: 24-Stunden-Schicht

**Last Updated:** 2026-03-16

## ArbZG Ruhezeit (§5, §7)

**Grundregel (§5 Abs. 1 ArbZG):** Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Ende der täglichen Arbeitszeit und Beginn der nächsten.

**Ausnahme Gesundheitswesen (§7 ArbZG):** In Krankenhäusern und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die Ruhezeit auf mindestens 10 Stunden verkürzt werden – per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. **Ausgleichspflicht:** Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden.

**Rufbereitschaft:** Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während Rufbereitschaft (max. die Hälfte der Ruhezeit) können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

## Bereitschaftsdienst vs 24-Stunden-Schicht

**Bereitschaftsdienst:**
- Arbeitnehmer hält sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf
- Muss bei Bedarf Arbeit aufnehmen können
- Kann sich beschäftigen (lesen, schlafen, fernsehen)
- **Zählt vollständig als Arbeitszeit** – unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wird
- Ruhezeiten und Schlafenszeiten während der Bereitschaft zählen als Arbeitszeit
- Voraussetzung: Muss im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen sein

**24-Stunden-Schicht (typisch):**
- Mehrere Mitarbeiter wechseln sich ab (z.B. 6–14, 14–22, 22–6 Uhr)
- Jeder arbeitet maximal 8–10 Stunden Vollarbeit
- Kein einzelner Mitarbeiter arbeitet 24 Stunden am Stück

**24-Stunden-Dienst mit Bereitschaftsdienst:**
- Ein Mitarbeiter kann 24 Stunden „Dienst“ haben, wenn ein Teil davon Bereitschaftsdienst ist
- Nur die tatsächliche Vollarbeit + Bereitschaftszeit zählen als Arbeitszeit
- Höchstgrenzen (8h/10h) gelten für die gesamte Arbeitszeit

**Unterschied:** 24-Stunden-Schicht = Organisationsmodell (Abdeckung über 24h). Bereitschaftsdienst = Arbeitszeitform (Anwesenheit, zählt als Arbeitszeit). Ein 24-Stunden-Dienst kann aus Vollarbeit + Bereitschaftsdienst bestehen.

## Quellen

- gesetze-im-internet.de/arbzg (ArbZG §5, §7)
- Haufe, arbeitsvertrag.org, clockodo.com (Bereitschaftsdienst)
- rechtsdepesche.de (Rufbereitschaft vs Bereitschaftsdienst)
